Der Prozess an diesem Tag in Augsburg, angeklagt ist Volksverhetzung, passt in die allgemeine politische Stimmungslage, in der gerade Hunderttausende aus Sorge um die Demokratie auf die Straße gehen. Die beiden jungen Leute auf der Anklagebank sind Mitglieder oder Sympathisanten der rechtsextremistischen deutschen Kleinpartei „Der III. Weg“. 2013 wurde sie unter maßgeblicher Beteiligung ehemaliger NPD-Funktionäre und Aktivisten des 2014 verbotenen „Freien Netzes Süd“ gegründet. Heute hat sie Stützpunkte vor allem in Süd- und Ostdeutschland.
Die Staatsanwaltschaft wirft den 24 und 22 Jahre alten Männern vor, in einer Gruppe Gleichgesinnter volksverhetzende Flugblätter im Umfeld des Königsplatzes verteilt und in Briefkästen gesteckt zu haben. „Multikulti“ tötet“ hieß es etwa darin. Der Zuzug von Ausländern, insbesondere Asylsuchenden sei, so wurde behauptet, für schwerste Gewaltkriminalität in Deutschland verantwortlich. Der blutige Abdruck einer Handfläche gibt der Warnung noch einen schaurigen Anstrich.
Gruppe von Rechtsextremisten traf sich offenbar für einen "Streifengang" in Augsburg
Anders als der Mitangeklagte will der 24-Jährige aussagen. „Ich kann bestätigen, dass ich vor Ort gewesen bin.“ Und fügt noch gelassen hinzu, seiner Erkenntnis nach habe auf den Flugblättern nichts Strafbares gestanden. Zu leugnen, dass er einer der Flugblattverteiler gewesen ist, hätte auch keinen Sinn gemacht. Die vielen Videokameras am Königsplatz haben das Treiben der Gruppe aufgezeichnet. Der 24-Jährige war, anders als der Mitangeklagte, später leicht zu identifizieren, er trug an jenem Samstagabend eine weiße Winterjacke. Allerdings ist die Polizei erst viel später auf der 16-köpfigen Gruppe aufmerksam geworden, die zum „Streifengang“ aus dem Raum München angereist war. Der Hinweis kam von einer Augsburgerin, die sich besorgt an das Bundeskriminalamt gewandt hatte, als sie das Flugblatt in ihrem Briefkasten entdeckte. „Sie hatte wegen des Flyers Angst gehabt“, berichtet im Prozess ein Ermittler der Augsburger Kripo. In Ingolstadt durchsuchte die Polizei ein Parteibüro und in München ein Wohnhaus. Bei dem 24-Jährigen, der noch bei seiner Mutter wohnt, hingen Bilder von Adolf Hitler und Rudolf Hess an den Wänden sowie ein Hakenkreuz.
Aus Sicht der Staatsanwaltschaft hatten sich die Anhänger der Partei „ganz bewusst“ Augsburg und den Königsplatz ausgesucht, um hier Hass gegen in Deutschland lebende Ausländer zu schüren. Einen Monat vor der Flugblattaktion, die vier Jahre zurückliegt, war hier ein Passant gewaltsam gestorben. Ein 17-Jähriger hatte dem 49-jährigen Feuerwehrmann, der privat unterwegs war und sich auf dem Nachhauseweg befand, einen tödlichen Faustschlag versetzt. Die Eltern des Jugendlichen stammen nicht aus Deutschland. Die Aktivisten hatten am Tatort eine Gedenkminute für den Verstorbenen eingelegt.
Der Prozess endete für den jüngeren Angeklagten mit einem Freispruch. Richter Bernhard Kugler und der Staatsanwalt waren sich darin einig, dass auf den im Prozess gezeigten Videoaufnahmen nicht zu erkennen ist, ob der 22-Jährige sich tatsächlich am Königsplatz aufgehalten hat, auch wenn ausgewertete Handydaten das nahelegen. Anders der Mitangeklagte. Er wurde wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 1350 Euro (90 Tagessätze zu 15 Euro) verurteilt. Da der 24-Jährige Angaben dazu verweigerte, blieb unklar, womit er seinen Lebensunterhalt bestreitet. Aus einem Bericht der Jugendgerichtshilfe geht hervor, dass er auf die Realschule ging und eine Lehre als Koch abbrach. Die Polizei konnte noch sechs weitere Teilnehmer der Flugblattaktion identifizieren. Ihr Prozess steht noch aus.