Eine Leitungsfunktion habe er ausüben wollen – und das dazugehörige Salär beziehen. Weil er aber die fachlichen Qualitäten eines Experten im Finanzwesen nicht hatte, war ein 33-jähriger Angeklagter mehrfach recht schnell aufgeflogen, trotz Top-Zeugnissen. Die hatte er sich allerdings selbst geschrieben und hergestellt. Jetzt wurde der frühere Schüler einer Mittelschule wegen Betrugs und Urkundenfälschung in drei Fällen zu einer Bewährungsstrafe von 22 Monaten verurteilt. Zudem muss der geständige Angeklagte Wertersatz in Höhe von 80.000 Euro leisten. Dies ist indes nur ein Teil der Schadenssumme, die die Anklage auf über 220.000 Euro bezifferte.
Prozess in Augsburg
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