
Sex mit 14-jähriger Schülerin – Augsburger Lateinlehrer wird verurteilt


Ein Lateinlehrer wird am Amtsgericht Augsburg wegen eines sexuellen Verhältnisses mit einer Schülerin verurteilt. Sein Verteidiger erklärt, der Beamte sei fasziniert gewesen.
Im Moment würde seine Frau zu Hause sitzen und beten, sagt der Angeklagte. "Ich darf gerade in Gewissheit leben, dass sie zu mir hält. Ich hoffe, das bleibt so." Was der 58-Jährige getan hat, dürfte seine Ehe jedenfalls schwer belasten. Der Augsburger hatte eine Affäre. So etwas soll generell zwar vorkommen. Doch in diesem Fall handelte sich um eine strafrelevante Beziehung. Zwei Monate lang führte der Lateinlehrer ein sexuelles Verhältnis mit einer seiner Schülerinnen. Die Gymnasiastin war da gerade mal 14 Jahre alt. Am Donnerstag sehen sich beide in der Hauptverhandlung vor dem Augsburger Amtsgericht wieder.
Der Lateinlehrer sitzt auf der Anklagebank, neben ihm sein Verteidiger Albert Stumm, vor sich auf dem Tisch steht ein Fläschchen Notfalltropfen - eine pflanzliche Substanz, die gegen Nervosität helfen soll. Er sei 58 Jahre alt und heute sei der erste Tag in seinem Leben, an dem er einen Gerichtssaal betrete, sagt der Angeklagte. Versetzt hinter ihm haben die Schülerin als Nebenklägerin und ihr Anwalt Thomas Galli Platz genommen. Die inzwischen 16-Jährige wirkt ruhig, ihre Mutter verfolgt als Zuschauerin die Verhandlung. Der Lateinlehrer, Familienvater zweier erwachsener Kinder, ist angeklagt wegen des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen in 15 Fällen. Immer wieder traf er sich mit der Schülerin zum Sex. Sie wurden intim an verschiedenen Orten im Stadtgebiet und im Augsburger Umland, mal schliefen sie auf einer Picknickdecke in einem Waldgebiet miteinander oder hatten Sex im Auto des Lehrers. In der Anklage der Staatsanwaltschaft ist von einer "romantischen Beziehung" die Rede. Mit der angeblichen Romantik im Sommer 2020 aber war es bald vorbei.
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Die Diskussion ist geschlossen.
@Benjamin M.
Die Behauptung, der Lehrer trage die alleinige Schuld, ist absoluter Blödsinn. Mit Vierzehn ist es durchaus möglich, die Tragweite meines Verhaltens zu erfassen, und - wie meine Großmutter solche Vorkommnisse einmal kommentierte: "Do wo i nix noheb, kammer au nix neischdegga". Soviel zur Schuldzuweisung
.
Den Kommentar der Großmutter empfinde ich als lebensnäher als die
gar betonte Wertung des Vorsitzenden Richters „Die junge Dame hat
nichts falsch gemacht“, die wohl, wie mir scheint, zumindest im Straf-
maß ihren Niederschlag gefunden haben könnte ……..
.
Geht gar nicht und das muss jedem Lehrer klar sein.
Was mich aber stört, ist die Aussage des Richters, dass die Schülerin nichts falsch gemacht habe. Natürlich hat sie das, wenn es denn so war, dass sie in ihrer Verknalltheit und Schwärmerei dem Lehrer Avancen machte. Das entschuldigt nicht, dass er drauf eingegangen ist, aber statt dass man hier klar stellt, dass sich eben auch SchülerInnen, die Gefühle für Lehrer hegen, bewusst sein sollen, dass sie diese in große Schwierigkeiten bringen, wird quasi ein Freibrief ausgestellt.
Mit 14 ist man strafmündig. Ergo gehen Staat und Gesellschaft davon aus, dass sich ein Kind dieses Alters an Normen halten kann und weiß, was erlaubt ist und was nicht und damit auch, was bestraft wird und was nicht. Und wenn man jemand zu strafbarem Handeln anstiftet, so ist das eben nicht in Ordnung. Das könnte man sehr wohl in aller Deutlichkeit formulieren. Denn so wie das Strafmaß ja offenbar dazu bestimmt ist, allen Lehrern zu signalisieren: Auch wenn ihr euch bisher tadellos benommen habt und kurz vor der Pensionierung steht, könnte ihr noch alle Ansprüche verlieren, wenn ihr euch nicht beherrscht, so wäre es sehr wohl auch angebracht, SchülerInnen klar zu machen, dass sie ihren Schwarm in arge Bedrängnis bringen können, wenn er das tut, was sie sich von ihm sehnlichst wünschen.
Was mich übrigens im Vergleich hierzu ärgert, ist dass das was an der Hauptschule Kühbach zwischen 1993 und 1998 passiert ist, nie aufgeklärt wurde... Und dieser(edit/mod/NUB 7.3/bitte vermeiden Sie solche Ausdrücke) wusste ganz genau, was er tat... Aber die Opfer schweigen bis heute, leider.
So tragisch ist das Urteil für den Täter nicht wie es erscheint. Er verliert seinen Beamtenstatus, aber wird für die geleisteten Arbeitsjahre gesetzlich nachversichert, die gesetzliche Krankenkasse drückt unangenehm im Geldbeutel, doch das hätte er sich alles früher überlegen müssen. Als Lehrer wird er wohl nie wieder arbeiten und das ist gut so. Wäre besser gewesen rechtzeitig dagegenzusteuern, bevor die Sexualhormone siegen, z.B. mit einer Versetzung. Sexuelle Fantasien sind nicht strafbar, man kann offen darüber reden und um Hilfe bitten, bevor des schlimmste passiert . Er kann froh sein, so eine tolle Partnerin zu haben.
Weisst du, ob so jemand seine Pension behält?
Benjamin M., die Antwort steht im Artikel. Er wird bei einer Freiheitstrafe von mindestens einem Jahr automatisch aus dem Beamtenverhältnis entfernt. Damit entfällt natürlich auch die Pension.
Seine Pensionsansprüche verfallen in diesem Fall. Wie schon geschrieben wird er durch seinen Dienstherren in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Es wird aber nur der Arbeitgeberanteil der Rentenbeiträge einbezahlt. Der Arbeitnehmeranteil wird nicht nachbezahlt. Das wirkt sich dann auch auf die Höhe der tatsächlichen Rentenleistung aus. Grob gesagt, die Rentenleistung ist deutlich niedrieger als es seine Pensionsansprüche wären.
Aber wer mit Körperteilen denkt die nicht für das Denken vorgesehen sind, muss halt mit den Folgen leben.
>> Aber wer mit Körperteilen denkt die nicht für das Denken vorgesehen sind, muss halt mit den Folgen leben. <<
So schlimm der Fall ist, aber hier seh ich keinen Zusammenhang? Also zwischen Straftat und Rente. Ich finde es wäre viel ehrlicher, z. B. 200.000 Euro Strafe zusätzlich zu verhängen, das was die weniger Rente insgesamt ausmacht im Schnitt. Was wenn er mit 65 einen Herzinfarkt kriegt?
Ich darf ja so "fasziniert" von jungen Mädchen sein wie ich will, aber sowas geht einfach nicht. Und klar gibt es bildhübsche 14-jährige Mädchen, aber wenn man als zu der Zeit 56 Jahre alter Mann (Ausdrucksweise/edit/mod/NUB 7.3) Naja, wenigstens hat er sich Hilfe gesucht. Und was die Schuldgefühle des Mädchens angeht, eine Ex von mir hatte ein ähnliches Verhältnis vor mir, es dauert Jahr das abzubauen, aber mit dem richtigen Umfeld wird sie es schaffen.
Dann umschreibt wenigstens, was ich sagte. Der Kommentar ist jetzt so sinnentstellt. Ich habe deutlich gemacht, dass der Fehler hier alleine bei dem Lehrer lag. Und das will ich klargestellt sehen!
.
Eine Anmerkung (nur) zur (wie mir scheint) aktuellen
Sprachverwirrung (eigentliche „Jugendliche“ betreffend):
- ausdrücklich ohne das strafbare Handels des Lehrers
gutzuheißen ! -´
Jetzt wird gar aus dem Mund eines Vorsitzenden
Richters aus einer anfangs 14-jährigen, jetzt 16-jährigen
Jugendlichen (Geschehnisse s.o.) eine „junge Dame“ …..
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