Amtsrichterin Sandra Wierl spricht am Ende des knappen Prozesses von einem „tragischen, schicksalhaften Geschehen“, das am 29. Oktober 2023 zum Tod einer 67-jährigen Frau führte. Ein Geschehen, das man dem Angeklagten nicht anlasten könne. Und deshalb sei der Notfallsanitäter vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freizusprechen, macht sie das Urteil fest. Der Hintergrund dieses ungewöhnlichen Verfahrens: Der Notfallsanitäter war an jenem Sonntagmorgen mit einer Kollegin zu einem Einsatz in den Augsburger Stadtteil Bärenkeller gerufen worden. Die 67-jährige Patientin bekam schlecht Luft, hustete und röchelte. Der Sanitäter untersuchte sie und ging von einem Atemwegsinfekt aus, sah keinen medizinischen Grund, sie ins Krankenhaus einzuweisen. Mehr als zwölf Stunden später war die Frau tot.
Prozess in Augsburg
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