Eine Augsburger Ärztin ist wegen fahrlässiger Tötung in zwei Fällen angeklagt. Sie muss sich deshalb in dieser Woche in zwei Verfahren vor dem Augsburger Amtsgericht verantworten.
Die Medizinerin führt in Augsburg eine eigene Praxis. Ihr wird vorgeworfen im Juli 2019 und im November 2020 im Rahmen von ärztlichen Behandlungen den Tod zweier Patienten fahrlässig verursacht zu haben.
Zwei Patienten gestorben: Augsburger Ärztin muss sich vor Gericht verantworten
Bei den Verstorbenen handelte es sich um einen Mann und um eine Frau. In Fall des Patienten war es offenbar bei einer ambulanten Magen- und Darmspiegelung zu Komplikationen gekommen. Die Ärztin, so der Vorwurf, soll unzureichend darauf reagiert haben. Wie wohl auch in einem weiteren Behandlungsfall ein gutes Jahr später – so zumindest, sieht es die Staatsanwaltschaft.
Beide Patienten starben auf der Intensivstation der Uniklinik Augsburg. (ina)
Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.
Registrieren sie sichSie haben ein Konto? Hier anmelden