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Stadt Augsburg verwahrt nach Kontrolle mehr als ein Dutzend Großkaliber-Waffen

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Warum die Stadt 15 Großkaliber-Waffen und einen Zentner Munition verwahrt

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    Bei der Kontrolle einer Augsburger Privatwohnung stellte das Ordnungsamt der Stadt Augsburg zuletzt mehrere großkalibrige Waffen und gut 50 Kilogramm Munition sicher.
    Bei der Kontrolle einer Augsburger Privatwohnung stellte das Ordnungsamt der Stadt Augsburg zuletzt mehrere großkalibrige Waffen und gut 50 Kilogramm Munition sicher. Foto: Marius Bulling/dpa

    Der Mann durfte Waffen in seinem Haus lagern, das war nicht das Problem. 15 großkalibrige Schusswaffen und gut 50 Kilogramm Munition fanden Mitarbeiter des Ordnungsamtes in der Wohnung des 60-Jährigen in der Augsburger Innenstadt, als sie kürzlich zu einer Kontrolle ausrückten. Ein Fund, der Fragen aufwirft; möglicherweise war die Waffensammlung des Mannes aber nicht illegal. Nach Angaben einer Sprecherin der Polizei ermitteln inzwischen auch die Polizeibeamten gegen den 60-Jährigen, allerdings nicht wegen der 15 Schusswaffen.

    Wie berichtet, waren die städtischen Kontrolleure einem Hinweis nachgegangen, laut dem in der Wohnung des Mannes Wildkatzen gehalten würden, die unter Artenschutz stehen. Bereits dieser Fakt führte laut Auskunft der Stadt zu „erheblichen Zweifeln an der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit“ des Wohnungsinhabers. Bei der Kontrolle fanden die Mitarbeiter des Ordnungsamtes indes neben den Wildkatzen auch 13 Lang- und zwei Kurzwaffen sowie rund einen Zentner Munition. Die Polizei wurde eingeschaltet und die Waffen sichergestellt, hieß es von der Stadt. Zudem seien „entsprechende straf- und ordnungsrechtliche Maßnahmen“ eingeleitet worden.

    Stadt Augsburg verwahrt Waffen von 60-Jährigem nach Kontrolle seiner Wohnung

    Das bedeutet konkret: Die Polizei ermittelt wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz sowie das Bundesnaturschutzgesetz gegen den 60-Jährigen; aktuell, heißt es vom Präsidium in Augsburg, laufe aber kein Verfahren wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz. Der Mann gilt als alleiniger Tatverdächtiger, heißt: Er besaß die vielen Waffen und die Munition offenbar alleine. Nach Angaben von Augsburgs Ordnungsreferent Frank Pintsch hat der Mann eine Waffenbesitzkarte, der 60-Jährige darf also grundsätzlich Waffen und Munition zu Hause haben. Es stellten sich jedoch „aufgrund der Auffindsituation vor Ort“ und auch mit Blick auf das „Halten der Wildkatze“ verschiedene waffenrechtliche Fragen, sagt Pintsch. Es gehe um die „notwendige Zuverlässigkeit“ des 60-Jährigen. Das Vorgehen des Ordnungsamtes bewerte er auch retrospektiv als „völlig richtig“.

    Dass der Ordnungsreferent die „notwendige Zuverlässigkeit“ erwähnt, ist möglicherweise kein Zufall; die zuständige Behörde, in dem Fall das Ordnungsamt, kann eine bereits erteilte Waffenerlaubnis auch wieder entziehen, sofern der Träger als „unzuverlässig“ gilt. Dies kann unter anderem passieren, wenn er Straftaten verübt. Wenn sich der Betroffene gegen die Entscheidung der Behörde wehrt, entscheidet in der Regel das Verwaltungsgericht. Vorläufig, sagt Pintsch, würden Waffen und Munition des 60-Jährigen von der Stadt verwahrt.

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    2 Kommentare
    Renate Frey

    Das kann ja wohl nicht notwendig sein, dass ein Privatmann 15 großkalibrige Schusswaffen und einen ganzen Zentner Munition dazu in der Wohnung lagert. Da kann ja nur ein Unglück passieren damit.

    Peter Müller

    Also hat man im Übereifer mal alles beschlagnahmt und muss nun zurückrudern? Liest sich zumindest so! Würde mich wundern, wenn die Sache vor Gericht Bestand hat.

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