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Auto: Wo ist das Halten verboten? Diese Regeln haben viele seit der Fahrschule vergessen

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Auto: Wo ist das Halten verboten? Diese Regeln haben viele seit der Fahrschule vergessen

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    Rund um Halteverbotsschilder herrscht bei Autofahrern manchmal Verwirrung.
    Rund um Halteverbotsschilder herrscht bei Autofahrern manchmal Verwirrung. Foto: Sigtrix, stock.adobe.com (Symbolbild)

    Schnell das Auto in zweiter Reihe abstellen und die Einkäufe ausladen oder kurz an der Ecke anhalten, um am Bankautomaten Geld abzuheben – solche Situationen kennt fast jeder Autofahrer. Doch selbst wenn es nur für einen Moment ist: Nicht überall ist das Halten erlaubt. In der Fahrschule wurde es oft erklärt, doch im Alltag kann es schon mal unklar werden. Was genau darf man bei Halteverboten noch tun – und wo ist Halten wirklich absolut verboten? Unterschiedliche Verkehrszeichen und Zusatzschilder schaffen hier häufig Verwirrung. Der Artikel klärt nicht nur, was genau noch einmal der Unterschied zwischen Halten und Parken ist, sondern auch, wie Halteverbote korrekt zu erkennen sind und welche Bußgelder drohen, wenn man sie missachtet.

    Unterschied zwischen Halten und Parken: Was gilt als was?

    Um zu wissen, was beim Halten erlaubt und verboten ist, sollte zunächst noch einmal der Unterschied zwischen Halten und Parken klargemacht werden. Der Automobilclub ACV erklärt den Unterschied so: Mit dem Auto maximal drei Minuten stehenbleiben, egal ob mit ausgeschaltetem oder laufendem Motor, gilt als Halten. Wer sein Fahrzeug verlässt, ohne es ununterbrochen im Blick zu behalten und notfalls sofort damit wegfahren zu können, der parkt. Alles über drei Minuten gilt ebenfalls als Parken.

    Eingeschränktes und absolutes Halteverbot: Was ist der Unterschied und wie erfolgt die Beschilderung?

    Laut ADAC unterscheidet der Gesetzgeber zwischen zwei Arten von Halteverboten:

    • Beim eingeschränkten Halteverbot ist das Halten nur für maximal drei Minuten erlaubt, es sei denn, es erfolgt zum Ein- beziehungsweise Aussteigen oder zum Be- beziehungsweise Entladen.
    • Ein absolutes Halteverbot verbietet das Halten grundsätzlich.

    Um zu erkennen, wann welches Halteverbot gilt, sollte man sich die unterschiedlichen Schilder ins Gedächtnis rufen: Beides sind runde Schilder mit blauem Hintergrund und einer roten Umrandung. Aber:

    • eine einzelne diagonale rote Linie von links oben nach rechts unten weist auf ein eingeschränktes Halteverbot hin, während
    • das Schild mit zwei diagonalen Linien, die in der Mitte des Kreises ein rotes Kreuz bilden, für ein absolutes Halteverbot steht.
    Hier sieht man rechts im Vordergrund das Verkehrsschild zum eingeschränkten Halteverbot. Dahinter, in der Mitte des Bildes, ist das Schild für ein absolutes Halteverbot zu sehen.
    Hier sieht man rechts im Vordergrund das Verkehrsschild zum eingeschränkten Halteverbot. Dahinter, in der Mitte des Bildes, ist das Schild für ein absolutes Halteverbot zu sehen. Foto: Arno Burgi, dpa (Archivbild)

    Wichtig:

    Ein Halteverbot ist immer auch ein Parkverbot, informiert der ADAC. Das bedeutet: Wo grundsätzlich nicht gehalten werden darf, ist auch das Parken verboten. Das eingeschränkte Halteverbot wird umgangssprachlich auch als Parkverbot bezeichnet, informiert die Automobilzeitschrift Auto, Motor und Sport.

    Halteverbot durch Verkehrsschilder: Wo ist das Halten verboten?

    Wenn es eines der oben genannten Verkehrsschilder gibt, gilt das Halteverbot immer nur auf der Straßenseite, wo das entsprechende Schild steht, meist am rechten Fahrbahnrand, erklärt der ADAC. Der Bereich, in dem man nicht halten oder parken darf, beginnt beim Halteverbotsschild und endet in der Regel an der nächsten Kreuzung oder Einmündung.

    Wenn auf den Schildern kleine weiße Pfeile zu sehen sind, zeigen diese den Anfang und das Ende des Halteverbotsbereichs an. Ein Pfeil oben auf dem Schild markiert den Beginn der Zone, ein Pfeil unten das Ende. In diesem Bereich ist Parken nicht erlaubt – kurzes Halten kann jedoch bei einem eingeschränkten Halteverbot erlaubt sein. Ein Verkehrszeichen mit zwei Pfeilen bedeutet, dass das Halteverbot auch für den Bereich vor und hinter dem Schild gilt – dort ist ebenfalls Parken oder Halten verboten.

    Die Verkehrsschilder können zudem laut ADAC durch Zusatzzeichen ergänzt werden, die unter dem Hauptschild angebracht sind. Diese geben genauere Informationen darüber, wann und für wen das Halteverbot gilt, zum Beispiel nur an bestimmten Tagen wie „werktags“. Auch zeitliche Begrenzungen sind möglich, zum Beispiel von 10 bis 18 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten darf dann dort geparkt werden. Zudem können solche Zusatzschilder auch bestimmten Verkehrsteilnehmern, wie Anwohnern, erlauben, ihr Auto in der Halteverbotszone abzustellen. In einigen Fällen, etwa bei Umzügen oder Bauarbeiten, gibt es auch temporäre Halteverbote, die nur für einen bestimmten Zeitraum gelten.

    Halteverbote ohne Schild: Wo ist Halten immer verboten?

    Es bedarf nicht immer Schildern, damit ein Halteverbot gilt. Laut Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) § 12 ist das Halten an folgenden Stellen grundsätzlich unzulässig:

    • an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen,
    • im Bereich von scharfen Kurven,
    • auf Einfädelungs- und auf Ausfädelungsstreifen,
    • auf Bahnübergängen,
    • vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten,
    • auf Geh- und Radwegen, Fahrradschutzstreifen und Radfahrstreifen.

    Der ADAC ergänzt, dass vor einem Stoppschild, einem Vorfahrt-gewähren-Schild oder einer Ampel nicht gehalten oder geparkt werden darf, falls diese dadurch verdeckt werden. An Haltestellen des ÖPNV darf zwar grundsätzlich gehalten werden, Parken ist hier jedoch verboten.

    Welche Bußgelder drohen bei Verstößen gegen Halteverbote?

    ADAC und bussgeldkatalog.de listen folgende Bußgelder für die Missachtung von Halteverboten auf:

    VerstoßBußgeld in EuroPunkte in Flensburg
    nicht platz­sparend gehalten10
    unzu­lässig gehalten, wo es grund­sätzlich untersagt ist20
    unzu­lässig gehalten, wo es grund­sätzlich untersagt ist – mit Behinderung35
    in zweiter Reihe gehalten55
    in zweiter Reihe gehalten – mit Behinderung701
    in zweiter Reihe gehalten – mit Gefährdung801
    in zweiter Reihe gehalten – mit Sachbeschädigung1001
    im Fahrraum von Schienen­fahrzeu­gen gehalten20
    im Fahrraum von Schienen­fahrzeu­gen gehalten – mit Behinderung30
    unbe­rechtig­terweise in einer Pannen- oder Nothalte­bucht gehalten20
    unzulässig auf Schutzstreifen für den Radverkehr gehalten55
    unzulässig auf Schutzstreifen für den Radverkehr gehalten – mit Behinderung701
    unzulässig auf Schutzstreifen für den Radverkehr gehalten – mit Gefährdung801
    uner­laubtes Halten auf Bus­fahr­strei­fen oder an Bus­halte­stellen55
    uner­laubtes Halten auf Bus­fahr­strei­fen oder an Bus­halte­stellen – mit Behinderung70
    uner­laubtes Halten auf Bus­fahr­strei­fen oder an Bus­halte­stellen – mit Gefährdung80
    uner­laubtes Halten auf Bus­fahr­strei­fen oder an Bus­halte­stellen – mit Sachbeschädigung100

    Übrigens: Beim Autofahren lauern noch allerlei andere Gefahren für Bußgelder. Etwa, wenn man nicht weiß, dass auch Beifahrer während der Fahrt keine Blitzer-App nutzen dürfen.

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