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Autofahren im Winter: Wer diesen Fehler beim Freikratzen macht, riskiert ein Bußgeld

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Autofahren im Winter: Wer diesen Fehler beim Freikratzen macht, riskiert ein Bußgeld

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    Ein häufiger Fehler beim Auto-Freikratzen im Winter kann schnell teuer werden.
    Ein häufiger Fehler beim Auto-Freikratzen im Winter kann schnell teuer werden. Foto: tutye, stock.adobe.com (Symbolbild)

    Der Winter ist da – und damit auch wieder leidige Aufgaben für Autofahrer rund um das Thema Winterpflege am Auto. Neben den klassischen Aufgaben, die man am besten vor Einbruch des Winters erledigt – etwa Winterreifen aufziehen und Frostschutz kontrollieren –, gibt es andere To-dos, die Autobesitzer spontan treffen können. Es hat in der Nacht geschneit und Sie wollen frühmorgens losfahren? Wohl dem, der eine Garage oder Standheizung hat. Für die anderen heißt es: Auto und Umgebung von Schnee befreien und gefrorene Scheiben enteisen. Doch wer es sich bei letzterem Punkt zu einfach macht, muss mit einem Bußgeld rechnen.

    Welchen Fehler beim Scheiben-Freikratzen sollten Autofahrer nicht machen?

    Viele Autofahrer glauben, es reiche aus, ein kleines „Guckloch“ in die Frontscheibe zu kratzen und könnten so trotz vereister Scheiben losfahren. Doch das ist falsch – die Sicht muss uneingeschränkt gewährleistet sein. Laut dem Automobilclub ADAC müssen Front- und Seitenscheiben komplett von Eis und Schnee befreit sein, bevor man losfährt. Das ergibt sich aus Paragraf 23 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO): „Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden.“

    Interessant ist in diesem Zusammenhang ein Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe, wonach man die Heckscheibe nicht freimachen muss, wenn das Fahrzeug über funktionsfähige Außenspiegel verfügt. Insofern muss man die Auto-Seitenspiegel aber ebenfalls enteisen, wenn sie gefroren sind. Ferner gilt laut ADAC: Auch alle Lichter, Rücklichter und das Kennzeichen müssen sichtbar sein. Ebenso dürfen Dach und Motorhaube nicht mit Schnee bedeckt sein — herabfallende Schneemassen können beim Bremsen oder bei Fahr-Manövern gefährlich für einen selbst oder andere werden.

    Mit anderen Worten: Wer denkt, ein knappes Sichtfenster reiche aus, gefährdet nicht nur sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer, sondern verstößt gegen die Vorschriften für verkehrssichere Fahrzeuge. Und das bleibt nicht ungestraft.

    Welches Bußgeld droht, wenn man im Winter nur ein „Guckloch“ freikratzt?

    Wer mit nur einem kleinen Guckloch losfährt, riskiert ein Verwarnungsgeld – rund zehn Euro laut ADAC. Ein Blick in den Bußgeldkatalog offenbart, dass es inklusive Auslagen und Bearbeitungsgebühr sogar 38,50 Euro für den Verstoß „Führung des Fahrzeugs trotz beeinträchtigter Sicht“ sind.

    Kommt es zusätzlich dazu, dass das Dach oder die Motorhaube schneebedeckt sind, droht laut Bußgeldkatalog je nach Tatbestand ein Bußgeld von 25 Euro. Auch ein verschneites, unlesbares Kennzeichen kann eine Geldstrafe nach sich ziehen — hierfür sind etwa fünf Euro fällig. Hier kommen jeweils noch Auslagen und Bearbeitungsgebühren hinzu.

    Wer also am Morgen schnell nur ein kleines Sichtfenster freikratzt, um Zeit zu sparen, riskiert nicht nur seine Sicherheit, sondern sorgt auch für eine unnötige Geldstrafe.

    Übrigens: Einige Alltagsgegenstände sollten im Winter besser nicht im Auto bleiben, da die Minusgrade ihnen schaden. Dazu zählen etwa Getränke und Lebensmittel in Flaschen oder Dosen sowie Medikamente.

    Autoscheibe im Winter enteisen: Tipps und Tricks vom ADAC

    • Das klassische Mittel zum Freikratzen ist der Kunststoffeiskratzer mit einer Sägezahnkante gegen dicke Eisschichten sowie einer glatten Schabekante.
    • Autofahrer sollten darauf achten, nicht zu viel Druck auszuüben oder wild hin und her zu kratzen.
    • Außerdem sollten Scheiben sauber gehalten werden, weil Schmutzpartikel beim Kratzen wie Schmirgelpapier wirken können.
    • Eine zerkratzte Scheibe riskiert auch, wer in Ermangelung eines Eiskratzers zu Kreditkarte, Ceranfeldschaber oder CD-Hülle greift.
    • Eine Alternative zum Eiskratzer ist ein Enteiser-Spray: Es lässt das Eis auf der Scheibe schmelzen. Laut ADAC können aber Schlieren oder Schmierschleier auf der Scheibe verbleiben – und wie lange die freie Sicht hält, hängt von der Rezeptur des Enteisers ab.
    • Der ADAC rät dringend davon ab, Autoscheiben mit heißem Wasser zu enteisen. Durch den starken Temperaturwechsel können Spannungsrisse verursacht werden.
    • Wer gar nicht erst kratzen will, kann sein Auto abends mit einer Eisschutzfolie abdecken. So kann die Scheibe nicht zufrieren.

    Übrigens: Beim Freikratzen schon mal den Motor anzumachen, damit die Heizung angeht, ist keine gute Idee. Das ist nämlich verboten und wird laut ADAC mit einem Bußgeld von 80 Euro geahndet. Die Warmlaufphase sei nicht nur für den Verbrennungsmotor schädlich, sondern auch für die Umwelt.

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