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Fahrschule: App und Simulator sollen günstigeren Führerschein ermöglichen – das könnte aber noch dauern

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Fahrschule: App und Simulator sollen günstigeren Führerschein ermöglichen – das könnte aber noch dauern

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    Die Reform für bezahlbare Führerscheine sieht unter anderem Fahrstunden am Simulator und ein Ende der Präsenzpflicht für Theoriestunden vor.
    Die Reform für bezahlbare Führerscheine sieht unter anderem Fahrstunden am Simulator und ein Ende der Präsenzpflicht für Theoriestunden vor. Foto: Lars Penning, dpa (Archivbild)

    Einen Führerschein zu besitzen, bedeutet Freiheit und Unabhängigkeit – gerade, wenn man eher ländlich wohnt und die ÖPNV-Anbindung zu wünschen übrig lässt. Doch den Führerschein zu machen, können sich immer weniger Menschen leisten. Laut Statistischem Bundesamt sind die Kosten für den Fahrschulbesuch und die Führerscheinprüfung in den vergangenen Jahren stark angestiegen: Im Vergleich zu 2020 mussten Fahrschüler 2024 rund 38 Prozent mehr bezahlen. Laut Bundesverkehrsministerium (BMV) liegt der durchschnittliche Preis für den Pkw-Führerschein der Klasse B derzeit bei rund 3400 Euro. Der ADAC hat jedoch berechnet, dass Kosten für die Fahrschule von bis zu 4500 Euro nicht unüblich sind. Um das zu ändern, plant das Bundesverkehrsministerium eine Reform der Fahrschulausbildung, wodurch künftig auch der Führerschein günstiger werden soll. Als Führerscheinanwärter auf die Kostensenkung zu warten, lohne sich aktuell jedoch nicht.

    Führerschein soll günstiger werden: Reformpaket vorgestellt

    Union und SPD hatten schon im Koalitionsvertrag eine Reform für bezahlbare Führerscheine vereinbart. Am 16. Oktober 2025 hat Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) die Reformvorschläge vorgestellt, wie unter anderem die Tagesschau berichtete. Die Eckpunkte des Reformpakets „Bezahlbarer Führerschein“, die man auf der Webseite des BMV einsehen kann, umfassen sowohl die theoretische Fahrausbildung als auch den Praxisteil der Fahrschule sowie Maßnahmen zur Preistransparenz und Entbürokratisierung.

    Die Vorschläge des Reformpakets sollen laut BMV gemeinsam mit den Ländern und der Fahrschulbranche weiterentwickelt werden. Ziel sei es, die rechtlichen Änderungen im ersten Halbjahr 2026 auf den Weg zu bringen. Noch im Oktober sagte Bundesminister Schnieder dazu: „Unser Ziel ist klar: Eine moderne, sichere und bezahlbare Fahrausbildung für alle. Mobilität ist Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge – sie darf kein Privileg sein. Gemeinsam mit den Ländern will ich dafür sorgen, dass der Führerschein für jeden bezahlbar bleibt.“ Nun hat sich Schnieder erneut zu den geplanten Maßnahmen geäußert. Demnach könnte eine Kostensenkung beim Führerschein noch lange auf sich warten lassen.

    Warum könnte eine Kostensenkung beim Führerschein noch lange dauern?

    Obwohl die angekündigten Reformen möglichst schnell umgesetzt werden sollen, rät Schnieder angehenden Fahrschülern davon ab, auf sinkende Kosten beim Erwerb des Führerscheins zu warten. Das geht aus einer Mitteilung der Deutschen Presseagentur (dpa) hervor. Demnach habe der CDU-Politiker gegenüber den Zeitungen der Funke Mediengruppe erklärt, dass sich ein Abwarten nicht lohne. Auch wenn er Vorschläge für einen bezahlbaren Führerschein unterbreitet habe, könne das geplante Gesetz frühestens Anfang 2027 rechtsgültig werden – selbst bei einem reibungslosen Ablauf.

    Doch auch nach in Krafttreten des neuen Gesetzes werde der Führerschein laut Schnieder „nicht unmittelbar billiger“. Mit den Reformen möchte der Staat allen voran den Fahrschulen zusätzliche Möglichkeiten eröffnen. So erklärte der Verkehrsminister weiter: „Wir geben den Fahrschulen Optionen und Freiheiten – wie sich das konkret auf die Preise auswirkt, wird der Markt regeln.“ Nichtsdestotrotz übte Schnieder noch einmal Kritik an den aktuellen Fahrschulpreisen: „Ich halte jedenfalls Führerscheinkosten von rund 3.500 Euro, wie wir sie derzeit haben, für zu teuer.“

    Übrigens: Nicht nur das Bundesverkehrsministerium plant eine Führerschein-Reform. Auch das EU-Parlament hat sich auf neue Regelungen rund um den Führerschein geeinigt, unter anderem die Einführung des digitalen Führerscheins ab 2030, EU-weit geltende Fahrverbote und Änderungen bei den Altersgrenzen für Lkw- und Bus-Führerschein. Die EU-Staaten haben nun drei Jahre Zeit, um die Vorgaben in das nationale Recht aufzunehmen, sowie ein Jahr Übergangszeit.

    Führerschein-Reform: Welche Änderungen sind geplant?

    Was sich im theoretischen Teil ändern soll:

    • Digitalisierung: Es soll keinen verpflichtenden Präsenzunterricht mehr geben. Es soll möglich sein, sich das Wissen vollständig digital anzueignen, zum Beispiel per App oder Lernplattform. Damit ginge auch ein Bürokratierückbau einher: Fahrschulen müssten keine Schulungsräume bereithalten, die Länder müssten die Einhaltung der Vorgaben nicht mehr kontrollieren.
    • Prüfungsfragen: Der Fragenkatalog für die theoretische Prüfung soll künftig um ein Drittel gekürzt werden. Er enthalte derzeit 1169 Fragen, so das Verkehrsministerium.

    Was sich im praktischen Teil ändern soll:

    • Simulatoren: Zukünftig sollen Fahrsimulatoren vermehrt zum Einsatz kommen, um Fahrübungen teilweise von der Straße in den virtuellen Raum zu verlagern.
    • Weniger Sonderfahrten: Auch die Anzahl verpflichtender Sonderfahrten – etwa bei Nacht, auf Autobahnen oder Landstraßen – soll reduziert werden. Einige dieser Fahrten könnten künftig im Simulator absolviert werden.
    • Fahrprüfung: Zudem ist geplant, die Dauer der praktischen Fahrprüfung auf 25 Minuten zu verkürzen, was den europäischen Mindestanforderungen entspricht.

    Außerdem sollen Fahrschulen unter anderem von Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten entlastet werden. Ein weiterer Punkt: Es soll diskutiert werden, inwieweit Eltern oder nahestehende Personen in die Fahrausbildung einbezogen werden können. Zudem soll es künftig möglich sein, online Informationen zu den Preisen und Durchfallquoten von Fahrschulen einzusehen, um einen besseren Vergleich von Kosten und Qualität zu ermöglichen. Ein Problem dürfte allerdings weiterhin das sogenannte Wohnortprinzip darstellen: Der Führerschein darf grundsätzlich nur am Hauptwohnsitz oder am Ort der schulischen oder beruflichen Ausbildung, des Studiums oder der Arbeitsstelle erworben werden. Das heißt, wenn man nicht viele Fahrschulen vor Ort zur Auswahl hat, nützt einem auch die Preistransparenz nichts.

    Wie reagierte der Fahrlehrerverband auf die Vorschläge zur Reform der Fahrschülerausbildung?

    Der Fahrlehrerverband Baden-Württemberg äußerte sich in einer Stellungnahme zu den Vorschlägen von Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder. Der Verband befürwortet folgende Punkte:

    • Fragenkatalog für die theoretische Prüfung entrümpeln: Die Sprache der Fragen vereinfachen und die Anzahl der Fragen reduzieren.
    • Transparenz bei Preisen von Fahrschulen: Wenn Fahrschulen ihre Preise online zugänglich machen müssen, könnte das Vertrauen schaffen.
    • Nutzung von digitalen Lernmethoden: Wird als Ansatz verstanden „Lernprozesse zu flexibilisieren“ – mit dem Vorbehalt, dass analoge Lernformen nicht vollständig ersetzt werden.

    Kritisch sieht der Verband hingegen einige andere Vorschläge und befürchtet grundsätzlich, dass die Verkehrssicherheit „unter die Räder“ zu kommen droht.

    • Der Verband lehnt ab, dass der Präsenzunterricht in der Theorie völlig wegfallen soll: Die pädagogische Vermittlung durch Fahrlehrer im Unterricht vor Ort bleibe zentral, um verantwortliches Verkehrsverhalten zu fördern.
    • In der praktischen Ausbildung kritisieren sie vor allem die geplante stärkere Nutzung von Simulatoren beziehungsweise die Reduktion realer Sonderfahrten: Diese Ersatzmaßnahmen greifen ihrer Ansicht nach zu stark in die praktische Ausbildungsstruktur ein und gefährden möglicherweise die Qualität und Sicherheit.
    • Ganz besonders wird abgelehnt, dass Laien – etwa Angehörige – künftig in die Ausbildung eingebunden werden könnten: Der Verband sieht darin ein Risiko für Ausbildungsqualität und Verkehrssicherheit.
    • Die Pflicht zur Veröffentlichung von Bestehensquoten wird ebenfalls kritisch gesehen, da die Voraussetzungen regional stark unterschiedlich seien, etwa im Vergleich Großstadt versus Land und aufgrund unterschiedlicher Schüler-Klientel. Daher sei eine solche Veröffentlichung nicht fair oder sinnvoll vergleichbar.

    Auch interessanr: Die Bundesregierung hat Anfang Oktober 2025 auf Probleme mit E-Scootern reagiert, die in immer mehr Unfälle verwickelt sind. Sie kündigte Änderungen der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften an, um E-Scooter-Unfälle zu verringern. Eine Führerscheinpflicht für E-Scooter ist aktuell nicht Teil der geplanten Änderungen.

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