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Landtagswahl in Baden-Württemberg 2026: Wie funktioniert die Briefwahl?

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Landtagswahl in Baden-Württemberg 2026: Wie funktioniert die Briefwahl?

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    Die Landtagswahl in Baden-Württemberg 2026 ist am 8. März 2026. Alle Infos rund um die Briefwahl gibt es hier.
    Die Landtagswahl in Baden-Württemberg 2026 ist am 8. März 2026. Alle Infos rund um die Briefwahl gibt es hier. Foto: Sebastian Gollnow, dpa (Symbolbild)

    Am 8. März 2026 wählt Baden-Württemberg seinen 18. Landtag. Auch bei dieser Wahl müssen Sie kein Wahllokal aufsuchen, um Ihre Stimmen abzugeben. Denn die Briefwahl ermöglicht ortsunabhängiges Wählen – sogar aus dem Ausland. Doch wie funktioniert die Briefwahl? Ab wann können Sie die Briefwahl beantragen? Bis wann können Sie Ihren Wahlbrief abgeben? Antworten auf diese Fragen sowie nützliche Hinweise zur Briefwahl erfahren Sie im Artikel.

    Landtagswahl in Baden-Württemberg 2026: Ab wann können Sie die Briefwahl beantragen?

    Wenn Sie bei der Landtagswahl 2026 per Briefwahl Ihre Stimme abgeben möchten, müssen die Wahlunterlagen rechtzeitig beantragt werden. Denn die Übersendung sowie die Rücksendung der Dokumente könnten etwas Zeit in Anspruch nehmen, darauf verweist das Ministerium des Inneren für Digitalisierung und Kommunen. Wenn Sie planen, sich Ihre Wahlunterlagen ins Ausland senden zu lassen, sollten Sie einen zeitlichen Puffer einkalkulieren.

    Wann können Sie die Briefwahl frühestens beantragen? Dafür gibt es keinen festgelegten Zeitpunkt beziehungsweise kein festes Datum. Allerdings dürfen vor der Zulassung der Wahlvorschläge keine Wahlscheine erteilt werden. Über die Kreiswahlvorschläge entscheidet der Kreiswahlausschuss laut Landeswahlgesetz am 58. Tag vor der Wahl. Im Falle der Landtagswahl 2026 bedeutet das: keine Wahlscheine vor dem 9. Januar 2026.

    Landtagswahl in Baden-Württemberg 2026 per Briefwahl: Bis wann muss man die Unterlagen verschicken?

    Wenn Sie bei der Landtagswahl in Baden-Württemberg 2026 per Briefwahl abstimmen möchten, müssen Sie einige wichtige Punkte beachten. Wie bereits erwähnt, sollten Sie Ihre Briefwahlunterlagen frühzeitig beantragen und zurücksenden - spätestens können Sie den Wahlschein bis Freitag, 18 Uhr, vor der Wahl beantragen. Damit Ihre Stimmen gezählt werden können, muss Ihr Wahlbrief am Wahlsonntag zum Ende der Wahlzeit, spätestens bis 18 Uhr, bei der auf dem Umschlag angegebenen Stelle vorliegen. Wenn Sie Ihre Unterlagen per Post einsenden möchten, empfiehlt das Ministerium des Inneren für Digitalisierung und Kommune, den Wahlbrief spätestens am Donnerstag vor der Wahl bei der Post aufzugeben. Für die Versendung aus weiterer Entfernung oder aus dem Ausland sollte entsprechend mehr Zeit eingeplant werden. Es ist auch möglich, den Wahlbrief persönlich im Wahllokal oder im Bürgerbüro abzugeben.

    Für die Landtagswahl 2026 bedeutet das: Ihren Wahlschein können Sie bis spätestens Freitag, den 6. März 2026, 18 Uhr, beantragen. Allerdings müssen Sie sich darum kümmern, dass die Wahlunterlagen am Sonntag, dem 8. März 2026, um 18 Uhr bei der auf Ihrem Wahlbrief angegebenen Stelle vorliegen. Für die Einsendung Ihrer Stimmen per Post empfiehlt sich Donnerstag, der 5. März 2026, als spätmöglichster Zeitpunkt.

    Übrigens: Wahlunterlagen können für eine andere Person beantragt oder abgeholt werden, allerdings ist dafür eine schriftliche Vollmacht nötig.

    Landtagswahl in Baden-Württemberg 2026: Wie funktioniert die Briefwahl?

    Wenn Sie sich dazu entscheiden, bei der Landtagswahl 2026 per Briefwahl abzustimmen, müssen Sie zuallererst bei Ihrer Heimatgemeinde die Wahlunterlagen beantragen – das geht online, vor Ort im Bürgerbüro oder per Post. Informationen dazu entnehmen Sie Ihrer Wahlbenachrichtigung, die etwa drei Wochen vor der Wahl bei Ihnen eintrifft.

    Für die Landtagswahl 2026 gilt ein Novum, denn durch „das Gesetz zur Änderung der Verfassung des Landes Baden-Württemberg und des Gesetzes über die Landtagswahlen vom 26. April 2022 […] wurde das Landtagswahlrecht umfassend reformiert.“, heißt es auf der Website des Ministeriums des Inneren für Digitalisierung und Kommunen. Wählerinnen und Wähler haben jetzt das Recht, zwei Stimmen abzugeben. Eine für einen Direktkandidaten im Wahlkreis und eine für die Landesliste einer Partei. Dazu kommt, dass das Wahlalter von 18 auf 16 Jahre gesenkt wurde.

    So funktioniert die Briefwahl: Sie bekommen vier Dokumente - einen Wahlschein sowie einen Stimmzettel. Dazu kommen zwei Umschläge - ein weißer und ein roter. Auf dem Stimmzettel wählen Sie mit Ihrer Erststimme einen Direktkandidaten aus Ihrem Wahlkreis und mit der Zweitstimme eine Partei. Der Stimmzettel wird anschließend mit der Schrift nach innen gefaltet und in den weißen Briefumschlag gesteckt. Wenn sie auch den Wahlschein ausgefüllt und unterschrieben haben, kommt dieser samt weißem Umschlag in den roten Umschlag.

    Hier sehen Sie ein Video der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg, in dem die Briefwahl in leichter Sprache und in Gebärdensprachen erklärt wird:

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