Wer einen Balkon hat, braucht keinen Garten, um seine Leidenschaft fürs Gärtnern ausleben zu können. Wohnt man zur Miete, müssen Hobbygärtner jedoch einige Regeln beachten. Die wichtigsten Fragen und Antworten.
Miete: Welche Pflanzen auf dem Balkon nicht erlaubt sind
Was aber muss man beachten, wenn man den Balkon bepflanzen will? Die Versicherung Ergo schreibt dazu: "Grundsätzlich dürfen Sie Ihren mitgemieteten Balkon mit Pflanzen verschönern." Dabei müsse man jedoch Rücksicht nehmen auf seine Nachbarn. Außerdem dürfe die Bausubstanz nicht beschädigt werden, beispielsweise durch aggressive Rankenpflanzen. Bei Blumenkästen muss der Ergo zufolge auf einen sicheren Halt geachtet werden. Außerdem wichtig: Wer einen Sichtschutz auf seinem Balkon anbringen will, muss darauf achten, dass er aus dem Balkon keinen geschlossenen Wintergarten macht, so die Experten von Ergo.
Grundsätzlich gilt: Wer eine Wohnung anmietet, erhält das Besitzrecht. Das bedeutet, dass er die Wohnung vertragsgemäß nutzen darf. Gleiches gilt laut Ergo auch für den Balkon. Das Bepflanzen gehört nach allgemeiner Ansicht grundsätzlich zum vertragsgemäßen Gebrauch des Balkons. "Ihr Vermieter darf Ihnen daher auch im Mietvertrag nicht untersagen, jegliche Form von Pflanzen auf Ihren Balkon zu stellen", heißt es weiter.
Efeu oder Geranien auf dem Balkon: Das raten Experten
Weitere Tipps der Experten:
- Blumenampeln und hängende Töpfe sind erlaubt, solange sie die Nachbarn nicht erheblich stören oder die Bausubstanz beschädigen
- Bei wild rankendem Wein oder wucherndem Efeu kann der Vermieter ein Verbot aussprechen. Er kann auch verlangen, dass die Pflanzen entfernt werden müssen - wenn sie das einheitliche Bild der Fassade "erheblich beeinträchtigen"
- Wer seine Balkonpflanzen wässert, sollte vorsichtig sein. Nicht, dass der Nachbar oder ein Passant nass oder die Fassade beschädigt wird. Einzelne herabfallende Blätter oder Blüten müssen geduldet werden, wenn sie nicht von Pflanzen stammen, die unsachgemäß über die Balkonbrüstung ragen
- Ob ein Blumenkasten innen oder außen am Balkon angebracht werden soll, dazu gibt es keine einheitliche Rechtsprechung. Die meisten Gerichte erlauben das Anbringen von Blumenkästen an der Außenseite. Voraussetzung: Sie müssen ausreichend gegen Absturz gesichert sein, erklärt der Mieterverein zu Hamburg
- Auch bei der Größe der Pflanzen auf dem Balkon gibt es Regeln: Die Bepflanzung müsse sich in ihren Ausmaßen in einem Rahmen bewegen, der die Interessen der Vermieter und der Nachbarschaft nicht beeinträchtigt, wie Stefan Schmalfeld, Leiter der Rechtsabteilung beim Mieterverein zu Hamburg, gegenüber ippen.media erklärt
Pflanzen auf dem Balkon: Es lohnt ein Blick in den Mietvertrag
Ganz allgemein gilt: Wer darauf schaut, dass er auf die Nachbarn Rücksicht nimmt, auf die Sicherheit seiner Mitmenschen achtet und gewährleistet, dass die Bausubstanz nicht beschädigt wird, hat wenig Probleme. Im Zweifel lohnt sich immer auch einen Blick in den Mietvertrag. So steht einem entspannten Sommertag auf dem Balkon nichts mehr im Wege.
Übrigens: Wer als Mieter auf dem Balkon bohren möchte, kann das unter gewissen Voraussetzungen tun.