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Einzelhandel
29.12.2021

Gericht kippt Regel: 2G gilt nicht für Bekleidungsgeschäfte in Bayern

Bekleidungsgeschäfte in Bayern dienen genauso wie Buchhandlungen oder Blumenläden der "Deckung des täglichen Bedarfs" und unterliegen somit nicht der 2G-Regel.
Foto: M. Assanimoghaddam

Nur Geimpfte und Genesene haben seit Anfang Dezember Zutritt im Einzelhandel. Für Modegeschäfte soll das laut Bayerischem Verwaltungsgerichtshof nun nicht mehr gelten.

Bekleidungsgeschäfte in Bayern dienen genauso wie Buchhandlungen oder Blumenläden der "Deckung des täglichen Bedarfs" und unterliegen somit nicht der 2G-Regel. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof am Mittwoch entschieden. Der Beschluss ist rechtskräftig. 

Die Staatsregierung hatte Anfang Dezember verfügt, dass im bayerischen Einzelhandel nur noch Geimpfte und Genesene Zugang haben. Ausgenommen sind Ladengeschäfte "zur Deckung des täglichen Bedarfs".  Bekleidungsgeschäfte werden in der Verordnung nicht als Ausnahme aufgeführt. Nach dem Urteil der Richter sind aber auch sie von der 2G-Regel ausgenommen, "weil deren Bedeutung für die Allgemeinheit nicht hinter die von Schuhen, Büchern, Schnittblumen oder Gartengeräten zurücktrete und der Bedarf an Kleidung täglich eintreten könne". 

Modegeschäfte dürfen nicht der 2G-Regel unterliegen

Der Verwaltungsgerichtshof lehnte deshalb den Eilantrag eines Bekleidungsunternehmens gegen die 2G-Regel als unzulässig ab: Bekleidungsgeschäfte fielen ohnehin nicht unter die Beschränkung. 

Vor Weihnachten hatten die Richter schon klargestellt, dass auch Spielzeugläden davon ausgenommen seien. Wie wichtig und dringlich ein täglicher Bedarf sein müsse, damit das Geschäft nicht der 2G-Vorschrift unterliegt, sei weder dem Verordnungstext noch der Begründung zu entnehmen. Neben Lebensmittelgeschäften und Apotheken nennt die Verordnung unter anderem Buch- und Blumenläden, Gartenmärkte und Weihnachtsbaumverkäufe. (dpa)

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Die Diskussion ist geschlossen.

30.12.2021

>> Die Staatsregierung hatte Anfang Dezember verfügt, dass im bayerischen Einzelhandel nur noch Geimpfte und Genesene Zugang haben. Ausgenommen sind Ladengeschäfte "zur Deckung des täglichen Bedarfs".
...
Nach dem Urteil der Richter sind aber auch sie von der 2G-Regel ausgenommen, "weil deren Bedeutung für die Allgemeinheit nicht hinter die von Schuhen, Büchern, Schnittblumen oder Gartengeräten zurücktrete und der Bedarf an Kleidung täglich eintreten könne". <<

Eigentlich ganz logisch mit dem "täglichen Bedarf".

Wenn man in die Verordnung "täglicher Bedarf" reinschreibt, wird ein Gericht auch diese Formulierung aufgreifen - was sonst?



30.12.2021

Nachdem der Spitzenverband der Einzelhändler Ende November einen Brandbrief an die Bundeskanzlerin geschickt hatte, mit der Forderung einer Impfpflicht für alle, merkt man wohl, dass dieser Weg nicht der richtige war und die Kunden sich dementsprechend revanchiert hatten. Anstatt die 2G Regel zu kritisieren, hat der Spitzenverband der Einzelhändler die ungeimpften Kunden kritisiert. Auch die Gerichtsentscheidung wird nicht mehr viel daran ändern. 30% der Kunden sind ungeimpft und haben bemerkt, wie einfach es ist, online einzukaufen. Und geimpfte haben keine Lust auf anstellen, bis man gnädigerweise gescannt wurde und eintreten darf.

30.12.2021

>> Und geimpfte haben keine Lust auf anstellen ... <<

Nur wegen 2G habe ich vorgestern bei Segmüller einen der letzten 10 Parkplätze bekommen ;-)

30.12.2021

(edit/mod/NUB 7.2)

30.12.2021

Seltsam: viele jubeln als 2G verkündet wurde (wurden doch endlich die verhassten Nichtgeimpften ausgeschlossen). Dieselben jubeln wenn Gerichte unsinnige Regeln kippen (viel zu wenig). Da wird das Fähnchen wohl nach dem Wind gehängt.

30.12.2021

Zitat: "Michael K." Aber nein das macht man ja nur bei den Bürgern die sich gegen Knüppelnde und Tränengas sprühende Polizisten wehren".
Ausbaden müssen das wieder die armen Polizisten, was die übereifrigen Politiker sich ausdenken. Denkt daran, dass in den allermeisten Fällen´was passiert sein muss b e v o r die Polizisten eingreifen. Aber das interessiert ja heutzutage viele sogenannte "normal denkende" nicht mehr. Von wegen "ewig gestrig". Den Ansatz muss man wirklich bei den Poliikern suchen. Bedenkt, dass es bald keine Polizisten mehr gibt, die den ganzen Schmarrn auszubaden haben. Dann könnt ihr machen was ihr wollt.

29.12.2021

Leute, merkt Euch das genau. 2023 sind Landtagswahlen ...

29.12.2021

Bei welchen Geschäften greift denn nun noch 2G? Und wie lange noch? Wäre vielleicht einfacher von der Seite aufzudroeseln.

29.12.2021

Des Wahnsinns fette Beute - noch Fragen Deutscher Michl?

29.12.2021

(edit/mod/NUB 7.2)

29.12.2021

Hat hier irgend jemand noch Worte?
Die bayerische Politik verfügt: Zutritt in Bekleidungsgeschäften nur per 2G. 4 Wochen später!!! wird eine Klage dagegen zugelassen und mit der Begründung abgeschmettert: "was die Politik da entschieden hat, hat doch eh nie gegolten". Zu welcher Bananenrepublik sind wir verkommen? (edit/mod/NUB 7.3)

29.12.2021

Der Einzelhandel ist eh schon am Boden, da hilft dieses verspätete Urteil nicht mehr viel. Wenn du die Gerichte auch im Eilverfahren über solche Gesetzesverletzungen der Politik entscheiden würden. Aber nein das macht man ja nur bei den Bürgern die sich gegen Knüppelnde und Tränengas sprühende Polizisten wehren.