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Allgäu
23.11.2016

So schlimm steht es ums Füssener Festspielhaus

Das Füssener Festspielhaus weist laut dem Bericht eines Insolvenzverwalters einen erheblichen Wartungsbedarf auf.
Foto: Ralf Lienert

Der Bericht eines Insolvenzverwalters enthüllt die katastrophalen Zustände rund um das Füssener Festspielhaus. Zuletzt hatte das Theater nicht mal einen Versicherungsschutz.

Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung, Gewerbesteuern und Versicherungsprämien nicht gezahlt, sicherheitsrelevante Mängel am Gebäude – diese Fakten hat der Insolvenzverwalter des Festspielhauses Füssen zusammengetragen. In der vergangenen Woche hat Marco Liebler der Gläubigerversammlung seinen Bericht vorgetragen. Das nicht-öffentliche Dokument liegt unserer Zeitung vor.

Zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung gab es Bankguthaben und Kassenbestand in Höhe von 115.000 Euro. Dem standen fällige Verbindlichkeiten in Höhe von 2,36 Millionen Euro gegenüber.

Schulden in Höhe von 10,4 Millionen Euro

Das Insolvenzgutachten sei im August 2016 zum Ergebnis gekommen, dass Aktiva (laienhaft formuliert: Vermögen) in Höhe von 662.500 Euro vorhanden waren. Dem gegenüber standen Passiva (Schulden) in Höhe von 10,4 Millionen Euro.

Die „Schuldnerin“, das ist die Musiktheater Füssen Besitz GmbH. Bei dieser habe seit dem Jahr 2010 „ein akuter Liquiditätsmangel“ bestanden, heißt es in dem Bericht. „Aus eigenen Umsätzen konnten gerade einmal die Mitarbeiter samt Sozialabgaben mehr oder minder pünktlich bezahlt werden, andere Forderungen wurden zurückgestellt.“ Als Beispiel führt der Insolvenzverwalter an, „dass das Theatergebäude seit über einem Jahr keinen Versicherungsschutz mehr“ gehabt habe, weder gegen Brand noch gegen andere Risiken. Im Jahr 2006 seien zum letzten Mal Grundsteuern an die Stadt Füssen bezahlt worden.

In dem Bericht heißt es auch, das Festspielhaus weise „einen erheblichen Wartungsbedarf auf, wobei auch sicherheitsrelevante Mängel nicht behoben wurden“. Bei der Lüftung, beim Brandschutz und „sonstigen baulichen Mängeln fehlten die entsprechenden Mittel, um die notwendigen Arbeiten regelmäßig durchführen zu lassen“, stellte der Insolvenzverwalter fest.

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