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Asyl
09.05.2019

Anti-Folter-Komitee kritisiert Abschiebe-Bedingungen in Bayern

Eine Delegation des Europarats hat die Abschiebebedingungen in Bayern kritisiert. Darunter auch die Umstände der Unterbringung in der Eichstätter Anstalt.
Foto: Peter Kneffel, dpa (Archiv)

Das Anti-Folter-Komitee des Europarats fordert, dass Betroffene auch in Abschiebehaft wissen, wann sie Deutschland verlassen müssen. Bayern sieht das anders.

Das Anti-Folter-Komitee des Europarats (CPT) hat die Abschiebebedingungen in Bayern kritisiert. Die Kritik in einem Bericht des Komitees richtet sich konkret auch gegen die Abschiebehaftanstalt in Eichstätt. Das Bundesjustizministerium hat zu dem Bericht eine Stellungnahme verfasst und nimmt darin zu den einzelnen Punkten Stellung.

Generell kritisiert das CPT, dass Betroffene in Deutschland häufig zu kurzfristig über ihre Abschiebungen informiert würden. Es sei unerlässlich, dass den Menschen rechtzeitig mitgeteilt werde, dass sie Deutschland verlassen müssten, heißt es in dem am Donnerstag veröffentlichten Bericht.

Müssen Asylbewerber ihr genaues Abschiebedatum wissen?

Das Komitee hatte im August 2018 einen Abschiebeflug von München nach Afghanistan begleitet und dafür auch die Eichstätter Anstalt besucht. Der Ablauf der Ausweisung sei generell gut vorbereitet und professionell gewesen, erklärte das Komitee. Betroffene in dem ehemaligen Gefängnis in Eichstätt seien aber erst informiert worden, als Polizisten sie abholten, um sie zum Münchner Flughafen zu bringen, berichtete die Delegation.

Das Justizministerium in Berlin wies darauf hin, Bayern vertrete die Auffassung, dass den Menschen in Abschiebehaft nicht das genaue Datum genannt werden müsse. Da sie sich in Abschiebehaft befänden, seien sie über ihre anstehende Ausweisung bereits informiert. Zudem betont der Freistaat, dass Inhaftierte bisweilen durch Selbstverletzungen oder durch Solidarisierungsaktionen versuchen würden, die Abschiebung zu verhindern.

Anti-Folter-Komitee: Abzuschiebende wie Strafgefangene behandelt

Das Anti-Folter-Komitee bemängelte zudem die Bedingungen des Abschiebegefängnisses in Oberbayern. Das Wachpersonal dort sei nicht speziell geschult, außerdem würden die dort untergebrachten Männer mehr wie Strafgefangene behandelt.

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So dürften sie beispielsweise nicht ihre eigene Kleidung tragen und könnten nicht direkt einen Arzt sprechen, sondern müssten einen Termin erst bei einem der Aufpasser anmelden, wie in dem Bericht bemängelt wurde.

In der Antwort erklärte das Ministerium, dass die Männer in Abschiebehaft meist nicht genügend eigene Kleidung besäßen, um diese regelmäßig zu wechseln - deshalb werde auf Kleidung der Haftanstalt zurückgegriffen. Dass ein direkter Arztbesuch für die Insassen nicht möglich sei, wies das Justizministerium zurück. (dpa/lby)

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Die Diskussion ist geschlossen.

10.05.2019

Wenn diese Menschen unsere Gesetze und die daraus entstehenden Gerichtsentscheidungen (nach vielen Instanzen) respektieren würden, gäbe es kein Problem.

Aber nein - diese Menschen respektieren unsere Gesetze von Beginn an nicht - sie gehören nicht zu uns - sie werden zu Recht abgeschoben. Dass sie dann gegen das Recht Gewalt anwenden, zeigt nur die Richtigkeit des Vorgehens.

09.05.2019

Hauptargument des Komitees scheint dabei wohl zu sein, dass sich die Betroffenen ohne exaktes Wissen des Datums psychisch nicht mit der bevorstehenden Abschiebung auseinandersetzen könnten. Die geforderte "Unerlässlichkeit" erscheint mir unlogisch und auch unverhältnismäßig begünstigend, da in den allermeisten Fällen zuvor ein langwieriger Verwaltungs- und ggf. Gerichtsverlauf stattgefunden haben dürfte, dessen Zeitspanne dem Betroffenen wohl genug Zeit zur Auseinandersetzung mit der Situation geboten hat. Hinzuzufügen ist ferner, dass offenbar nicht explizit der Freistaat durch das Komitee kritisiert wurde, sondern die Abschiebungen in der BRD im Allgemeinen. BY wurde wohl nur wegen des auch im Bericht aufgeführten Haft-Arguments eigens erwähnt.