„Goldfinger“-Prozess: Jetzt gerät auch das Gericht unter Druck
Plus Ein Verteidiger will im Mega-Steuerprozess das Bundesverfassungsgericht einschalten. Und die Angeklagten können ihre Wut über die Justiz nur schwer bändigen.
Wenn ein Rechtsanwalt in einem Café laut wird, muss er schon in einer sehr ungewöhnlichen Lage sein. Diethard G. ist stinksauer. Er war ein geachteter Anwalt, Steuerberater und Steuerexperte, machte Geschäfte mit großen Konzernen. Bis vor zwei Jahren die Augsburger Staatsanwaltschaft kam. Dann saß er ein halbes Jahr in Untersuchungshaft. G., 46, knallt den Kaffeebecher so hart auf die Tischplatte, dass der Milchschaum nur unter Aufbietung all seiner Flexibilität im Gefäß bleibt. „Meine Reputation ist extrem beschädigt“, ruft er, „das ist offener Rechtsbruch, was die hier machen.“
Angeklagter nennt „Goldfinger“-Verfahren „offenen Rechtsbruch“
Das, was G. Rechtsbruch nennt, geschieht 200 Meter schräg gegenüber, im Augsburger Justizpalast. Mitte November hat dort der Mega-Strafprozess um das Steuersparmodell „Goldfinger“ begonnen. Mehr als 100 Reiche sollen mithilfe dieser Methode einen Steuerschaden von über einer Milliarde Euro angerichtet haben. In einem ersten Verfahren müssen sich die beiden Hauptinitiatoren verantworten, eben Diethard G., und sein Kollege Martin H., 48. Die Staatsanwaltschaft hält deren „Goldfinger“-Modell für Steuerhinterziehung, die Angeklagten und ihre Verteidiger halten es für legale Steuergestaltung. Die Fronten sind verhärtet, spätestens seit die Verteidigung angekündigt hat, keine Fragen der Staatsanwaltschaft mehr zu beantworten und die Ablösung der beiden Staatsanwälte beantragt hat. Die sitzen auch drei Wochen nach der Forderung noch im Verfahren.
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