Aus purer Mordlust hatte der damals 18-Jährige einen ihm völlig unbekannten Jogger umgebracht. Der Mord passierte 1993. Am Montag hat in München der Prozess um die nachträgliche Sicherungsverwahrung des sogenannten Westparkmörders begonnen.
Nach zwei aufgehobenen Urteilen wurde der sogenannte "Westparkmörder" im dritten Prozess zur höchsten Jugendstrafe von zehn Jahren verurteilt. Als 2010 seine Entlassung anstand, beantragte die Staatsanwaltschaft eine nachträgliche Sicherungsverwahrung. Denn der Mann wird weiterhin als hochgefährlich eingeschätzt.
Wie das Verfahren um die nachträgliche Sicherungsverwahrung des "Westparkmörders" vor dem Landgericht München ausgeht, könnte vom Bundesverfassungsgericht abhängen. Denn dies entscheidet voraussichtlich im Mai über einen vergleichbaren Fall. dpa