
Fahrdienstleiter spielte vor Zugunglück am Handy - weiteres Opfer tot

Der Fahrdienstleiter spielte vor dem Zugunglück von Bad Aibling ein Computerspiel am Handy. Das berichten Ermittler. Inzwischen gibt es außerdem ein weiteres Opfer.
Aus Mitleid dürfte Wut werden. Zwei Monate nach dem schrecklichen Zugunglück von Bad Aibling mit elf Toten steht der beschuldigte Fahrdienstleiter plötzlich in einem ganz anderen Licht da. Bisher erfuhr der 39-Jährige viel Verständnis, obwohl er ein falsches Signal gab. Nun löst eine Mitteilung der Staatsanwaltschaft Kopfschütteln aus. Der Bahnbedienstete spielte unmittelbar vor der Katastrophe Handyspiele, wie die Staatsanwaltschaft am Dienstag mitteilte. Das könnte seine Strafe deutlich erhöhen - der Mann sitzt jetzt in Untersuchungshaft.
Inzwischen ist außerdem ein weiteres Opfer des Unglücks gestorben. Der 46-Jährige aus dem Landkreis Rosenheim erlag am Mittwoch in einem Münchner Krankenhaus seinen schweren Verletzungen, wie die Polizei mitteilte. Damit erhöht sich die Zahl der Todesopfer auf zwölf.
Mit der Nachricht vom Handy-Spiel des Fahrdienstleiters ist kaum vorstellbar, was in den Köpfen der Hinterbliebenen der elf getöteten Männer und der 85 verletzten Zuginsassen nun vorgeht. Ein für die Sicherheit auf der eingleisigen Strecke zuständiger Bahnmitarbeiter schaltet unter Missachtung der Vorschriften sein Smartphone ein - und spielt Spiele. "Es muss aufgrund des engen zeitlichen Zusammenhangs davon ausgegangen werden, dass der Beschuldigte dadurch von der Regelung des Kreuzungsverkehrs der Züge abgelenkt war", erklärt die Staatsanwaltschaft.
"Daraus ergibt sich die Frage, ob der Fahrdienstleiter durch dieses Computerspielen längere Zeit abgelenkt war, jedenfalls nicht seine volle Aufmerksamkeit dem eigentlichen Fahrdienst-Geschäft gewidmet hat", sagte Bayerns Verkehrsminister Joachim Herrmann (CSU) am Dienstagabend im Bayerischen Fernsehen. Nun gelte es, weiter sorgfältig zu ermitteln. Herrmann betonte, es sei für ihn "zunächst wichtig gewesen, dass klar im Raum steht, es gibt keine technischen Defizite an den beteiligten Zügen, es gibt keine technischen Defizite an der Ausstattung entlang der Strecke". Dies sei für die Fahrgäste, die dort täglich unterwegs seien, "sehr wichtig".

Auf Mitleid darf der Fahrdienstleiter mit beinahe 20-jähriger Berufserfahrung da nicht mehr hoffen. Bahnmanager berichteten noch vor kurzem, Hinterbliebene hätten ihnen geschrieben, dass ihnen bei aller Trauer um ihre Liebsten auch der Mitarbeiter leid tue. Die Deutsche Bahn (DB) sorgte dafür, dass sich der 39-Jährige abgeschirmt von der Öffentlichkeit auf seinen Prozess vorbereiten kann. Nun hat er in der Untersuchungshaft Gelegenheit dazu.
Bad Aibling: Spiel am Smartphone offensichtlich verschwiegen
Die Staatsanwaltschaft wird sich fragen lassen müssen, warum dieses erschütternde Detail der Ermittlungen erst jetzt bekannt wurde. Nur wenige Tage nach dem Unglück vom 9. Februar, dem verhängnisvollen Faschingsdienstag, hatte sie mitgeteilt, dass sich der Beschuldigte im Beisein seines Anwaltes ausführlich zu den Vorwürfen geäußert habe. Das Spiel am Smartphone verschwieg er offensichtlich. Vielleicht wurde er auch nicht danach gefragt.
Ohnedies nahm der Druck der Politik auf die Ermittler zu. Vor zwei Wochen platzte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) mit der Nachricht heraus, dass der Fahrdienstleiter nach Bemerken seines verhängnisvollen Signalfehlers auch die falschen Notruf-Tasten drückte. Statt die Lokführer der beiden aufeinanderzurasenden Züge zu warnen, ging der Alarm bei den Fahrdienstleitern der Umgebung und in der Zentrale ein. Die Katastrophe war nicht mehr zu stoppen. Prompt warnte die Lokführergewerkschaft GDL davor, dem Fahrdienstleiter voreilig die Schuld zuzuweisen.
Sollten sich die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft im Prozess bewahrheiten, muss der Fahrdienstleiter mit einer hohen Strafe rechnen. Die Anklagebehörde spricht schon jetzt nicht mehr nur von einem augenblicklichen Versagen, sondern von einer "erheblich schwerer ins Gewicht fallenden Pflichtverletzung". Die Höchststrafe bei fahrlässiger Tötung beträgt fünf Jahre. Und auch zivilrechtlich könnten auf den 39-Jährigen beziehungsweise die DB nach Bekanntwerden des vorschriftswidrigen Handyspielens im Dienst erhebliche Forderungen zukommen. dpa
Die Diskussion ist geschlossen.
Es ist und bleibt Technik von gestern, auch wenn diese einwandfrei funktioniert hat.
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Mit Schnellfahrstrecken-Zugsicherung heutiger Technologie wäre das Unglück nicht möglich gewesen.
https://de.wikipedia.org/wiki/European_Train_Control_System
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Und natürlich sollte die letzte Entscheidung beim Mensch liegen - aber nur für die Bremsung aber nicht für die Streckenfreigabe in Normalgeschwindigkeit. Wenn eine Sonderfreigabe erfolgt, müsste halt bei Tempo 60 die Obergrenze liegen.
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Mir fehlt bei Herrn Herrmann und der Berichterstattung einfach der Wille es in Zukunft verbessern zu wollen.
Könnten Sie etwas näher darlegen, was ETCS mit dem Ausschluss von Gegenfahrten auf besonderen Auftrag zu tun hat?
>> Herrmann betonte, es sei für ihn «zunächst wichtig gewesen, dass klar im Raum steht, es gibt keine technischen Defizite an den beteiligten Zügen, es gibt keine technischen Defizite an der Ausstattung entlang der Strecke»<<
Ja, das war von Anfang an die größte Sorge der Bahn, wie des Herrn Herrmann, dass man auf die Idee kommen könnte, es könnte technische Defizite gegeben haben.
Diese ist allerdings durch die Feststellung, dass das menschliche Versagen des Fahrdienstleiters noch viel dramatischer ist als zunächst angenommen, immer noch nicht ausgeräumt. Denn es bleibt die Frage, warum in unserem Hochsicherheitszeitalter zwei Züge auf einer eingleisigen Strecke mit hoher Geschwindigkeit aufeinander zurasen können, ohne von einem technischen Sicherungssystgem daran gehindert zu werden.
Herrmann betonte immer wieder, die letzte Entscheidung müsse der Mensch haben. Weshalb eigentlich? Leichter bremst das technische System mal fehlerhaft als umgekehrt der Mensch legt falsche Schalter um. Im ersteren Fall gibt es Verzögerungen und verpasste Anschlusszüge im zweiten Fall auch und dazu noch einige tote Menschen. /Zynismusende
Verkaufen Sie uns bitte nicht für dumm Herr Innenminister. Höhrer Sicherheit wäre sicher möglich, kostet aber vermutlich zu viel.
Ihre Argumentation geht leider am Problem vorbei. Bauen wir uns einmal ein Modell, bei dem alles mit hohem Sicherheitslevel technisiert ist. Und nun tritt eine Störung auf. Jetzt gibt es zwei Möglichkeiten: immerwährender Stillstand (da dies fahrtechnisch immer "fail safe" ist), die Fahrgäste verenden im Zug, weil die Klimaanlage nicht so will wie sie soll usw usf. Oder gezielter Eingriff unter bewusster Umgehung von Barrieren. Letzteres ist der Fall Aibling. Oder vorher Brühl. Erlaubt ist die Frage, ob durch bessere Ausbildung, Überwachung oder ergonomischere Gestaltung des Arbeitsplatzes ggf. etwas erreicht wäre. Aber - falls die Handy-Annahmen zutreffen - wenn jemand seine Spiele-Tasten korrekt bedienen kann, dann kann ihm auch das Drücken der richtigen Notruf-Taste zugemutet werden...
Wie wär´s denn mal mit einer etwas objektiveren Schreibweise, Berichterstattung kann man den Text ja wirklich nicht nennen!
Als Leser brauche ich keine vom Artikelschreiber vorgefertigte Meinung. Hoffentliche lese ich das nicht so in der von mir bezahlten gedruckten Ausgabe!
Wird der Leser denn für blöde gehalten, oder will der Verfasser seine Meinung aufdrängen?
Sie haben Recht mit Ihrer Kritik. Das ist kein Bericht, das ist keine objektive Darstellung, das ist genaugenommen Stimmungsmache und könnte gar zum Aufwiegeln gegen den Fahrdienstleiter führen. Vielleicht muss er ja deshalb in Untersuchungshaft? Zum eigenen Schutz? Ein plötzlich zutage getretener Haftgrund erschließt sich außer "Berichterstattung" jedenfalls nicht.
Sie haben Recht mit Ihrer Kritik. Das ist kein Bericht, das ist keine objektive Darstellung, das ist genaugenommen Stimmungsmache und könnte gar zum Aufwiegeln gegen den Fahrdienstleiter führen. Vielleicht muss er ja deshalb in Untersuchungshaft? Zum eigenen Schutz? Ein plötzlich zutage getretener Haftgrund erschließt sich außer "Berichterstattung" jedenfalls nicht.