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Bayerischer Verfassungsgerichtshof
22.05.2014

Verwandtenaffäre: Staatskanzlei hat Fragen unzureichend beantwortet

Das Gebäude der Bayerischen Staatskanzlei: Die Staatsregierung hat Anfragen der SPD zur Verwandtenaffäre unzureichend beantwortet und damit gegen die Bayerische Verfassung verstoßen.
Foto: Rene Ruprecht, dpa

Die bayerische Landesregierung hat Anfragen der SPD zur Verwandtenaffäre unzureichend beantwortet und damit gegen die Verfassung des Freistaates verstoßen.

Das entschied der Bayerische Verfassungsgerichtshof in einem am Donnerstag verkündeten Urteil. Die Landtags-SPD hatte von der Regierung wissen wollen, wie viel Geld fünf in die Affäre verwickelte Kabinettsmitglieder ihren Verwandten insgesamt zahlten. Außerdem wollte die SPD wissen, wie viel Geld die betreffenden CSU-Politiker auf Order von Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer an die Staatskasse zurücküberwiesen.

Die Regierung verweigerte die Antwort mit der Begründung, nicht sie, sondern das Landtagsamt sei für die Beantwortung zuständig. In der Urteilsbegründung betonte Gerichtspräsident Karl Huber aber, die Regierung sei zur Beantwortung verpflichtet gewesen. Dafür spreche schon die "Personalverflechtung" zwischen Landtag und Regierung. SPD-Fraktionschef Markus Rinderspacher sprach in einer ersten Reaktion von einem "fulminanten Erfolg" für die Opposition im Landtag. dpa

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