Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Bayern: Die bayerische Polizei bekommt mehr Elektroschock-Pistolen

Bayern
11.11.2020

Die bayerische Polizei bekommt mehr Elektroschock-Pistolen

Bayerns Polizei setzt nach einem Pilot-Versuch verstärkt auf Elektroschock-Pistolen.
Foto: Alexander Kaya (Archivfoto)

Mehr Beamte werden mit sogenannten Tasern ausgestattet. Sie seien eine wertvolle Ergänzung. Der Gewerkschaft geht das jedoch nicht weit genug.

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) will den Einsatz von Elektroschock-Pistolen bei der bayerischen Polizei deutlich ausweiten: Ein Pilot-Versuch unter anderem in Aschaffenburg habe gezeigt, dass die auch als „Taser“ bekannten Waffen „unter bestimmten Voraussetzungen eine wertvolle Ergänzung“ für die Polizei sein könne, erklärte er im Landtag.

Wann darf die Polizei Taser einsetzen?

So seien die Taser in dem Pilotversuch 32 Mal zum Einsatz gekommen – in 27 Fällen habe aber schon die Androhung der Nutzung der in Bayern auffällig gelben Elektro-Waffen zur Aufgabe des Angreifers geführt. Etwa bei gewalttätigen Familien-Auseinandersetzungen könne der Taser sehr hilfreich sein, hofft Herrmann.

Beim Einsatz der Elektroschock-Pistole werden zwei Metallpfeile abgeschossen, die durch dünne Metalldrähte mit der Waffe verbunden bleiben. Die Pfeile bohren sich in die Haut des Angreifers und schließen auf diese Weise den Stromkreis. Rund 50.000 Volt führen dann zu einer Muskel-Verkrampfung, die ein Stehenbleiben unmöglich macht.

Waffe darf nur von speziell ausgebildeten Teams eingesetzt werden

Die Waffe darf in Bayern nur von speziell ausgebildeten Teams aus vier Beamten eingesetzt werden. „Nicht erlaubt ist der Einsatz an empfindlichen Körperstellen wie Gesicht oder Genitalien“, erklärte Herrmann. Ebenfalls nicht zulässig ist der Einsatz bei Kindern, Schwangeren oder „erkennbar Herzkranken“. Künftig sollen alle Unterstützungskommandos sowie alle weiteren „geschlossenen Einheiten der Landespolizei“ mit Tasern ausgestattet werden. Ein Einsatz bei der Streifen-Polizei ist dagegen zunächst nicht geplant, so der Minister.

Die Grünen im Landtag kritisieren die Elektroschock-Pistolen

Die Polizeigewerkschaft DPolG nannte die Ausweitung der Taser-Ausstattung einen „Zwischenschritt“: Die Geräte müssten „auch für die Polizeiinspektionen vor Ort und für jede Pflichtstreife“ beschafft werden, fordert der Landesvorsitzende Jürgen Köhnlein. So sieht dies auch der AfD-Landtagsabgeordnete Richard Graupner: „Hochaggressive Täter halten sich nicht an die Dienstpläne des USK“, findet er.

Kritik kommt von den Grünen: „Der Taser ist keine harmlose Waffe“, warnte die Fraktionschefin Katharina Schulze: So könnten die Beamten gar nicht erkennen, „ob ein Gegenüber eine Herzerkrankung hat“. Ein Taser habe „ein geringeres Verletzungsrisiko als eine Schusswaffe“, entgegnete Minister Herrmann.

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Taser für die bayerische Polizei? Ein richtiger Schritt

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Umfrage von Civey anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Civey GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

12.11.2020

>> Kritik kommt von den Grünen: „Der Taser ist keine harmlose Waffe“, warnte die Fraktionschefin Katharina Schulze: So könnten die Beamten gar nicht erkennen, „ob ein Gegenüber eine Herzerkrankung hat“. <<

Hier zeigt sich wieder, wen grüne Politik umsorgt...

12.11.2020

Ja, der Taser ist keine harmlose Waffe. Aber wenn auf Polizisten, die normalerweise in Deutschland in Zweierteams unterwegs sind, einer mit einem Messer losgeht oder körperlich überlegener ist, - hatte sich da nicht eine 1,57m-große Frau in den Polizeidienst geklagt?- sind die wahrscheinlich heilfroh, wenn denen eine Distanzwaffe wie ein Taser zur Verfügung steht, um ohne ein großes Gerangel das Gegenüber zu stoppen.
Und in solchen Situationen braucht mMn auch kein Attest kontrolliert werden, ob der Angreifer jetzt herzkrank ist oder nicht. Wer die Polizei angreift, muß halt mit den Konsequenzen leben und mit Herzkrankheit halt dann eventuell auch sterben oder einen Stromstoß durch die Genitalien aushalten. Das ist bei einem Schusswaffengebrauch auch nicht anders.
Solche Aussagen sind unter anderem ein Grund dafür, warum ich solche Personen wie Frau Schulze und die Partei, deren Mitglied sie ist, nie wählen werde.

11.11.2020

Ich begrüße den Einsatz von Tasern bei der Polizei sehr. Der Einsatz der Taser sollte auch bei den normalen Polizeistreifen (also weniger als 4 Beamten, wie im Artikel erwähnt) zur Standardbewaffnung zum Eigenschutz der Polizei und Gefahrenabwehr gegen Leib und Leben zum Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger erlaubt werden. Die links-grüne Meinung der "Klassensprecherin der bayerischen Grünen" ist für mich (und ich glaube auch für die Mehrzahl der Bürgerinnen und Bürger) nicht nachvollziehbar. Solange die Grünen neben ihrer oft sehr sinnvollen Umweltpolitik mit diesen links-grünen Meinungen quasi unsere Polizei und den primären Schutz der Bürgerinnen und Bürger (oftmals bei häuslicher Gewalt gegen Frauen) "mit Füßen treten" ist diese Partei für mich nicht wählbar!
Soll denn hier die Polizei beim Einsatz noch vor Einsatz des Tasers nach einer Herzerkrankung des Täters fragen? Oder hat hier eventuell nicht das Leib und Leben der Bürgerinnen und Bürger (insbesondere bei häuslicher Gewalt) und der Polizei Vorrang? Wie oben im Artikel erwähnt hat sich bei ca. 90 % der Fälle in denen der Einsatz des Tasers nur angedroht wurde zur Aufgabe des Täters geführt!