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  3. Bayern: Söders Kreuzerlass wird Fall für den Verwaltungsgerichtshof

Bayern
10.06.2020

Söders Kreuzerlass wird Fall für den Verwaltungsgerichtshof

Ministerpräsident Markus Söder hat für großen Trubel gesorgt. Die Kreuz-Pflicht wird im Freistaat hitzig debattiert, Kritiker gibt es viele, auch in den eigenen Reihen.
Foto: Peter Kneffel, dpa

Müssen in den bayerischen Behörden Kreuze hängen? Mit dieser Frage wird sich nun der Bayerischen Verwaltungsgerichtshof beschäftigen.

Der umstrittene Kreuzerlass der Staatsregierung wird ein Fall für den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Eine Gerichtssprecherin bestätigte am Mittwoch, dass ein entsprechendes Verfahren dort anhängig ist. "Das ist ganz frisch bei uns eingegangen." Zuvor war bekannt geworden, dass das Verwaltungsgericht München "zahlreiche" Klagen gegen den Erlass an die höhere Instanz verwiesen hatte. 

Kreuzerlass: Söder ordnete Anbringung von Kreuzen in Behörden an

Unter anderen hatte der religionskritische Bund für Geistesfreiheit (BfG) 2018 gegen die von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) initiierte und vom bayerischen Kabinett beschlossene Anordnung geklagt, im Eingangsbereich jeder Landesbehörde ein Kreuz aufzuhängen. Nach dem Willen der Kläger soll die bayerische Staatsregierung dazu verpflichtet werden, den Kreuzerlass zurückzunehmen und die Kreuze entfernen zu lassen. 

Das Verwaltungsgericht betonte, es sei ein rein prozessualer Beschluss, weil es sich um ein Normenkontrollverfahren handle und der Verwaltungsgerichtshof in diesem Fall zuständig sei. "Eine Entscheidung über die Rechtmäßigkeit des "Kreuzerlasses" selbst geht damit nicht einher", betonte ein Sprecher des Verwaltungsgerichtes. (dpa)

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