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Corona-Maßnahmen
16.04.2020

Im Überblick: Diese Corona-Regeln gelten jetzt in Bayern

Sogar beim Mundschutz geht der Freistaat Bayern eigene Wege: Ministerpräsident Markus Söder präsentierte am Donnerstag ganz stilecht eine Maske mit weiß-blauen Rauten.
Foto: Sven Hope, dpa

Das bayerische Kabinett hat eine sanfte Lockerung der Corona-Regeln beschlossen. Die wichtigsten Maßnahmen finden Sie hier auf einen Blick.

Bayern lockert zwar einige Regelungen, bleibt in der Corona-Krise aber vorsichtiger als andere Länder. Das gilt, wie das Kabinett in München am Donnerstag festlegte, insbesondere für die Wiederaufnahme des Schulbetriebs und die Öffnung von Geschäften. Eine Maskenpflicht wird es vorerst nicht geben, wohl aber ein „Maskengebot“ in Geschäften und im Nahverkehr. Hier die Beschlüsse und wichtigsten Ankündigungen im Einzelnen:

Ausgangsbeschränkungen

Die bisher geltenden Regelungen werden bis einschließlich 3. Mai verlängert. Ab 20. April aber gibt es eine Neuregelung, die insbesondere Alleinstehenden das Leben etwas erleichtern soll: Sport und Bewegung an der frischen Luft sind von diesem Tag an nicht nur mit Angehörigen des eigenen Haushalts zulässig, sondern zusätzlich mit einer haushaltsfremden Person.

Schulen

Der Schulunterricht soll schrittweise wieder aufgenommen werden, zunächst ab dem 27. April zur Prüfungsvorbereitung für Abschluss- und Meisterklassen. Das betrifft nach Aussage von Kultusminister Michael Piazolo (Freie Wähler) etwa 14 Prozent aller Schüler quer durch alle Schularten. Für alle übrigen Jahrgangsstufen werden die Angebote des „Lernens zu Hause“ weitergeführt und mit Blick auf die pädagogischen und organisatorischen Erfahrungen weiterentwickelt. Ab dem 11. Mai könnten weitere Jahrgangsstufen einbezogen werden. Endgültig entschieden ist das aber noch nicht. Es werde angestrebt, dass ab diesem Zeitpunkt vor allem die Klassen, deren Schulabschluss im nächsten Jahr ansteht, wieder den Unterricht an den Schulen aufnehmen können.

Kinderbetreuung

Die bisherige Notbetreuung an Schulen, Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und heilpädagogischen Tagesstätten wird beibehalten und ab 27. April ausgeweitet. Zukünftig könne die Notbetreuung für Kinder auch in Anspruch genommen werden, wenn nur ein Elternteil in einer systemrelevanten Branche arbeitet. Sozialministerin Carolina Trautner (CSU) stellte zudem in Aussicht, dass es in einem weiteren Schritt auch eine Notbetreuung für Kinder von berufstätigen Alleinerziehenden geben soll.

Einzelhandel

Ab 20. April dürfen Bau- und Gartenmärkte sowie Gärtnereien wieder öffnen, ab 27. April auch Kfz-Händler, Fahrradhändler und Buchhandlungen sowie alle weiteren Geschäfte bis zu einer maximalen Verkaufsfläche von 800 Quadratmetern. Dabei gelten folgende Auflagen: Es muss Einlasskontrollen geben, um sicherzustellen, dass im Geschäft der 1,5-Meter-Abstand eingehalten werden kann und pro Kunde 20 Quadratmeter Platz zur Verfügung stehen. Außerdem soll es verpflichtende Hygiene- und Parkplatzkonzepte geben sowie ein Mundschutzgebot, wobei die Besorgung der Mund-Nase-Masken eigenverantwortlich durch den Ladeninhaber beziehungsweise den Kunden erfolgen soll.

Friseure

Die Staatsregierung beabsichtigt, dass Friseure ab 4. Mai wieder öffnen dürfen. Sicher ist das aber noch nicht. Die Entscheidung darüber, so heißt es in der Mitteilung, werde rechtzeitig vor dem Termin erfolgen.

Gastronomie und Tourismus

Für Hotels und Gaststätten bestehen die bisherigen Regelungen fort. Erlaubt sind nur die Mitnahme von Essen und unaufschiebbare berufliche Übernachtungen. Bars und Diskotheken müssen geschlossen bleiben.

Veranstaltungen und Sport

Hier gelten die bisherigen Regelungen fort. Großveranstaltungen bleiben mindestens bis zum 31. August untersagt. Dass das Oktoberfest in München wird stattfinden können, glaubt Ministerpräsident Markus Söder (CSU) nicht. Eine endgültige Entscheidung darüber falle in den nächsten Wochen in Absprache mit dem Münchner Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD). Dieser sagte am Donnerstag: „Ich teile die Skepsis von Ministerpräsident Söder, dass es aus heutiger Sicht schwer vorstellbar ist, dass das Oktoberfest, als größtes Volksfest der Welt, dieses Jahr stattfinden wird.“ „Geisterspiele“ im Profifußball hält Söder in absehbarer Zeit für möglich.

Krankenhäuser und Heime

Bei den Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen bleiben die derzeit gültigen Regelungen bezüglich Öffnung und Zugang bestehen. „Sterbende“, so heißt es im Kabinettsbeschluss, „können durch die engsten Familienangehörigen begleitet werden.“ Söder versprach, Sterbebegleitung künftig großzügiger zu erlauben.

Reisen

Wenig Hoffnung machte Söder all jenen, die dieses Jahr eine Urlaubsreise ins Ausland planen. Es sei „eher unwahrscheinlich“, dass ein Sommerurlaub in Ländern wie Italien oder Frankreich möglich sein werde. Umgekehrt könne dies aber innerhalb Bayerns zu einem Boom im Tourismus führen.

Kirchen

Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen sowie religiöse Feierlichkeiten und Veranstaltungen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sollen zunächst weiter nicht stattfinden. Auf Bundesebene werde aber zeitnah mit den großen Religionsgemeinschaften das Gespräch aufgenommen, um einen möglichst einvernehmlichen Weg zu vereinbaren.

Universitäten

Der Vorlesungsbetrieb an den Unis und Hochschulen soll zwar am 20. April starten, allerdings finde das Sommersemester vorerst digital statt, die Abnahme von Prüfungen sei im Präsenzbetrieb möglich.

Bibliotheken

Staatliche Bibliotheken können ab dem 27. April unter Auflagen zu Hygiene, Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen geöffnet werden. Das gilt auch für Bibliotheken an Universitäten und Hochschulen.

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