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  3. Corona-Pandemie: Was sich durch die Bundes-Notbremse in Bayern ändert

Corona-Pandemie
25.04.2021

Was sich durch die Bundes-Notbremse in Bayern ändert

Die Bundesnotbremse gilt - und auch in Bayern ändern sich ein paar Dinge.
Foto: Sven Hoppe, dpa

Seit Samstag greift die Corona-Notbremse des Bundes. Änderungen gibt es in Bayern unter anderem bei Friseuren, im Handel und bei der Kinderbetreuung.

Seit Samstag greift die Bundes-Notbremse gegen Corona. Weil Bayern in vielen Bereichen bereits gleiche oder sogar strengere Regeln hat, halten sich die Auswirkungen im Freistaat in Grenzen. Änderungen gibt es laut Gesundheitsministerium unter anderem bei Friseuren und im Handel. Ein Überblick über die neuen Regelungen und ihre Folgen.

Das ändert sich durch die Bundesnotbremse in Bayern beim Friseur-Besuch

Friseure und Fußpfleger dürfen ihre Betriebe weiterhin auch bei hohen Inzidenzen öffnen. Neu ist, dass Kunden ab einer Inzidenz über 100 einen negativen Corona-Test vorweisen müssen, der maximal 24 Stunden alt sein darf. Kunden müssen laut Friseurinnung immer eine FFP2-Maske tragen, Friseure und Fußpfleger bis zur Inzidenz von 100 mindestens eine medizinische Maske, ab 100 ebenfalls eine FFP2-Maske.

Bei der Hand-, Fingernagel- und Gesichtspflege ist zu differenzieren: Laut IHK Bayern sind solche Leistungen künftig ab einer Inzidenz von 100 nicht mehr gestattet. Das Gesundheitsministerium betont, dass jedoch medizinische, therapeutische und pflegerische Leistungen inzidenzunabhängig zulässig seien. Leistungen von approbierten Ärzten, Heilpraktikern oder solche, die ärztlich verordnet wurden, seien also weiter erlaubt.

Das ändert sich durch die Bundesnotbremse beim Einzelhandel in Bayern

Wie bisher dürfte der Handel bei Inzidenzen unter 50 öffnen. Derzeit erfüllt aber kein Land- oder Stadtkreis in Bayern diese Bedingung. Zwischen 50 und 100 können Kunden weiter mit Termin einkaufen. Neu ist, dass nur noch zwischen 100 und 150 ein Einkauf mit Termin und negativem Test möglich ist. Bisher war dies von 100 bis 200 erlaubt. Ab 150 ist nur noch die Abholung bestellter Ware möglich. Zudem dürfen weniger Kunden in die Geschäfte.

Am Samstag tritt die Corona-Notbremse in Kraft. Auch der Einzelhandel ist von den Änderungen, die in Bayern strenger gehandhabt werden, betroffen.
Foto: Oliver Dietze, dpa (Symbolbild)

In der Praxis ändere sich für den Handel nicht viel, sagte der Geschäftsführer des Handelsverbands, Bernd Ohlmann. Viele Landkreise seien schon bei Inzidenzen über 200. Und das Konzept Einkaufen mit Termin und Test sei ohnehin eine "kümmerliche Angelegenheit", auf die viele Händler freiwillig verzichteten. Stattdessen bieten sie teilweise bereits ab einer Inzidenz von 100 die Abholung bestellter Ware an, da dies für die Unternehmen mit deutlich geringeren Kosten verbunden ist.

Blumenläden, Buchhandlungen, Gartenmärkte und Gärtnereien, die in Bayern zeitweise inzidenzunabhängig öffnen durften, bleiben im Freistaat geschlossen, obwohl die Bundes-Notbremse für sie Ausnahmen vorsieht. Hier hofft der Handelsverband aber auf eine Lockerung in der kommenden

Woche.

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Schulen in Bayern: Diese Corona-Regeln gelten

Hier ändert sich nichts. Ungeachtet des nun bundesweit verpflichtenden Grenzwertes für Distanzunterricht wechseln die Schülerinnen und Schüler im Freistaat weiterhin schon früher an den heimischen Schreibtisch. In Bayern gibt es Distanzunterricht bereits ab 100 statt 165 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner binnen einer Woche - Ausnahmen gibt es in erster Linie für die vierte und elfte Jahrgangsstufe sowie die Abschlussklassen.

Bei Inzidenzen unter 100 ist Präsenzunterricht mit Mindestabstand erlaubt - in der Regel bedeutet das Wechselunterricht. Unter 50 wäre es in Grundschulen erlaubt, auf den Abstand zu verzichten, diese Bedingung ist in Bayern derzeit aber nirgends erfüllt. Weiterhin dürfen Schülerinnen und Schüler nur noch mit negativem Test in die Schule.

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Was ändert sich durch die Bundesnotbremse noch in Bayern?

Eine wechselseitige unentgeltliche Kinderbetreuung in festen Betreuungsgemeinschaften ohne Rücksicht auf die Zahl der beteiligten Haushalte ist laut Gesundheitsministerium nicht mehr möglich.

Etwas strenger als der Bund ist Bayern unter anderem bei der nächtlichen Ausgangssperre. Von 22.00 bis 5.00 Uhr darf man Haus und Garten nicht verlassen. Ausnahmen sind berufliche Gründe, Notfälle, die Betreuung von Kindern oder Hilfsbedürftigen, Sterbebegleitung oder die Versorgung von Tieren. Auch sich alleine an der frischen Luft zu bewegen ist nach 22.00 Uhr nicht mehr erlaubt. Die Bundesnotbremse ließe dies bis 24.00 Uhr zu.  (dpa)

Lesen Sie dazu auch: Corona-Regeln: Diese Maßnahmen gelten aktuell.

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