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Solidaritätszuschlag: Ehepaar aus Bayern klagt gegen Zahlung des Soli für 2020

Solidaritätszuschlag

Ehepaar aus Bayern klagt gegen Zahlung des Soli für 2020

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    Der Bund hat eine teilweise Abschaffung des Soli beschlossen.
    Der Bund hat eine teilweise Abschaffung des Soli beschlossen. Foto: Jens Büttner, dpa

    Unmittelbar nach der vom Bund beschlossenen Teilabschaffung des Solidaritätszuschlags ab 2021 hat ein Ehepaar aus Bayern Klage gegen die Sonderabgabe eingereicht. Anlass sei die feste Absicht der Bundesregierung, die Ergänzungsabgabe auch im Jahr 2020 von Bürgern und Betrieben weiter zu erheben, teilte der Bund der Steuerzahler (BdSt) am Donnerstag in Berlin. Der Verband unterstützt das Ehepaar bei der Musterklage. Zuvor hatte bereits das Handelsblatt über die Klageabsicht berichtet. Das Finanzgericht Nürnberg konnte den Eingang am Donnerstag zunächst nicht bestätigen. 

    Soli fällt ab 2021 für die meisten Steuerzahler weg

    Das Gesetz von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) sieht vor, dass der Soli ab 2021 für 90 Prozent der Steuerzahler wegfällt, der Rest soll ihn teilweise oder ganz weiterzahlen. Die Klage richtet sich nicht gegen dieses Gesetz, sondern gegen den Umstand, dass der Soli 2020 überhaupt noch erhoben werden soll. Daran gibt es juristische Zweifel, weil der Solidarpakt II Ende 2019 ausläuft. (dpa)

    Was die Soli-Abschaffung für Sie konkret bedeutet, lesen Sie hier: Das müssen Steuerzahler jetzt wissen

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