Einbrecher muss für Mord an Rentner lebenslang in Haft
Ein 37-Jähriger muss lebenslang hinter Gitter, weil er in Lindau einen 76 Jahre alten Rentner ermordete. Um seine Tat zu vertuschen, setzte er das Haus in Brand.
Der Vorsitzende der Großen Strafkammer des Kemptener Landgerichts, Gunther Schatz, hat bei der Urteilsverkündung kein Blatt vor den Mund genommen. Den 37 Jahre alten Rumänen auf der Anklagebank nannte der Richter „einen der gefährlichsten Täter seit Jahren“. Entsprechend verhängte die Strafkammer die Höchststrafe wegen Mordes: Lebenslänglich und anschließende Sicherungsverwahrung. Das bedeutet, dass der Mann praktisch keine Chance hat, nach 15 Jahren Haft auf freien Fuß zu kommen.
Angeklagter gehörte einer rumänischen Bettlerbande an
Wegen zahlreicher Delikte hatte der Angeklagte, der einer rumänischen Bettlerbande angehört, bereits viele Jahre vorher im Gefängnis gesessen – unter anderem wegen Vergewaltigung und Körperverletzung. Ein ebenfalls angeklagter 27-Jähriger wurde freigesprochen. Ihm konnte das Gericht keine Beteiligung nachweisen. Er soll möglicherweise der Kopf der rumänischen Bettlergruppe sein.
In der Nacht zum 9. März 2017 war der 37-Jährige nach Überzeugung des Gerichts in ein Haus in Lindau-Zech eingebrochen. Vermutlich weil er von dem Bewohner überrascht wurde, griff er diesen an und würgte den 76-jährigen Rentner bis er tot war. Dann setzte der Rumäne das Haus in Brand, um den Einbruch zu vertuschen. Unter anderem hatten DNA-Spuren an Textilien den Mann als Täter überführt.
Mit dem gestrigen Urteil ging die Strafkammer noch über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinaus. Der Vertreter der Anklage hatte 14 Jahre und neun Monate Haft sowie anschließende Sicherungsverwahrung für den Haupttäter gefordert. Der Mann sei „seit seiner Kindheit ein Berufsverbrecher“, sagte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer. Anders als das Gericht bewertete der Vertreter der Anklage den 37-Jährigen als vermindert schuldfähig. Für den jüngeren Angeklagten forderte der Staatsanwalt drei Jahre Haft wegen Mittäterschaft bei dem Einbruch. Der Mann habe den Haupttäter zum Tatort gefahren und sich entfernt, als das Haus in Flammen aufging.
Der 37-Jährige hat erhebliche Vorstrafen
Bis zum Schluss blieb unklar, ob es einen weiteren Mittäter namens „Adrian“ gibt – so steht es in der Anklageschrift. Die Strafkammer kam zu der Überzeugung, dass es wohl keinen Komplizen gibt. Vorsitzender Richter Schatz sagte über den Hauptangeklagten in der Urteilsbegründung: „Alles spricht für die Alleintäterschaft.“ Um den Einbruch zu vertuschen, habe er den Rentner umgebracht. Der Richter diagnostizierte bei dem 37-jährigen eine „nie erfolgte Sozialisation“. Auch sei der Angeklagte „nach Überzeugung der Kammer nicht therapierbar.“ Schatz verwies in diesem Zusammenhang auf die erheblichen Vorstrafen. Unter Hinweis auf die schwierige Kindheit in Rumänien sprach Schatz von einer „höchst tragischen Gestalt“. Weitere schwere Straftaten seien von dem Mann zu erwarten.
Verteidigerinnen forderten Freispruch
Demgegenüber hatten die Verteidigerinnen auf Freispruch für den Hauptangeklagten plädiert. Es könne „überhaupt nicht ausgeschlossen werden, dass auch ein anderer für den Tod des 76-Jährigen verantwortlich ist“, sagte Rechtsanwältin Simone Balzert-Eß. Auch die Verteidiger des mitangeklagten 27-Jährigen hatten einen Freispruch gefordert. Für die abgesessene Untersuchungshaft wird der Mann nach der gestrigen Entscheidung aus der Staatskasse entschädigt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Wir möchten wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.
Die Diskussion ist geschlossen.