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Ursula Herrmann-Prozess
16.07.2009

Ex-Mitarbeiter belastet Angeklagten

Ursula-Herrmann-Prozess

Damit hatte niemand gerechnet: Ein früherer Angestellter hat Werner M., den Hauptangeklagten im Ursula-Herrmann-Prozess, mit seiner Zeugenaussage schwer belastet. Von Holger Sabinsky

Augsburg. Damit hatte niemand gerechnet: Ein früherer Angestellter hat Werner M., den Hauptangeklagten im Ursula-Herrmann-Prozess, mit seiner Zeugenaussage schwer belastet. Der Mann berichtete, dass M. sich in den Jahren vor Ursulas Entführung ein Grundig-Tonbandgerät zugelegt habe.

Diese Aussage ist so bemerkenswert, weil ein Grundig-Tonbandgerät vom Typ TK 248 eine Hauptrolle im Prozess spielt. Seit wann Werner M. solch ein Gerät besessen hat, ist eine der Kernfragen.

Zwar schwächte der Zeuge gestern ab, er sei sich nicht mehr sicher, ob das seiner Fantasie entspringe. Doch dann stellte er einen klaren Sinnzusammenhang her: Er habe sich gewundert, weil Werner M. sich zuvor immer spöttisch über die Marke Grundig ausgelassen hatte. "Ich war schockiert, dass ausgerechnet er sich ein Grundig-Gerät gekauft hat", sagte der Ex-Mitarbeiter. Er war für M. Ende der 70er Jahre in dessen "Fernsehklinik" in Utting am Ammersee tätig.

Rückblende: Am Dienstag, 30. Oktober 2007, klingelten die Ermittler bei Werner M. in Kappeln an der Schlei (Schleswig-Holstein). Die Augsburger Oberstaatsanwältin Brigitta Baur hatte einen Durchsuchungsbeschluss dabei. Neben etlichen anderen Gegenständen wurde ein Tonbandgerät Grundig TK 248 sichergestellt.

Werner M. behauptete, er habe den Apparat zwei Wochen zuvor auf einem Flohmarkt in Beverungen (Nordrhein-Westfalen) für 20 Euro gekauft. Die Staatsanwaltschaft glaubt ihm das nicht. Sie geht davon aus, dass er das Gerät schon länger besessen hat. Umfangreiche Ermittlungen auf dem Flohmarkt stützen die Vermutung der Ankläger.

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Zum Hauptindiz wurde der Apparat aber erst durch eine eingehende Untersuchung im Bayerischen Landeskriminalamt (LKA). Eine Sachverständige kam zu dem Schluss, dass dieses TK 248 "wahrscheinlich" für die Erpresseranrufe bei Ursula Herrmanns Eltern benutzt wurde. Das Gerät weist nach dem Gutachten "signifikante Defekte" auf, die sich in einem speziellen Klang niederschlagen. Bei den Erpresseranrufen hatte sich niemand zu Wort gemeldet, es wurde nur das Verkehrssignal des Radiosenders Bayern 3 abgespielt.

Dieses Gerät war für die Staatsanwaltschaft das fehlende Glied in der Indizienkette gegen Werner M. und damit entscheidend für die Erhebung der Anklage. Alle anderen Indizien gegen Werner M. waren schon seit den ersten Ermittlungen gegen ihn in den Jahren 1981/82 bekannt (siehe Infokasten). Der heute 59-Jährige war bereits damals ins Visier der Ermittler geraten und kurzzeitig verhaftet worden.

Das Tonbandgerät wird voraussichtlich ab Oktober im Prozess behandelt. Unter anderem wird das Schwurgericht Phonetik-Sachverständige hören und Zeugen vom Flohmarkt befragen.

Doch es gab noch eine Zeugenaussage gestern, die nicht für den Angeklagten sprach. Eine frühere Geschäftsfrau berichtete, sie habe in den Tagen um Ursulas Entführung am 15. September 1981 mehrfach einen hellen Mercedes auf einem Parkplatz nahe der Staatsstraße 2055 bei Eching am Ammersee gesehen. Die Straße führt direkt an dem Waldgebiet "Weingarten" vorbei, in dem die zehnjährige Ursula Herrmann auf dem Heimweg verschleppt und in einer Kiste vergraben worden war. Werner M. fuhr damals neben anderen Autos einen beigen Mercedes Kombi.

Und weiter: Nach Ursulas Entführung will die Frau Werner M. und einen Bekannten gesehen haben, wie sie in einer Werkstatt einen Mercedes grün lackiert haben.

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