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Fahrverbote
07.07.2020

Gekippter Bußgeldkatalog: Temposünder müssen weiter zittern

Die Polizei blitzt weiterhin. Ab sofort gilt wieder der alte Bußgeldkatalog.
Foto: Matthias Balk, dpa

Die schärferen Bußgelder und schnelleren Fahrverbote sind seit Freitag außer Kraft. Wer in den letzten Wochen geblitzt wurde, muss trotzdem abwarten.

Autofahrer, die zuletzt geblitzt wurden und nun mit einem Fahrverbot rechnen müssen, dürften in diesen Tag ratlos sein. Grund ist das Hin und Her um den neuen Bußgeldkatalog. Denn gut zwei Monate, nachdem das neue Regelwerk in Kraft getreten ist, muss es schon wieder ausgesetzt werden. Damit sind auch die schärferen Sanktionen für Tempoüberschreitungen vom Tisch. Mit weitreichenden Folgen: Bis zu eine Million Bußgeldbescheide und 100.000 Fahrverbote könnten bundesweit nach Schätzung des ADAC rechtswidrig sein. Nur: Was heißt das genau für die Temposünder?

Wer verstehen will, worum es geht, muss bei der Novelle der Straßenverkehrsordnung anfangen, die das Bundesverkehrsministerium von Andreas Scheuer (CSU) ausgearbeitet hat. In erster Linie sollte sie Radfahrern mehr Schutz bieten. Doch darüber spricht keiner mehr. Stattdessen ging es zuletzt nur um die Frage, was noch überhöhte Geschwindigkeit und was schon Rasen ist und wie schnell man seinen Führerschein verlieren darf.

Formfehler führt macht Verschärfung des Bußgeldkatalogs nichtig

Nach dem neuen Bußgeldkatalog wird ein einmonatiges Fahrverbot verhängt, wenn jemand innerhalb geschlossener Ortschaften 21 Stundenkilometer oder außerorts 26 Stundenkilometer zu schnell fährt. Zuvor drohte ein Fahrverbot erst bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 31 Sachen im Ort oder 41 Stundenkilometer außerhalb.

Am Donnerstag schließlich kippte das Bundesverkehrsministerium die schärferen Fahrverbotsregeln und forderte die Länder auf, ab sofort wieder den alten Bußgeldkatalog anzuwenden. Nicht etwa wegen des Protests der Autofahrer. Als Grund wurde ein Formfehler genannt, der die Verschärfung nichtig mache. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann kündigte am Freitag an, man werde vorerst zur alten Rechtslage zurückkehren. 13 weitere Bundesländer handhaben es so.

In Schwaben hat die Polizei zuletzt deutlich mehr Temposünder erwischt

Und damit beginnt die große Frage: Was heißt das denn nun für die Autofahrer? Und für alle jene, die in den letzten Wochen geblitzt wurden? Schließlich ist die Zahl der Fahrverbote wegen Tempoüberschreitungen in Schwaben drastisch gestiegen. Allein zwischen dem 28. April, an dem der neue Bußgeldkatalog in Kraft getreten war, und dem 28. Mai verloren 835 Autofahrer ihren Schein, wie aus den Zahlen der beiden Polizeipräsidien in Augsburg und Kempten hervorgeht. Das sind gut viermal mehr als im Vorjahreszeitraum – und das, obwohl coronabedingt weniger als sonst kontrolliert wurde. Vorläufige Zahlen aus dem Allgäu zeigen, dass dort auch im Juni deutlich mehr Fahrverbote verhängt wurden als im Jahr davor.

Bei den Polizeipräsidien heißt es, an den Geschwindigkeitskontrollen werde sich nichts ändern. Die Ahndung von Tempoverstößen laufe ohnehin zentral – über das Polizeiverwaltungsamt in Straubing. Dort betont Sprecher Alexander Lorenz, dass seit Freitag kein Bußgeldbescheid nach dem neuen Katalog mehr verschickt werde. Wer also heute innerorts mit 25 km/h zu viel erwischt wird, behält seinen Schein. Aber was, wenn einem das vor einem Monat passiert ist? Lorenz verweist darauf, dass die Erstellung von Bußgeldbescheiden ohnehin mehrere Wochen brauche. Im Moment warte man auf das Bundesverkehrsministerium, wo man betont, für die nach den verschärften Regeln geahndeten Fälle an einer bundeseinheitlichen Lösung zu arbeiten.

Wer einen Bußgeldbescheid bekommen hat, sollte Einspruch einlegen

Was all das für Autofahrer heißt, deren Fälle nach den verschärften Regeln geahndet wurden, ist offen. Wer einen Bußgeldbescheid erhalten hat, dem rät der ADAC dazu, Einspruch einzulegen und auf rechtliche Formfehler hinzuweisen. Wer seinen Schein bereits abgegeben hat, dem empfiehlt der ADAC wiederum, ein Gnadenverfahren zu beantragen.

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Die Diskussion ist geschlossen.

08.07.2020

Das wirklich spannende ist ja, dass wir dieselbe Nummer schon mal 2009 hatte. Auch da wurden im Prinzip dieselben Formfehler gemacht, und auch da gab es ein Hin und Her, welche StVO denn eigentlich gälte. Ein Schelm, wer Vorsatz dahinter vermutet...