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Fall Mollath: Fall Mollath: Vermisste Papiere sind nicht weg

Fall Mollath

Fall Mollath: Vermisste Papiere sind nicht weg

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    Gustl Mollath beantragt nach seiner Freilassung in Nürnberg einen neuen Personalausweis.
    Gustl Mollath beantragt nach seiner Freilassung in Nürnberg einen neuen Personalausweis. Foto: Ursula Prem

    Frei und zufrieden, aber ohne Hab und Gut – so schilderte Gustl Mollath am Dienstagnachmittag seine Lage, als er nach sieben Jahren die Bayreuther Psychiatrie verließ. Nicht einmal einen Ausweis habe er. Jetzt meldet sich seine Ex-Frau zu Wort: Viele Mollath-Unterlagen habe sie aufgehoben, die Papiere seien „nur einen Anruf entfernt“.

    Mollaths Ex-Frau hat seine Unterlagen aufgehoben

    Petra M. wundert sich. Die 53-jährige Nürnbergerin, die wieder verheiratet ist und den Namen ihres neuen Mannes angenommen hat, kann nicht verstehen, warum sich niemand von Mollaths Unterstützern und keiner seiner Anwälte bei ihr gemeldet hat. Petra M. sagt, dass sie die wichtigsten Sachen ihres Ex-Mannes aufbewahre: Zeugnisse, Fotos, Urkunden, Impfpass, sogar ein Bild seiner Mutter. Seinen Führerschein. Und seinen Ausweis. Aber der sei seit 2009 abgelaufen.

    Chronologie des Falls Mollath

    Ab 2006 saß der Nürnberger Gustl Mollath in der Psychiatrie. Hier eine Chronologie des Falles:

    November 2002: Gustl Mollath wird von seiner Frau wegen Körperverletzung angezeigt. Er soll sie im August 2001 ohne Grund mindestens 20-mal mit den Fäusten geschlagen haben. Außerdem habe er sie gebissen, getreten und sie bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt.

    Mai 2003: Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth erhebt Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung und Freiheitsberaubung.

    September 2003: Die Hauptverhandlung beginnt vor dem Amtsgericht Nürnberg. Im April 2004 wird sie fortgesetzt. Ein Gutachter attestiert dabei Mollath erstmals gravierende psychische Störungen.

    Dezember 2003: Mollath erstattet Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth gegen seine Frau, weitere Mitarbeiter der HypoVereinsbank und 24 Kunden wegen Steuerhinterziehung, Schwarzgeld- und Insidergeschäften.

    Februar 2004: Die Anzeige wird von der Staatsanwaltschaft abgelegt. Begründung: Es gebe nur einen pauschalen Verdacht. Die Angaben seien zu unkonkret, als dass sie ein Ermittlungsverfahrens rechtfertigen würden.

    Juni 2004: Mollath wird gegen seinen Willen zur Begutachtung ins Bezirkskrankenhaus Erlangen gebracht, kommt aber schon kurz darauf wieder frei. Im Februar 2005 wird er in das Bezirkskrankenhaus Bayreuth eingewiesen. Dort bringt er fünf Wochen zu.

    August 2006: Das Landgericht Nürnberg spricht Mollath von den Vorwürfen der Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Sachbeschädigung frei. Aber die Strafkammer Mollaths ordnet Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an, weil er eine Gefahr für die Allgemeinheit darstelle.

    Februar 2007: Der Bundesgerichtshof verwirft die Revision als unbegründet.

    März 2012: Die bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU) sagt im Rechtsausschuss des Landtags, Mollaths Strafanzeige wegen der Bankgeschäfte seiner Frau sei «weder Auslöser noch Hauptanlass noch überhaupt ein Grund für seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gewesen». Seine Vorwürfe gegen die Bank hätten keinen begründeten Anfangsverdacht für Ermittlungen ergeben.

    November 2012: Ein interner Revisionsbericht der HypoVereinsbank aus dem Jahr 2003, dessen Inhalt erst jetzt publik wird, bestätigt, dass ein Teil von Mollath Vorwürfe zutreffend war. Die Freien Wähler fordern Merks Rücktritt und einen Untersuchungsausschuss im Landtag.

    30. November 2012: Merk will den Fall Mollath komplett neu aufrollen lassen. Grund war die mögliche Befangenheit eines Richters.

    18. März 2013: Die Staatsanwaltschaft Regensburg beantragt die Wiederaufnahme des Verfahrens. Sie stützt sich dabei auf «neue Tatsachen», die dem Gericht bei der Verurteilung im Jahr 2006 noch nicht bekanntgewesen seien. Entscheiden muss das Landgericht Regensburg.

    26. April 2013: Der Mollath-Untersuchungsausschuss tritt erstmals zusammen.

    28. Mai 2013: Das Landgericht Regensburg lehnt eine Entscheidung über Mollaths Psychiatrie-Unterbringung vor der Prüfung des Wiederaufnahmeantrags ab.

    12. Juni 2013: Das Landgericht Bayreuth ordnet an, dass Mollath mindestens noch ein weiteres Jahr und damit bis 2014 in der Psychiatrie bleiben muss.

    06. August 2013: Mollath kommt frei. Das OLG Nürnberg ordnet die Wiederaufnahme des Falls an und verfügt, dass diese an einer anderen Kammer des Landgerichts Regensburg stattfinden muss.

    05. September 2013: Die Verfassungsbeschwerde Mollaths ist erfolgreich. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gab seiner Beschwerde gegen Beschlüsse des Landgerichts Bayreuth und des Oberlandesgerichts Bamberg statt. Die Beschwerde sei offensichtlich begründet, hieß es.

    19. Dezember 2013: Das Landgericht Regensburg teilt mit, dass das Wiederaufnahmeverfahren gegen Mollath am 7. Juli 2014 beginnt.

    13. Januar 2014: Die Nürnberger Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen gegen die Ex-Frau von Gustl Mollath eingestellt. Mollath hatte seine frühere Ehefrau im August 2013 angezeigt, weil sie in einem Verfahren über die Gewährung von Prozesskostenhilfe 2008 nicht die Wahrheit gesagt habe. Dafür ergaben sich laut Staatsanwaltschaft aber keine Anhaltspunkte.

    28. April 2014: Gustl Mollath will das Oberlandesgericht Bamberg mit einer weiteren Verfassungsbeschwerde zwingen zu verkünden, ab wann er unrechtmäßig in der Psychiatrie gesessen habe. Hintergrund ist ein Beschluss des OLG Bamberg aus dem Jahr 2011, nach dem Mollath weiter in der Psychiatrie bleiben musste. Das Bundesverfassungsgericht hatte zuvor entschieden, dass dadurch Mollaths Grundrecht auf Freiheit verletzt worden war.

    07. Juli 2014: Vor dem Landgericht Regensburg beginnt das Wiederaufnahmeverfahren gegen Mollath.

    08. August 2014: Die Staatsanwaltschaft fordert in ihrem Plädoyer einen Freispruch für Gustl Mollath. Dabei ist der Anklagevertreter jedoch von der Schuld des 57-Jährigen überzeugt. Die Verteidigung verlangt einen Freispruch "ohne Wenn und Aber". Mollath selbst weist die Vorwürfe zurück.

    14. August. 2014: Das Landgericht Regensburg spricht Gustl Mollath frei. dpa

    Die Habseligkeiten seien in mehreren Kisten sauber verpackt und akribisch gefaltet. Aber keiner interessiere sich dafür. Lediglich die in Kisten verpackte Kleidung Mollaths habe sie wegwerfen müssen. Die lange Lagerung habe den Kleidungsstücken nicht gutgetan, sagt Petra M. 20 Kisten hatte sie aus dem einst gemeinsamen Haus geschleppt. Das wurde ihr oft zum Vorwurf gemacht. „Kein Betreuer hätte so viel aufgehoben“, sagt sie.

    Mollaths Ex-Frau: "Er ist kein Opfer"

    Gustl Mollath, 56, hatte mehrfach erklärt, er habe mit der Versteigerung seines Hauses im Nürnberger Stadtteil Erlenstegen sein gesamtes Hab und Gut verloren. Nicht einmal einen Ausweis habe er, sagte er zuletzt nach seiner Entlassung. Dass sein Haus versteigert und er in die Psychiatrie eingewiesen worden ist, dafür sei ihr Ex-Mann selbst verantwortlich, sagt Petra M.: „Er ist kein Opfer. Er hat es sich selbst zugefügt.“ Die Erlaubnis für die Räumung des zwangsversteigerten Hauses habe sie von Mollaths Betreuer erhalten. Eine geforderte schriftliche Erlaubnis habe der Betreuer nicht ausgestellt. Bei der Räumung habe sie einen Vertrag entdeckt, in dem Mollath den Verkauf der Hauseinrichtung an einen Freund besiegelt hatte. Petra M. kaufte dem Freund alles ab. Der Vertrag liegt dem Nordbayerischen Kurier vor.

    Mollath war 2006 nach einem Urteil des Landgerichts Nürnberg in die Psychiatrie eingewiesen worden, weil er als gemeingefährlich galt. Nach Ansicht der Richter hatte er seine Frau mehrfach schwer misshandelt und Autoreifen zerstochen. Mollath bestreitet das. Er sieht sich als Opfer eines Komplotts seiner Ex-Frau und der Justiz, weil er auf Schwarzgeldgeschäfte bei der HypoVereinsbank hingewiesen habe.

    Mollath soll mit einem Strick um den Hals durchs Haus geirrt sein

    Gegenüber der Bild-Zeitung hat Petra M. ebenfalls Stellung bezogen. Ihr damaliges Leben mit Mollath bezeichnet sie als „Zwangsjacke“. Über die Gewaltausbrüche ihres Mannes sagt sie: „Ich hatte immer wieder blaue Flecken, die ich überschminkte.“ Sie habe sich geschämt. Sie sei geflohen, aus Mitleid und Gewohnheit aber immer zurückgekehrt. Nach ihren Aussagen richtete Mollath auch Gewalt gegen sich selbst. Er soll mit einem Strick um den Hals durchs Haus geirrt sein – angeblich, um sich zu erhängen. Auch habe er sich einmal eine Plastiktüte über den Kopf gezogen. Sie habe dann rasch Löcher zum Atmen hineingeschnitten, sagt Petra M.

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