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Fall Mollath: Gustl Mollath: Der lange Weg in ein neues Leben

Fall Mollath

Gustl Mollath: Der lange Weg in ein neues Leben

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    Gustl Mollath mit Topfpflanze vor dem Bezirkskrankenhaus in Bayreuth nach seiner überraschenden Freilassung.
    Gustl Mollath mit Topfpflanze vor dem Bezirkskrankenhaus in Bayreuth nach seiner überraschenden Freilassung. Foto: David Ebener (dpa)

    Wer gesehen hat, wie Gustl Mollath am Dienstagnachmittag die Bayreuther Psychiatrie verlässt, sich fast krampfhaft an einem Pflanzentopf festhaltend, der ahnt: Das wird kein leichter Weg für den 57-Jährigen. Sieben Jahre war er eingesperrt. Dann wurde er vor die Tür gesetzt. Was jetzt?

    Welche Hilfe braucht Mollath?

    Professor Bernd Maelicke, Experte für Resozialisierung und Strafvollzug, ist überzeugt: „Mollath braucht einen Coach“ – einen professionellen Helfer, der ihm bei der Eingliederung zur Seite steht. „Mollaths bürgerliche Existenz wurde vernichtet“, so Maelicke. Er müsse sich seinen Platz zurückerobern. Maelickes Prognose: „Das wird schwierig.“ Mollaths starkes Auftreten erkläre sich dadurch, dass er Kraft aus seinem Überlebenskampf geschöpft habe. „Doch jetzt braucht er soziale Fähigkeiten und Vertrauen.“ Ob dieser schwierige Prozess gelingt, sei auch Sache von Staat und Gesellschaft. Maelicke: „Dieser Fall war ein Test für den Rechtsstaat, jetzt ist er ein Test für den Sozialstaat.“

    Warum war Mollath so lange in der Psychiatrie eingesperrt?

    Er soll seine Frau im August 2001 mindestens 20 Mal geschlagen haben. Zudem habe er sie getreten und bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt. Mollath bestreitet die Vorwürfe. Es kam dennoch zur Anklage. Im Prozess am Landgericht Nürnberg bescheinigte ihm ein Gutachter wahnhafte psychische Störungen. Im August 2006 wurde er wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen, aber in die Psychiatrie geschickt, da er gemeingefährlich sei. Die rechtliche Grundlage war der Paragraf 63 des Strafgesetzbuches (siehe Infokasten). 2007 verwarf der Bundesgerichtshof die Revision als unbegründet.

    Ist die Unterbringung unbefristet?

    Ja. Daher spricht man von der schärfsten Waffe des Strafrechts. Es wird allerdings jährlich von einem Gericht geprüft, ob die Voraussetzungen für die Unterbringung noch vorliegen. Ein Gutachter gibt dazu eine Stellungnahme ab. Im Fall Mollath war dies dadurch erschwert, dass sich der Nürnberger nicht von einem Psychiater untersuchen lassen wollte. Die Gutachten und Stellungnahmen wurden daher aus den Akten erstellt – ein übliches Vorgehen.

    Ist die Freilassung ein Freispruch?

    Chronologie des Falls Mollath

    Ab 2006 saß der Nürnberger Gustl Mollath in der Psychiatrie. Hier eine Chronologie des Falles:

    November 2002: Gustl Mollath wird von seiner Frau wegen Körperverletzung angezeigt. Er soll sie im August 2001 ohne Grund mindestens 20-mal mit den Fäusten geschlagen haben. Außerdem habe er sie gebissen, getreten und sie bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt.

    Mai 2003: Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth erhebt Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung und Freiheitsberaubung.

    September 2003: Die Hauptverhandlung beginnt vor dem Amtsgericht Nürnberg. Im April 2004 wird sie fortgesetzt. Ein Gutachter attestiert dabei Mollath erstmals gravierende psychische Störungen.

    Dezember 2003: Mollath erstattet Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth gegen seine Frau, weitere Mitarbeiter der HypoVereinsbank und 24 Kunden wegen Steuerhinterziehung, Schwarzgeld- und Insidergeschäften.

    Februar 2004: Die Anzeige wird von der Staatsanwaltschaft abgelegt. Begründung: Es gebe nur einen pauschalen Verdacht. Die Angaben seien zu unkonkret, als dass sie ein Ermittlungsverfahrens rechtfertigen würden.

    Juni 2004: Mollath wird gegen seinen Willen zur Begutachtung ins Bezirkskrankenhaus Erlangen gebracht, kommt aber schon kurz darauf wieder frei. Im Februar 2005 wird er in das Bezirkskrankenhaus Bayreuth eingewiesen. Dort bringt er fünf Wochen zu.

    August 2006: Das Landgericht Nürnberg spricht Mollath von den Vorwürfen der Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Sachbeschädigung frei. Aber die Strafkammer Mollaths ordnet Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an, weil er eine Gefahr für die Allgemeinheit darstelle.

    Februar 2007: Der Bundesgerichtshof verwirft die Revision als unbegründet.

    März 2012: Die bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU) sagt im Rechtsausschuss des Landtags, Mollaths Strafanzeige wegen der Bankgeschäfte seiner Frau sei «weder Auslöser noch Hauptanlass noch überhaupt ein Grund für seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gewesen». Seine Vorwürfe gegen die Bank hätten keinen begründeten Anfangsverdacht für Ermittlungen ergeben.

    November 2012: Ein interner Revisionsbericht der HypoVereinsbank aus dem Jahr 2003, dessen Inhalt erst jetzt publik wird, bestätigt, dass ein Teil von Mollath Vorwürfe zutreffend war. Die Freien Wähler fordern Merks Rücktritt und einen Untersuchungsausschuss im Landtag.

    30. November 2012: Merk will den Fall Mollath komplett neu aufrollen lassen. Grund war die mögliche Befangenheit eines Richters.

    18. März 2013: Die Staatsanwaltschaft Regensburg beantragt die Wiederaufnahme des Verfahrens. Sie stützt sich dabei auf «neue Tatsachen», die dem Gericht bei der Verurteilung im Jahr 2006 noch nicht bekanntgewesen seien. Entscheiden muss das Landgericht Regensburg.

    26. April 2013: Der Mollath-Untersuchungsausschuss tritt erstmals zusammen.

    28. Mai 2013: Das Landgericht Regensburg lehnt eine Entscheidung über Mollaths Psychiatrie-Unterbringung vor der Prüfung des Wiederaufnahmeantrags ab.

    12. Juni 2013: Das Landgericht Bayreuth ordnet an, dass Mollath mindestens noch ein weiteres Jahr und damit bis 2014 in der Psychiatrie bleiben muss.

    06. August 2013: Mollath kommt frei. Das OLG Nürnberg ordnet die Wiederaufnahme des Falls an und verfügt, dass diese an einer anderen Kammer des Landgerichts Regensburg stattfinden muss.

    05. September 2013: Die Verfassungsbeschwerde Mollaths ist erfolgreich. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gab seiner Beschwerde gegen Beschlüsse des Landgerichts Bayreuth und des Oberlandesgerichts Bamberg statt. Die Beschwerde sei offensichtlich begründet, hieß es.

    19. Dezember 2013: Das Landgericht Regensburg teilt mit, dass das Wiederaufnahmeverfahren gegen Mollath am 7. Juli 2014 beginnt.

    13. Januar 2014: Die Nürnberger Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen gegen die Ex-Frau von Gustl Mollath eingestellt. Mollath hatte seine frühere Ehefrau im August 2013 angezeigt, weil sie in einem Verfahren über die Gewährung von Prozesskostenhilfe 2008 nicht die Wahrheit gesagt habe. Dafür ergaben sich laut Staatsanwaltschaft aber keine Anhaltspunkte.

    28. April 2014: Gustl Mollath will das Oberlandesgericht Bamberg mit einer weiteren Verfassungsbeschwerde zwingen zu verkünden, ab wann er unrechtmäßig in der Psychiatrie gesessen habe. Hintergrund ist ein Beschluss des OLG Bamberg aus dem Jahr 2011, nach dem Mollath weiter in der Psychiatrie bleiben musste. Das Bundesverfassungsgericht hatte zuvor entschieden, dass dadurch Mollaths Grundrecht auf Freiheit verletzt worden war.

    07. Juli 2014: Vor dem Landgericht Regensburg beginnt das Wiederaufnahmeverfahren gegen Mollath.

    08. August 2014: Die Staatsanwaltschaft fordert in ihrem Plädoyer einen Freispruch für Gustl Mollath. Dabei ist der Anklagevertreter jedoch von der Schuld des 57-Jährigen überzeugt. Die Verteidigung verlangt einen Freispruch "ohne Wenn und Aber". Mollath selbst weist die Vorwürfe zurück.

    14. August. 2014: Das Landgericht Regensburg spricht Gustl Mollath frei. dpa

    Nein. Das Oberlandesgericht Nürnberg hat nur festgestellt, dass der Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens begründet ist. Damit hat das Urteil von 2006 gegen Mollath seine Rechtskraft verloren. Haftstrafen oder Einweisungen enden dann mit sofortiger Wirkung. Der Prozess mit derselben Anklage wie damals muss am Landgericht Regensburg neu aufgerollt werden. Wann, ist noch völlig unklar.

    Warum besitzt Mollath fast nichts mehr – nicht einmal einen Ausweis?

    Mollath hatte bereits Schulden. Nach seiner Einweisung in die Psychiatrie wurde sein Haus in Nürnberg zwangsversteigert. Seine Ex-Frau kaufte es. Wo sein persönlicher Besitz ist und ob es ihn überhaupt noch gibt, darüber sagt die Ex-Frau nichts. Nach den Akten war bei der angeblichen Räumung des Hauses kein staatlich bestellter Gerichtsvollzieher anwesend. Möglicherweise war die Räumung rechtswidrig. Der Personalausweis ist offenbar verschwunden, er wäre aber wohl nach Auskunft von Mollaths Anwältin Erika Lorenz-Löblein ohnehin abgelaufen. Das Ausweis-Problem dürfte recht einfach zu lösen sein. Nach Auskunft der Stadt Nürnberg bleiben solche Dokumente gültig. Man muss nur zu dem Amt gehen, das den vorherigen Ausweis ausgestellt hat, und einen neuen beantragen. Auch ein Führerschein kann bei einem Aufenthalt in der Psychiatrie entzogen werden, bleibt aber gültig.

    Verändert der Fall Mollath etwas?

    Gut möglich. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) forderte neulich eine Reform der Gesetze. Einweisungen in die Psychiatrie sollen häufiger überprüft und auf gravierende Fälle beschränkt werden. Auch eine zeitliche Begrenzung ist angedacht. Schnell wird das aber nicht gehen. Ein Sprecher des Justizministeriums sagte gestern, dass sich der Bundestag mit dem Thema „eher nicht“ bei seinen beiden Sondersitzungen Anfang September befassen wird.

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