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GEMA bittet zu Kasse
28.03.2012

"Paulchen Panther"-Melodie bei Neonazi-Aufmarsch abgespielt

Neonazis haben bei einem Aufmarsch in München für einen Eklat gesorgt: Sie spielten die Melodie ab, mit der die Zwickauer Terrorzelle ihre Bekennervideos unterlegt hatte. Nun drohen auch urheberrechtliche Konsequenzen.
Foto: imago

Das Abspielen des "Pink-Panther-Songs" bei einer Neonazi-Demonstration in München hat für die Veranstalter nicht nur strafrechtliche, sondern auch urheberrechtliche Folgen.

Nach Informationen des Bayerischen Rundfunks hat die GEMA, die die Urheberrechte von Komponisten und Texter vertritt, dem Organisator der Versammlung am 21.Januar 2012 in der Münchner Innenstadt eine Lizenzrechnung in Höhe von 30,82 Euro ins Haus geschickt.

Bei der Demo hatten die Teilnehmer aus der rechten Szene über eine mobile Lautsprecheranlage die bekannte Filmmelodie aus „Der rosarote Panther" abgespielt, die unter anderem von der Zwickauer Terrorzelle für ihr Bekenner-Video missbraucht wurde. Aus Sicht der GEMA ist das eine lizenzpflichtige, öffentliche Aufführung des von Henry Mancini komponierten Songs.

Für das Staatsschutzdezernat der Münchner Kripo stellt das Abspielen der Melodie zudem eine strafrechtlich relevante „Billigung von Straftaten" dar. Ein Sprecher des Münchner Polizeipräsidiums sagte dem Bayerischen Rundfunk , dass es aus Sicht der Ermittler klar darum gegangen sei, einen Bezug zu den zehn Morden der Zwickauer Zelle herzustellen.

Ob das Abspielen des Songs auf der rechten Demo Ende Januar auch eine „Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener" darstellt, werde derzeit noch geprüft. In den kommenden Tagen will das Polizeipräsidium den Fall zur weiteren Beurteilung an die Staatsanwaltschaft abgeben. AZ

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