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Interview: Alkoholverbot im Münchner Nahverkehr: Augenmaß ist gefragt

Interview

Alkoholverbot im Münchner Nahverkehr: Augenmaß ist gefragt

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    Was in den von der Deutschen Bahn betriebenen Münchner S-Bahnen ab 11. Dezember gelten soll, ist in den U-Bahnen, Bussen und Straßenbahnen der bayerischen Landeshauptstadt bereits seit 2009 gängige Praxis: Alkohol darf dort nicht mehr konsumiert werden.
    Was in den von der Deutschen Bahn betriebenen Münchner S-Bahnen ab 11. Dezember gelten soll, ist in den U-Bahnen, Bussen und Straßenbahnen der bayerischen Landeshauptstadt bereits seit 2009 gängige Praxis: Alkohol darf dort nicht mehr konsumiert werden. Foto: dpa

    Was in den von der Deutschen Bahn betriebenen Münchner S-Bahnen ab 11. Dezember gelten soll, ist in den U-Bahnen, Bussen und Straßenbahnen der bayerischen Landeshauptstadt bereits seit 2009 gängige Praxis: Alkohol darf dort nicht mehr konsumiert werden. Der 44 Jahre alte Rainer Cohrs, bei der Münchner MVV für die Fahrgastsicherheit zuständig, zieht nach rund zweieinhalb Jahren eine positive Bilanz.

    Warum haben Sie es – im Februar 2009 erst auf den U-Bahnhöfen und wenige Monate später in den Fahrzeugen der MVG – verboten, Alkohol zu trinken?

    Cohrs: Eine Befragung hat gezeigt, dass über zwei Drittel unserer Fahrgäste sich durch den Konsum von Alkohol gestört fühlen. Nur sieben Prozent der Befragten hat das nichts ausgemacht. Wir haben also im Sinne einer großen Mehrheit unserer Kundschaft gehandelt.

    Was hat das Verbot gebracht?

    Cohrs: Es war gut für das subjektive Sicherheitsempfinden der Fahrgäste. Das ist dadurch erhöht worden. Und deswegen unterstützen die meisten Kunden das Verbot auch.

    Und was ist mit der Zahl der Delikte?

    Cohrs: Bereits seit 2007 gibt es einen relativ deutlichen Rückgang. Das hat nicht nur mit dem Konsumverbot zu tun, denn das gilt ja in zwei Stufen erst seit Februar und August 2009 bei uns. Es sind viele Bausteine wie die personelle Aufstockung der U-Bahn-Wache, der Ausbau der Videoüberwachung oder die Installation von Notrufsäulen, die zu der Entwicklung beigetragen haben.

    Und was passiert, wenn Sie jemanden mit der Bierflasche erwischen?

    Cohrs: Dann machen wir ihn darauf aufmerksam, dass er hier nicht trinken darf. Die meisten sehen das auch ein und packen ihre Flasche weg. Nur wenn jemand völlig uneinsichtig ist, verweisen wir ihn aus dem Zug beziehungsweise dem Bahnhof.

    Gibt es solch hartnäckiges Klientel?

    Cohrs: Ja. Ab und an müssen wir auch mit einem Beförderungsausschluss reagieren.

    Werden Bußgelder verhängt?

    Cohrs: Nein, das ist in München nicht der Fall. Unser Ziel ist es, das Verbot mit Augenmaß durchzusetzen. Es geht also nicht darum, mit dem ganz harten Besen zu kehren. Schließlich ist es ja sinnvoll und wünschenswert, wenn alkoholisierte Menschen ihren Wagen stehen lassen und den öffentlichen Personennahverkehr benutzen. Wir sind für alle da. Aber wir machen auch deutlich, dass es untersagt ist, während der Beförderung und auf den U-Bahnhöfen Alkohol zu trinken.

    Wie verhalten sich die Sicherheitsleute beispielsweise während des Oktoberfestes oder nach Fußballspielen?

    Cohrs: Da gilt das Alkoholkonsumverbot auch. Gleichwohl haben wir natürlich nicht den Anspruch, flächendeckend zu kontrollieren. Möglich sind, wie ja auch bei Fahrscheinkontrollen, nur stichprobenartige Überprüfungen – mit dem Ziel, das Konsumieren von Alkohol so weit wie möglich zu begrenzen.

    Begrüßen Sie es, dass in den S-Bahnen mit dem Verbot nachgezogen wird?

    Cohrs: Schon, weil wir dann eine einheitliche Regelung haben. Das war vielleicht für die Leute nicht immer ganz nachvollziehbar, warum in der U-Bahn nicht getrunken werden darf, eine Etage höher in der S-Bahn aber schon. (ioa)

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