Es gibt viele Legenden um Gustl Mollath. Eine davon lautet, er sei völlig zu Unrecht in der Psychiatrie gesessen. So wurde er zum „Justizopfer“. Das kann man auch anders sehen. Sieben erfahrene Psychiater haben über Jahre hinweg immer wieder festgestellt, dass er psychisch krank ist. Und selbst im Wiederaufnahmeprozess wurde er zwar freigesprochen, aber nicht rehabilitiert.
Die Richter betrachteten ihn als Gewalttäter, der seine Ex-Frau verprügelt, gebissen und gewürgt hat. Und die Richterin betonte sogar, dass zur Tatzeit möglicherweise eine „wahnhafte Störung“ vorgelegen habe. Ob er an über 100 Autos Reifen zerstochen hat, ist ungeklärt. Allein aus rechtlichen Gründen blieb nur der Freispruch.
Mollath sollte aufhören, Legenden zu verbreiten
Klar ist aber auch: Mollath saß unverhältnismäßig lange in der Psychiatrie. Das alte System des Maßregelvollzugs hat es ermöglicht, dass nicht nur Straftäter, sondern auch als allgemeingefährlich geltende Menschen unbefristet lange untergebracht werden können. Nach einer Gesetzesreform sind Betroffene nun besser geschützt.
Dass der schwierige Herr Mollath nun vom Freistaat viel Geld als Entschädigung erhält, gleicht das Unrecht zumindest finanziell aus. Die Einigung sollte helfen, den Fall endlich abzuschließen, der sowohl das Vertrauen in die Justiz als auch die Person Mollath beschädigt hat. Der Staat hat seine Konsequenzen gezogen und das Gesetz geändert. Jetzt sollte auch Gustl Mollath aufhören, weiter die Legende zu verbreiten, dass er nur Opfer ist.
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