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Kalinka-Prozess: Stiefvater bleibt in Haft

Kalinka-Prozess

Stiefvater bleibt in Haft

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    Die 14-jährige Kalinka war 1982 unter unklaren Umständen gestorben. (undatiertes Privatfoto)
    Die 14-jährige Kalinka war 1982 unter unklaren Umständen gestorben. (undatiertes Privatfoto) Foto: dpa

    Der Stiefvater und Arzt Dieter K. soll vor über drei Jahrzehnten seine französische Stieftochter Kalinker umgebracht haben und sitzt dafür im Gefängnis.

    Jetzt hat der 76-Jährige erneut einen Antrag auf Haftaussetzung gestellt, ist damit jedoch gescheitert. Das zuständige Gericht sehe keine gesundheitlichen Gründe für eine Entlassung des früheren Kardiologen,  sagte eine Justizsprecherin am Dienstag. Die Kammer folgte damit der Sicht der Staatsanwaltschaft. Diese hatte den Zustand von K. als vereinbar mit einem Gefängnisaufenthalt bezeichnet.

    Der leibliche Vater des Mädchens, André Bamberski, hatte den Mediziner Ende 2009 nach Frankreich verschleppen lassen, um ihn dort noch einmal vor Gericht zustellen. Der aus Scheidegg am Bodensee stammende Dieter K., war bereits 1995 in Abwesenheit in Frankreich zu 15 Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht sah es damals als erwiesen an, dass er den Tod seiner Stieftochter verursacht habe. Die Bundesrepublik lieferte Dieter K. aber nie aus, weil die deutsche Justiz zuvor ein Ermittlungsverfahren aus Mangel an Beweisen eingestellt hatte.

    Der spektakuläre neue Prozess begann Ende März, wurde aber wegen Herzproblemen des Angeklagten bereits wenige Tage später wieder abgebrochen. Als voraussichtlicher Termin für den Beginn der zweiten Verhandlung ist derzeit der 3. Oktober festgesetzt. Das Urteil könnte dann am 21. Oktober fallen. Der Mediziner bestreitet, die Tochter seiner damaligen Frau getötet zu haben. dpa

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