Junger Feuerwehrkommandant legte Brände
Ein junger Feuerwehrkommandant hat in einem Dorf im Ostallgäu gleich mehrere Brände gelegt. Vor dem Landgericht Kempten bekam er dafür jetzt die Quittung.
Zumeist im betrunkenen Zustand hatte der Mann vergangenes Jahr mehrere Brände in dem kleinen Ort gelegt - auch um sich als junger Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde zu beweisen. Bei den Bränden eines Bauwagens, eines Wohnmobils, einer Hecke samt Zaun und der versuchten Brandstiftung eines Holzstapels entstand laut Anklage ein Gesamtschaden in Höhe von über 50 000 Euro.
Mehr als zwei Promille intus
Bei den Brandstiftungen ging der 26-Jährige stets nach dem gleichen Muster vor: Er entfachte das Feuer mithilfe eines Grillanzünders. Als er am frühen Neujahrsmorgen einen Holzstapel in Brand setzen wollte, wurde der Mann beobachtet. An jenem Morgen soll er zwischen zwei und drei Promille intus gehabt haben. Noch am Neujahrstag gab er dann gegenüber der Polizei nicht nur die versuchte Brandstiftung zu, sondern auch die anderen Taten, die er seit April 2012 verübt hatte.
Vor dem Landgericht Kempten legte der Mann erneut ein volles Geständnis ab. Die Verteidigerin hielt für ihren Mandaten eine zweijährige Bewährungsstrafe für ausreichend. "Wir haben hier einen sehr reuigen Angeklagten", sagte die Anwältin in ihrem Plädoyer. Zudem habe ihr Mandant eine Zusage der Kostenträger, dass er bereits am 23. Mai eine Alkoholtherapie beginnen könne.
Feuerwehrmann als Brandstifter: Anklage forderte drei Jahre Haft
Staatsanwalt Claus Ammann forderte für den Angeklagten eine dreijährige Freiheitsstrafe. Zwar erwähnte auch er das umfassende Geständnis. Doch der Angeklagte habe gerade beim Brand des Wohnmobils einen erheblichen Schaden angerichtet und seine Position bei der Feuerwehr "auf das Schärfste missbraucht".
Der Angeklagte, der einen Teil des angerichteten Schadens bereits beglichen hat, entschuldigte sich bei allen Geschädigten. Das Landgericht verurteilte ihn schließlich zu zwei Jahren Gefängnis. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. mun
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