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Landtag
21.05.2013

Verwandtenaffäre erreicht SPD: Güller beschäftigte Stiefsohn

Die Verwandtenaffäre im bayerischen Landtag hat mit Harald Güller nun auch ein erstes prominentes SPD-Mitglied erreicht.
Foto: Frank Leonhardt, dpa/lby

Die Verwandtenaffäre im bayerischen Landtag hat nun auch ein prominentes SPD-Mitglied erreicht: Harald Güller, parlamentarischer Geschäftsführer, beschäftigte 2009 seinen Stiefsohn.

Güller hatte Ende 2009 zusätzlich zu seinen fest angestellten Mitarbeitern den damals 30-jährigen Sohn seiner Frau aus deren erster Ehe für zwei Monate beschäftigt. Wie Güller in einem unserer Redaktion vorliegenden Brief an Landtagsdirektor Peter Worm vom 8. Mai mitteilt, sei sein Stiefsohn "mit dem Neuaufbau der internen digitalen Bürokommunikation und der Abarbeitung bestehender Defizite im Bereich der Adressverwaltung" betraut gewesen.

Auf Nachfrage unserer Redaktion erklärte Güller, dafür sei der damals 30-Jährige entsprechend seiner Qualifikation in der Entgeltgruppe 13 des Tarifvertrags öffentlicher Dienst mit jeweils monatlich 3050 Euro brutto entlohnt worden.

Güller: Schlicht über das Verwandtschaftsverhältnis getäuscht

Güller betonte, er sei bisher davon ausgegangen, dass es sich bei seinem Stiefsohn nicht um ein verwandtschaftliches Verhältnis handelt. "Ich bin zu blöd gewesen. Ich habe von 2009 bis jetzt nicht gewusst, dass der damals 30-jährige Sohn meiner Lebensgefährtin dadurch, dass wir geheiratet haben, mein Schwager ersten Grades geworden ist", sagte der Jurist im Gespräch mit unserer Redaktion. Damit fällt das Beschäftigungsverhältnis jedoch unter die Regelung aus dem Jahr 2000, die Landtagsabgeordneten die Neuanstellung von Eheleuten, sowie Verwandten und Verschwägerten ersten Grades verbietet.

Güller sagte, er sei erst Ende April darauf gekommen, dass das Beschäftigungsverhältnis ein Problem sein könnte. Nachdem er sich erkundigt und das Landtagsamt in Kenntnis gesetzt hatte, habe er schließlich den vollen Brutto-Betrag der beiden Monatsgehälter zuzüglich Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von 7417 Euro zurückerstattet.

Ferner lege er Wert darauf, dass er keine Übergangsregelung oder ähnliches in Anspruch genommen habe. Er habe sich schlicht über das Verwandtschaftsverhältnis getäuscht. "Eine sogenannte 'Übergangsregelung' oder 'Altfallregelung' zur Beschäftigung von Familienangehörigen liegt bei mir zweifelsfrei nicht vor."

SPD fordert Rücktritt von Landwirtschaftsminister Brunner

Erst am Montag hatte SPD-Fraktionschef Markus Rinderspacher forderte im Gespräch mit unserer Redaktion den Rücktritt des bayerischen Landwirtschaftsministers Helmut Brunner sowie zweier Staatssekretäre, falls sich Medienberichte als zutreffend erweisen, dass die drei CSU-Politiker in letzter Minute ein Schlupfloch für die Anstellung von Familienmitgliedern genutzt haben.

Der Bayerische Rundfunk hatte zuvor berichtet, dass Minister Brunner, Innenstaatssekretär Gerhard Eck und Kultusstaatssekretär Bernd Sibler ihre Ehefrauen im Jahr 2000 kurz vor Inkrafttreten des Verbots der Ehegattenbeschäftigung angestellt hätten und damit zu jenen bislang namentlich nicht veröffentlichten 34 Abgeordneten zählten, die von der Ausnahmeregelung kurz vor Schluss Gebrauch machten.

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