Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte.
Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit
finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den
Privatsphäre-Einstellungen.
Weiter mit dem PUR-Abo
Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat.
Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat.
Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der
Datenschutzerklärung.
Einwilligung:
Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw.
Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die
beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere
bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon,
dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau
verarbeitet werden können.
Tracking durch Dritte:
Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt.
Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein.
Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen
wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil
und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.
Externe Inhalte:
Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und
Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von
denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem
Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.
Verarbeitungszwecke:
Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse,
Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien.
Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere: Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen
Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere
Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.
Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über
Zielgruppen und Produktentwicklungen
Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr
Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance
von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die
Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet
werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.
Landtag: Verwandtenaffäre in Bayern: Rüge vom Rechnungshof
Landtag
13.08.2013
Verwandtenaffäre in Bayern: Rüge vom Rechnungshof
Der Bayerische Oberste Rechnungshof übt wegen der Gehälter-Affäre scharfe Kritik am Landtag. Die Abgeordneten und ihre Ausgaben seien kaum kontrolliert worden - mit Folgen.
In einem Sonderbericht zur Verwandtenaffäre, den der Rechnungshof (ORH) jetzt dem Bayerischen Landtag überreichte, werfen die Prüfer mehrere kritische Fragen auf. So bemängelten die Prüfer etwa, dass es kaum transparent sei, welche Sachleistungen die Mitglieder des Bayerischen Landtags erhielten.
Bayerischer Landtag erstattete jährlich über 700 Mitarbeiter-Pauschalen
So sei zum Beispiel nicht nachvollziehbar, warum "in mehreren Fällen Abgeordnete zwei Büroräume zur Verfügung gestanden haben", wie der Bayerische Rundfunk aus dem Dokument berichtet.
Rechnungshof rügt Landtag wegen Verwandtenaffäre
Problematisch sei demnach auch, dass die Landtags-Verwaltung zeitweise über 700 Mitarbeiter-Pauschalen pro Jahr erstattete, in vielen Fällen aber keine entsprechenden Arbeitsverträge sehen wollte. In vielen Fällen seien Zahlungen "als problematisch" anzusehen, zitiert die Süddeutsche aus dem Bericht.
Der "SZ" zufolge deutet der Sonderbericht auch auf einen möglichen Missbrauch der den Abgeordneten gewährten Pauschale zur Anschaffung von technischen Geräten durch einen Abgeordneten hin.
Verwandtenaffäre: 800 Computer für 187 Abgeordnete
Von den 187 Abgeordneten sollen über 800 Computer und mehr als 60 Digitalkameras gekauft worden seien. "Bei der Anschaffung von Digitalkameras war der Kauf von mehreren Kameras innerhalb einer Wahlperiode durch einen Abgeordneten bzw. von besonders hochpreisigen Geräten kritisch zu bewerten", heißt es der Zeitung zufolge in dem Bericht.
Bei der Verwandtenaffäre kommt der Oberste Rechnungshof zum Schluss, dass die Abgeordneten bereits seit der Gesetzesänderung vom 1. Juli 2004 keine Verwandten ersten Grades mehr hätten beschäftigen dürfen.
Altfallregelung: Beschäftigung von nahen Verwandten seit 2004 unrechtmäßig?
Der Rechnungshof bringt den Medienberichten zufolge nun die Frage ins Gespräch, ob nicht die seit dem Jahr 2004 mit Hilfe der Altfallregelung gezahlten Staatsgelder von den Abgeordneten zurückverlangt werden müssen.
Die Verwandtenaffäre hatte die bayerische Politik erschüttert. Im Frühjahr war bekannt geworden, dass das seit dem Jahr 2000 bestehende Verbot der Beschäftigung enger Verwandter wie etwa Ehepartner mit Hilfe einer Altfallregelung von einer Vielzahl von Abgeordneten umgangen wurde.
Geord Schmid kostete die Verwandtenaffäre den Posten
Zuletzt nutzten vor allem CSU-Parlamentarier die Möglichkeit. CSU-Landtagsfraktionschef Georg Schmid musste im Zuge der Affäre seinen Posten räumen, weil er seine Frau für bis zu 5000 Euro im Monat als Sekretärin beschäftigt hatte. afp/AZ
Die Diskussion ist geschlossen.