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Lobbyarbeit
08.03.2021

Kampf gegen Korruption: Wie weit geht Bayern beim Lobbyregister?

Das Maximilianeum in München ist Sitz des Landtags.
Foto: Sven Hoppe, dpa

Plus Die Freien Wähler scheinen sich mit ihrer Forderung nach mehr Transparenz in Landtag und Staatsregierung durchzusetzen. Doch SPD und Grüne wollen mehr.

Wenn es gut läuft, dann haben Skandale oder Affären eine reinigende Wirkung. Wenn es sehr gut läuft, dann gelten hinterher sogar strengere Regeln. So war es in Bayern 1993 bei der berühmten Amigoaffäre der CSU. So war es 2013 bei der Verwandtenaffäre im Landtag. Und so könnte es auch jetzt in der Masken-Affäre sein.

Noch im vergangenen Jahr kamen die Freien Wähler mit ihrer Forderung nach einem Lobbyregister beim Koalitionspartner CSU nicht recht weiter. Jetzt aber scheint – ausgelöst durch den Fall des schwäbischen CSU-Bundestagsabgeordneten Georg Nüßlein – Bewegung in die Sache zu kommen. Die Frage ist nur: Wie weit sind Staatsregierung und Landtag dabei bereit zu gehen?

Jeder Lobbyist muss sich registrieren lassen

Die Idee eines Lobbyregisters, wie es jetzt auch der Bundestag einführt, ist denkbar einfach: Jeder, der als Interessenvertreter an den Staat herantritt, muss sich registrieren lassen. Er muss sagen, wer er ist, für welchen Verband, welche Organisation oder welches Unternehmen er tätig ist und wie er dafür bezahlt wird. Nur so bekommt er überhaupt Zugang zum Landtag und zur Staatsregierung. Das Register muss öffentlich einsehbar sein. Und wenn ein Gesetz gemacht wird, kann im Anhang sogar dokumentiert werden, welche Lobbyisten im Vorfeld dazu gehört wurden. Der Fachbegriff dafür heißt „legislativer Fußabdruck“. Alles zusammen genommen soll, so die Theorie, die Prozesse der politischen Willensbildung transparenter machen.

Der CSU-Politiker Georg Nüßlein steht im Fokus der Masken-Affäre.
Foto: Alexander Kaya

Erste Vorstöße aus den Reihen der Opposition gab es schon in der Vergangenheit. Doch erst mit dem Wechsel der Freien Wähler in die Regierung erhöhte sich der Druck auf die CSU. Nach der Affäre um den Bundestagsabgeordneten Philipp Amthor (CDU) forderten die schwäbischen FW-Abgeordneten Alexander Hold, Fabian Mehring und Bernhard Pohl im Sommer vergangenen Jahres erneut ein verpflichtendes Lobbyregister für Bayern. Die Neigung der CSU, der Forderung nachzugeben, aber hielt sich weiterhin in engen Grenzen. Anders als im Bundestag, wo täglich eine Vielzahl von Lobbyisten aus und ein gehen, sei ihre Zahl im Landtag doch „sehr überschaubar“, hieß es aus der CSU-Fraktion. Da stelle sich die Frage, ob sich der Aufwand überhaupt lohne.

Der Fall Nüßlein gab den entscheidenden Anstoß

Zum Jahreswechsel legten dann nacheinander SPD, Grüne und AfD Gesetzentwürfe vor, die aktuell beraten werden. Die CSU signalisierte erstmals Gesprächsbereitschaft. Diese Woche schließlich hieß es aus Koalitionskreisen, dass man sich zwischen CSU und Freien Wählern im Prinzip einig sei. Den entscheidenden Anstoß dafür hat offenbar der Fall Nüßlein gegeben – obwohl sich alle darüber im Klaren sind, dass Korruption, wie sie hier als Verdacht im Raum steht, auch durch ein Lobbyregister nicht zu verhindern wäre.

Das Lobbyregister soll digital beim Bundestag geführt werden und öffentlich einsehbar sein.
Foto: Florian Schuh, dpa

Der Wille, mehr Transparenz herzustellen, aber ist offenbar da. Unklar allerdings ist, wie umfassend die Regelungen gestaltet werden sollen: Sollen nur der Landtag und die Fraktionen offen legen müssen, von wem sie sich beraten lassen, oder auch die Staatsregierung? Muss der „legislative Fußabdruck“ ins Gesetz? Gilt die Offenlegungspflicht nur für Gesetze oder zum Beispiel auch für Verordnungen, Kabinettsvorlagen oder Verwaltungsvorschriften? Und müsste sich am Ende gar ein Lobbyist, der im Auftrag einer Firma dem Staat etwas zum Kauf anbietet, registrieren lassen?

SPD und Grüne wollen ein maximal transparentes Lobbyregister

SPD und Grüne plädieren dafür, so weit wie möglich zu gehen. Ein Lobbyregister, so sagt Grünen-Fraktionschefin Katharina Schulze, sei zwar „kein Allheilmittel“, es könne aber heilsame Wirkung für die politische Kultur im Land entfalten. Ihr Gesetzentwurf enthält sogar ein Bußgeld bei Verstößen. SPD-Fraktionschef Horst Arnold will die Registrierungspflicht – allerdings ohne Bußgeldandrohung – noch weiter fassen. Für einen „legislativen Fußabdruck“ plädieren beide. In Einzelfällen könnte ein Lobbyregister nach Ansicht Arnolds sogar Korruption verhindern oder aufdecken helfen – zum Beispiel, wenn ein Lobbyist nicht nur angeben muss, welche Firma er vertritt, sondern auch, wem die Firma gehört.

Die Meinungsbildung im Regierungslager ist noch nicht abgeschlossen. Alexander Hold sagt: „Sicherlich ist es nicht damit getan, wenn sich das Lobbyregister nur auf den Landtag bezieht, es muss sich auch auf die Staatsregierung beziehen.“ Dabei sollte es aber nur um Rechtssetzungen, nicht um Verwaltungshandeln oder Geschäfte gehen. Ein Lobbyregister sei „nur bedingt geeignet, Korruption zu verhindern“, sagt Hold. Tobias Reiß, der parlamentarische Geschäftsführer der CSU, gibt sich noch sehr zurückhaltend. Man werde jetzt erst einmal analysieren, was der Bundestag gemacht habe und was davon auch für Bayern passt. Dass die CSU einem „legislativen Fußabdruck“ zustimmen könnte, hält er für „unwahrscheinlich“.

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