Die Masken-Affäre um den schwäbischen Bundestagsabgeordneten Georg Nüßlein entzweit CSU-Parteifreunde. Der Günzburger CSU-Landtagsabgeordnete und ehemalige Justizminister Alfred Sauter hat die Aufforderung von CSU-Fraktionschef Thomas Kreuzer, er solle sich im Zusammenhang mit dem umstrittenen Masken-Geschäft von seiner Verschwiegenheitspflicht als Anwalt entbinden lassen, scharf zurückgewiesen.
In einer E-Mail wehrt sich Alfred Sauter gegen die Aufforderung von Thomas Kreuzer
In einer E-Mail an Kreuzer, die unserer Redaktion vorliegt, schreibt Sauter: „Lieber Thomas, mit Deiner unten stehenden E-Mail hast Du mich zu ergänzenden Auskünften aufgefordert, obwohl ich mitgeteilt hatte, dass ich weitere Informationen im Hinblick auf die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht nicht erteilen kann. Aufgrund Deiner eigenen Sachkunde weißt Du, dass eine Befreiung von dieser Pflicht nicht in meiner Hand liegt und ich diesbezüglich auch nicht unter Druck gesetzt werden darf.“ Gleichzeitig kritisiert er die Vorgehensweise seines Fraktionschefs. Die E-Mail, so schreibt er, sei am Mittwoch um 16.38 Uhr bei ihm eingegangen. Und weiter: „Mit keinem Wort war in dieser E-Mail davon die Rede, dass Du beabsichtigst, unmittelbar danach davon die Medien zu informieren, um diesbezüglich Druck gegen mich aufzubauen, und dass gleichzeitig jedes vorherige rechtliche Gehör meinerseits unterlassen werden soll. Du hast es nicht einmal für nötig gehalten, mich vor der Information der Medien anzurufen.“
Seine anwaltliche Tätigkeit habe er immer offen kommuniziert, sagt Sauter
Kreuzer weist diese Kritik zurück. „Ich habe ihn, bevor ich alle Abgeordneten angeschrieben habe, um absolute Transparenz gebeten“, sagt Kreuzer. Ein weiteres Telefonat habe es nicht gegeben.
Wie berichtet, hatte Sauter zu Beginn der Affäre bestätigt, dass er als Anwalt einen Vertrag zwischen dem bayerischen Gesundheitsministerium und einer hessischen Textilfirma entworfen hat. Darauf weist er nun erneut hin: „Meine anwaltliche Tätigkeit habe ich immer offen kommuniziert. Die Konfliktsituation von Beruf und Mandat ist in zahlreichen parlamentsrechtlichen Bestimmungen geregelt, an die ich mich halte. Niemand lässt sich gerne unter Druck setzen – ich auch nicht.“
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