Maskenpflicht für geistig behinderte Menschen? Eine Mutter will Antworten
Plus Barbara Schöns geistig behinderte Tochter Michaela will ihre Maske nicht anbehalten. Muss sie deswegen Strafe zahlen? Die Meitingerin wartet auf Antworten von Politik und Behörden.
Sie sei eine Kämpferin, sagt Barbara Schön aus Meitingen über sich selbst. Für ihre Tochter Michaela, 20 Jahre alt und geistig behindert. Denn behinderte Menschen würden in der Politik oft außen vorgelassen. Das jüngste Beispiel dafür sei die Maskenpflicht, die seit Montag in öffentlichen Verkehrsmitteln und Geschäften in Bayern gilt.
Michaela möchte ihre Mund-Nasen-Bedeckung partout nicht anbehalten. "Wir üben und üben und tun - aber wenn sie die Maske nicht oben lässt, kann ich nichts machen", sagt Barbara Schön. Auch mit Schals und anderen Kleidungsstücken habe sie es schon probiert - ohne Erfolg. "Das Ganze scheitert schon allein daran, dass ich meinem Kind nicht erklären kann, was es eigentlich mit Corona auf sich hat", sagt Schön.
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Die Diskussion ist geschlossen.
Den Unmut von Frau Schön kann man nachvollziehen. Aber vllt. könnte ja ihr Arzt eine Bescheinigung ausstellen, die genau das beinhaltet. Die kann sie dann vorzeigen, wenn jemand Fragen oder was zu reklamieren hat.