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München
14.10.2019

Gericht entscheidet: "Containern" ist Diebstahl

Weggeworfene Lebensmittel aus dem Container eines Supermarktes zu holen, ist illegal. Das hat ein Gericht in München entschieden.
Foto: Alexander Kaya (Symbol)

Was nicht mehr verkauft wird, landet bei vielen Supermärkten im Müll. Ein Skandal, finden manche und fischen Lebensmittel wieder raus. Damit begehen sie eine Straftat.

Das sogenannte Containern weggeworfener Lebensmittel eines Supermarktes ist nach einem Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts in München Diebstahl. Der Supermarkt habe das Eigentum an den Waren nicht aufgegeben, auch wenn er sie in einem Container ausgesondert und zur Entsorgung bereitgestellt habe, heißt es in der Entscheidung vom 2. Oktober, die am Montag veröffentlicht wurde. Das Gericht wies damit die Revision von zwei Studentinnen zurück. Das Amtsgericht Fürstenfeldbruck hatte die beiden im Januar des Diebstahls für schuldig befunden, weil sie Obst und Gemüse aus einem Müllcontainer geholt hatten. Die Frauen erklärten am Montag, sie prüften eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die nun rechtskräftige Entscheidung.

Studentinnen hatten Salat, Bananen und Gemüse aus einem Container gefischt

Die 26 und 28 Jahre alten Frauen waren im Juni 2018 in Olching bei München nachts von der Polizei gestellt worden. Laut Gericht hatten sie Kopfsalat, Bananen und Gemüse aus einem versperrten Container gefischt, der von einem Entsorgungsunternehmen abgeholt werden sollte. Das Amtsgericht Fürstenfeldbruck wertete dies als Diebstahl und gab den beiden auf, je acht Stunden bei der örtlichen Tafel zu helfen. Außerdem müssen sie Geldstrafen zahlen, wenn sie innerhalb der zweijährigen Bewährungszeit nicht straffrei bleiben. Der 6. Strafsenat des Bayerischen Obersten Landesgerichts urteilte unter anderem, der Supermarkt habe für die gesundheitliche Unbedenklichkeit der in den Verkehr gebrachten Lebensmittel einzustehen.  

In einer Stellungnahme vom Montag kritisierten die Frauen die sinnlose Vernichtung von Nahrungsmitteln. Die Entscheidung sei auch deshalb absurd, weil es sich für den Supermarkt bei dem Diebesgut "um wertlosen, zu entsorgenden Müll" handele. "Es ist nicht nur, dass wir es persönlich schade finden, wenn wir eine Banane unangetastet im Müll sehen." Es gehe auch um die tägliche Vernichtung solcher Waren. Das sei eine enorme Verschwendung von Ressourcen, zumal deren Herstellung und der Transport für einen beachtlichen Anteil der ausgestoßenen Treibhausgase verantwortlich sei. "Wir sind weiterhin der Meinung, dass wir niemandem geschadet haben", schreiben die Frauen auch in ihrem Internet-Blog.

Für Menschen in prekären Lebensverhältnissen gehört "Containern" zum Alltag. Andere betreiben es eher aus Protest gegen Kapitalismus und Wegwerfmentalität. (dpa)

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Die Diskussion ist geschlossen.

15.10.2019

Was für eine verquere Rechtsprechung. Offensichtlich läuft da was schief, in unserer Wegwerfgesellschaft.
Anstatt eine Lösung zu finden, kommen Urteile wie:
"Der 6. Strafsenat des Bayerischen Obersten Landesgerichts urteilte unter anderem, der Supermarkt habe für die gesundheitliche Unbedenklichkeit der in den Verkehr gebrachten Lebensmittel einzustehen. "

Und das trotz des allgemeinen Versagens der Politik und Behörden bezüglich der Lebensmittelskandale?!

Wie Infam!

15.10.2019

"allgemeinen Versagens"

Je nach Themenfeld wird bei täglichen Dingen von Einzelfällen oder allgemeinen Versagen gesprochen ;-)

Besonders gebildet wirken diese 26 und 28 Jahre alten "Studentinnen" auf mich nicht.

>> In einer Stellungnahme vom Montag kritisierten die Frauen die sinnlose Vernichtung von Nahrungsmitteln. Die Entscheidung sei auch deshalb absurd, weil es sich für den Supermarkt bei dem Diebesgut "um wertlosen, zu entsorgenden Müll" handele. <<

Ein geordnetes Staatswesen kann es nicht dem Dieb überlassen, ob Müll wertlos ist oder einer stofflichen Verwertung/Recycling zugeführt wird.