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  3. München: Justizfall Mollath: Keine Einigung im Entschädigungsstreit

München
14.06.2019

Justizfall Mollath: Keine Einigung im Entschädigungsstreit

Knapp 1,8 Millionen Euro forderte Mollath vom Freistaat für die siebeneinhalb Jahre, die er in der Psychiatrie saß.
Foto: Peter Kneffel, dpa

Gustl Mollath will 1,8 Millionen Euro vom Freistaat als Entschädigung für 2747 verlorene Tage und Nächte. Eine Einigung ist gescheitert, der Prozess geht weiter.

Im Streit um Schadenersatz in Millionenhöhe für Justizopfer Gustl Mollath sind die Verhandlungen zwischen dem bayerischen Justizministerium und Mollaths Anwalt gescheitert. "Wir haben uns nicht geeinigt. Der Prozess geht weiter", teilte Rechtsanwalt Hildebrecht Braun der Deutschen Presse-Agentur mit.

Eine Sprecherin des Ministeriums erklärte am Freitag in München, der Freistaat Bayern habe dem Abschluss eines vom Gericht vorgeschlagenen Vergleichs "im Interesse des Rechtsfriedens" zugestimmt. Der Kläger habe den Vorschlag des Gerichts aber nicht angenommen. Wann vor dem Landgericht München I weiterverhandelt wird, konnte eine Sprecherin zunächst nicht sagen. "Es gibt noch keinen neuen Verhandlungstermin."

Freistaat Bayern: Justizopfer Mollath stehen gesetzlich 25 Euro am Tag zu

Mollath ist das wohl bekannteste Justizopfer Deutschlands. Er war 2006 nach einem Prozess wegen angeblicher Gewalt gegen seine Ehefrau in die Psychiatrie eingewiesen worden - zu Unrecht, wie sich Jahre später in einem Wiederaufnahmeverfahren herausstellte. 2747 Tage -  mehr als sieben Jahre - hatte er in der Psychiatrie verbracht. 

Nach Ansicht des Freistaates stehen ihm gesetzlich 25 Euro pro Tag als Entschädigung zu. Das wären 68.675 Euro. Mollath war hingegen mit der Forderung von 1,8 Millionen Euro in die Verhandlungen gegangen. In der Summe enthalten sind zum Beispiel 800.000 Euro Schmerzensgeld, 288.000 Euro Verdienstausfall und 90.000 Euro Anwaltskosten. 

Fall Mollath: Verfahrensfehler führten zu Unterbringung in Psychatrie

Laut Justizministerium sah der Vorschlag des Gerichts vor, dass die Ansprüche des Klägers gegen Zahlung von weiteren 600.000 Euro abgegolten sein sollten; zusätzlich zu den bereits bezahlten 70.000 Euro. Die Kosten des Rechtsstreits sollten demnach gegeneinander aufgehoben werden, das heißt, die Gerichtskosten sollten geteilt werden und jede Partei ihre außergerichtlichen Kosten selbst tragen.

Beim Auftakt des Prozesses im März hatte der Vorsitzende Richter gesagt, eine "Vielzahl von Verfahrensfehlern" habe dazu geführt, dass Mollath zur Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik verurteilt worden sei. Demnach standen die Chancen des heute 62-Jährigen auf einen finanziellen Ausgleich gut. Über den Einigungsvorschlag des Gerichts hatten sich Mollath und das Justizministerium in einem schriftlichen Verfahren austauschen sollen. (dpa)

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14.06.2019

Warum das Geld vom Freistaat resp. Steuerzahler? Jene, die ihn in die Anstalt gesteckt haben sollen mit ihrem Privatvermögen dafür geradestehen!