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München
19.04.2015

NSU-Prozess: Ermittlungen gegen neun weitere Verdächtige

Seit fast zwei Jahren wird vor dem Oberlandesgericht München im NSU-Prozess verhandelt. Doch die Bundesanwaltschaft hat die Ermittlungen noch lange nicht abgeschlossen.
Foto: Peter Kneffel, dpa

Fast zwei Jahre lang wird in München schon im NSU-Prozess verhandelt. Die Bundesanwaltschaft ermittelt gegen neun weitere Verdächtige, die bislang nicht vor Gericht stehen.

Seit fast zwei Jahren stehen Beate Zschäpe und vier mutmaßliche Helfer im Münchner NSU-Prozess vor Gericht. Gleichzeitig laufen bis heute aber noch mehrere offene Ermittlungsverfahren.

Offene Ermittlungen: Erkenntnisse werden in NSU-Prozess eingebracht

Wie eine Sprecherin der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe mitteilte, wird dabei "gegen neun namentlich bekannte Beschuldigte" ermittelt. Keiner von ihnen steht bisher vor Gericht. Sie stehen unter Verdacht, den NSU und damit eine "terroristische Vereinigung" unterstützt zu haben. Außerdem untersucht die Anklagebehörde, ob der NSU noch weitere, bisher unentdeckte Verbrechen begangen hat und ob daran weitere, ebenfalls noch unbekannte Täter beteiligt sein könnten.

Über Details der noch offenen Ermittlungen ist wenig bekannt. Die Namen der "bekannten Beschuldigten" nennt die Bundesanwaltschaft nicht. Allerdings sind einige Erkenntnisse aus den Ermittlungsverfahren nachträglich als Beweismittel in den Prozess eingebracht worden, etwa über die konspirativ aufgebaute Gruppe der "Hammerskins".

Über deren Rolle in der Sympathisantenszene gab es zum Prozessbeginn vor zwei Jahren so gut wie keine Hinweise in den Akten. Das änderte sich, als die Bundesanwaltschaft Unterlagen nachreichte. Sie vervollständigten das Bild einer weit verzweigten, auch international vernetzten Szene mit zahlreichen Verbindungen zu Rockergruppen und kriminellen Milieus.

Umgekehrt hat der Prozess auch ein NSU-Verbrechen zutage gefördert, von dem die Ermittler vor zwei Jahren noch nichts wussten. Es handelt sich um einen Bombenanschlag in Nürnberg im Juni 1999. Die Täter hatten eine als Taschenlampe getarnte Rohrbombe in einem vor allem von Türken besuchten Café abgelegt.

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Weitere Straftaten könnten in zweitem Prozess verhandelt werden

Ein Mann hatte sie in die Hand genommen und wurde bei der Explosion verletzt. Der als Unterstützer angeklagte Carsten S. hatte in seinem Geständnis berichtet, dass Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt mit ihm über die Taschenlampen-Bombe gesprochen hätten. Daraufhin eröffnete die Bundesanwaltschaft auch dazu ein Ermittlungsverfahren und konnte die Bombe tatsächlich dem NSU "zuordnen".

Offen ist, was die Bundesanwaltschaft unternehmen will, wenn sie den Verdacht gegen die "bekannten Beschuldigten" bestätigen oder bisher unbekannte Straftaten zutage fördern kann. Am Rande des Verfahrens war zu hören, es könne eines Tages möglicherweise einen zweiten Prozess geben.

Das derzeitige Verfahren gegen Beate Zschäpe wollen die Ankläger dagegen nur ungern ausweiten, wie der Fall der "Taschenlampen-Bombe" zeigt. Er werde wegen der "schon weit fortgeschrittenen Beweisaufnahme aus verfahrensökonomischen Gründen" nicht weiter verfolgt, sagte die Sprecherin. dpa

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