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"Rettet die Bienen"
30.04.2019

Nach Volksbegehren wird neues Artenschutzpaket im Landtag beraten

Entlang bayerischer Straßen soll künftig mehr blühen als nur Löwenzahn. Das Artenschutz-Paket wird am 8. Mai im Landtag diskutiert.
Foto: Benedikt Siegert

Nach Volksbegehren und Rundem Tisch ist der Landtag gefragt. Die Regierungsfraktionen wollen das Paket ins Parlament einbringen. Änderungen sind aber noch möglich.

Das Gesetzespaket für mehr Umwelt-, Natur- und Artenschutz in Bayern hat die letzte Hürde vor der Einbringung im Landtag passiert. Mit einigen Gegenstimmen votierten die Fraktionen von CSU und Freien Wählern in ihren getrennten Sitzungen für die Übernahme des Gesetzesentwurfs aus dem Volksbegehren "Rettet die Bienen" und einen ergänzenden Antrag mit rund 50 zusätzlichen Empfehlungen.

Bayern sei damit Pionier für eine neue Verbindung von Artenschutz und Landwirtschaft in Deutschland, lobte CSU-Chef und Ministerpräsident Markus Söder am Dienstag nach den Sitzungen.

Artenschutz-Paket kann noch leicht abgeändert werden

Er wisse, dass er den Regierungsfraktionen und explizit auch der gesamten CSU damit viel abverlange, betonte Söder. Dass jedoch auch einstige Skeptiker wie CSU-Fraktionschef Thomas Kreuzer den Weg unterstützen, zeige, dass die CSU die "Zeichen der Zeit erkannt" habe. "Das wäre doch vor drei, vier Monaten unvorstellbar gewesen." Nach Angaben von Kreuzer stimmten zwei CSU-Abgeordnete gegen das Maßnahmenpaket, einer enthielt sich.

Söder ist sich zudem sicher, dass das bayerische Artenschutzgesetz ein Modell für ganz Deutschland werden könne. "Das wird Nachahmer finden", sagte er. "Wenn wir es erfolgreich umsetzen, wird keiner an dem Modell vorbeikommen."

Freie-Wähler-Fraktionschef Florian Streibl wollte dagegen nicht sagen, wie viele aus seiner Fraktion am Ende mit nein stimmten. Er betonte auch, dass die Freien Wähler nach ihrer Beratung noch einige Veränderungen für das Paket notwendig ansähen. Darüber werde nun mit der CSU gesprochen. Als Beispiele nannte er Regelungen für den Umgang mit Pestiziden und Herbiziden in Privatgärten oder bei Kommunen.

Landtag will Gesetzespaket zum Artenschutz am 8. Mai diskutieren

Kreuzer zeigte sich möglichen Änderungen offen gegenüber, warb aber dafür, diese erst im nun startenden Gesetzgebungsverfahren im Landtag zu konkretisieren. Das Gesetzespaket, das am 8. Mai erstmals im Landtag diskutiert werden soll, basiert auf den Ergebnissen des Runden Tischs und sieht neben mehr Artenschutzmaßnahmen auch Entschädigungen und Förderungen für die Landwirte vor.

Dazu zählen etwa finanzielle Anreize für mehr Blühstreifen entlang der Felder. Söder taxierte die jährlichen Kosten der Maßnahmen auf 50 bis 70 Millionen Euro. (dpa/lby)

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