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Naturschutz: Die Biber nagen an der Staatskasse

Naturschutz

Die Biber nagen an der Staatskasse

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    Die geschätzt 12.000 bis 14.000 Biber im Freistaat nagen immer kräftiger an Bayerns Bäumen - und damit an der Staatskasse.
    Die geschätzt 12.000 bis 14.000 Biber im Freistaat nagen immer kräftiger an Bayerns Bäumen - und damit an der Staatskasse.

    Die etwa 12.000 bis 14.000 Biber, die in Bayern verteilt auf rund 3500 Reviere leben, breiten sich zwar kaum noch weiter aus, verursachten im vergangenen Jahr aber deutlich mehr Schäden – vor allem in der Land- und Forstwirtschaft. Nach Angaben des Umweltministeriums werden deshalb die Mittel zum Ausgleich dieser Schäden um 100.000 auf 450.000 Euro aufgestockt. Gleichzeitig fordert das Ministerium die Naturschutzbehörden in Landkreisen und kreisfreien Städten auf, die rechtlichen Möglichkeiten zur Regulierung der Bestände konsequenter zu nutzen. Die Lösung lautet: „Zugriff vor Ausgleich.“ Das bedeutet: Überall dort, wo besonders große Schäden durch die Nager drohen, sollen Biber entnommen werden, damit staatliche Ausgleichszahlungen erst gar nicht nötig werden.

    Landkreise sollen rechtliche Möglichkeiten ausschöpfen

    Eine abschließende Erklärung für den Anstieg der Schadenssumme bei gleichbleibender Population gibt es offenbar noch nicht. Der Wildbiologe Gerhard Schwab, der sich um das Bibermanagement in Bayern kümmert, erklärt sich die starken Schwankungen in den vergangenen Jahren damit, dass immer wieder besonders gravierende Einzelfälle „die Statistik verzerren“. Außerdem könnte sich, wie man im Ministerium vermutet, auch das Anzeigeverhalten geändert haben. Fest steht nach den Meldungen der Behörden ans Ministerium jedoch, dass die 2011 anerkannten Biberschäden die vorhandenen Mittel deutlich übersteigen.

    Umweltminister Marcel Huber (CSU) zieht daraus jetzt Konsequenzen. Die Biber, die unter strengem Artenschutz stehen und daher nicht dem Jagdrecht unterliegen, sollen künftig nicht nur an Kläranlagen, Triebwerkskanälen sowie Stau- und Hochwasserschutzanlagen entnommen werden dürfen, sondern zum Beispiel auch an erwerbswirtschaftlich genutzten Fischteichen sowie abschnittsweise auch an Be- und Entwässerungsgräben und öffentlichen Straßen.

    Alles im Einklang mit dem Artenschutz

    Die Kreisverwaltungsbehörden sollen dies, wie aus einem Schreiben des Ministeriums hervorgeht, mittels Allgemeinverfügung festlegen. Damit müsste nicht wie bisher in jedem Einzelfall neu entschieden werden. „Unser Ziel ist es, dass die Behörden vor Ort die rechtlichen Möglichkeiten tatsächlich ausnutzen“, sagte eine Sprecherin des Ministeriums. Dazu gehöre selbstverständlich auch eine artenschutzfachliche Prüfung: „Es ist klar, dass alles im Einklang mit dem Artenschutz geschehen muss.“

    Zudem müssten die Entscheidungen in Rücksprache mit allen Beteiligten getroffen werden. Besonders betroffene Landkreise insbesondere in Niederbayern und der Oberpfalz wurden angewiesen, bis Ende September ein „landkreisspezifisches Managementkonzept“ zu entwickeln. Eine Gefahr für die Biberpopulation in Bayern besteht laut Ministerium durch die Erweiterung der Entnahmemöglichkeiten nicht.

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