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Pleite
21.09.2016

Im Festspielhaus in Füssen gehen die Lichter aus

Die Stühle im Füssener Festspielhaus werden wohl ab dem Winter leer bleiben.
Foto: Ralf Lienert

Der Insolvenzverwalter des Festspielhauses bittet die Gläubiger um 150.000 Euro. Denn es fehlt das Geld für den Betrieb. Ein schneller Verkauf des Gebäudes könnte ein Ausweg sein.

Beim Festspielhaus in Füssen könnten bald die Lichter für längere Zeit ausgehen – darauf deutet ein Brief des Insolvenzverwalters hin, der in dieser Woche an Gläubiger der zahlungsunfähigen „Musiktheater Besitz GmbH“ ging. In diesem Schreiben bittet der Münchner Rechtsanwalt Marco Liebler die Gläubiger um insgesamt 150 000 Euro. Damit sollen unter anderem die Betriebskosten für die nächsten drei Monate bezahlt werden. Bis Freitag sollen alle Gläubiger erklären, ob sie sich beteiligen. Die Anteile wurden aufgrund ihrer offenen Forderungen errechnet. Zahlen die Gläubiger nicht, droht dem Haus ab Oktober der Leerstand, die zuletzt 48 Mitarbeiter (die meisten in Teilzeit) stehen auf der Straße.

Schon im Februar 2015 wurde von Gläubigern eine erste Zwangsversteigerung vor dem Amtsgericht Kaufbeuren beantragt. Zum Versteigerungstermin kam es aber noch nicht, weil bisher kein Wertgutachten vorliegt. Nach Angaben des Gerichts ist es schwierig, den „dauerhaft erzielbaren Ertrag“ für die Immobilie zu ermitteln – also zu schätzen, was der Betrieb des Musiktheaters künftig einbringt.

Scheitert das Insolvenzverfahren, wird das Festspielhaus zwangsversteigert

Im Zuge der Insolvenz könnte es nun zu einem zweiten Zwangsversteigerungsverfahren kommen. Der Insolvenzverwalter hatte bei Gericht angezeigt, dass „voraussichtlich Masseunzulänglichkeit“ vorliegt. Das könnte heißen, dass nicht genügend Geld für das Insolvenzverfahren sowie für Forderungen vorhanden ist, die nach Eintritt der Insolvenz entstanden sind, so genannte Masseverbindlichkeiten. Zumindest deutet der Brief des Insolvenzverwalters darauf hin: 85000 Euro seien für Betriebskosten notwendig, der Rest für Massebeitrag und Beratung. Wenn das Insolvenzverfahren scheitert, weil nicht genug Geld für das Verfahren selbst da ist, kommt die Immobilie in die Zwangsversteigerung.

Ein Luftbild vom Festspielhaus in Füssen am Forggensee.
Foto: Peter Samer

Dafür muss aber wieder ein Gutachten über den Wert der Immobilie vorliegen. Weil dessen Erstellung Zeit kostet, könnte das Festspielhaus bald leer stehen – und wenn der Insolvenzverwalter kein Geld auftreibt, auch nicht unterhalten werden. Dies dürfte besonders im Winter ein Problem werden. Nach Angaben früherer Kaufinteressenten ist das Haus ohnehin renovierungsbedürftig, da zuletzt offenbar wenig Geld in die Immobilie geflossen sei.

Es gibt zwei Kaufinteressenten für das Festspielhaus

Einen Ausweg aus Leerstand und zweiter Zwangsversteigerung gibt es noch: den schnellen Verkauf der Immobilie. Zwei Interessenten sind weiter im Spiel: Jan Leuze, Geschäftsführer der „Ludwigs Grundbesitzgesellschaft“ in Konstanz, möchte neben dem Festspielhaus ein Outlet-Center errichten. Landkreis und Stadt als Planungsbehörden lehnen diese Pläne zwar ab, Leuze sagte jedoch am Dienstag, er habe weiter Interesse. Der zweite Interessent ist ein Geschäftsmann, der früher Vorstandsvorsitzender mehrerer deutscher Unternehmen war und auf dem Gelände ein Hotel errichten möchte. Ob es weitere Interessenten gibt, ist unklar.

Nächste Woche sollen die Angebote im Gläubigerausschuss vorgestellt werden. Diesem gehören Vertreter der Mitarbeiter sowie der Arbeitsagentur und Sparkasse Allgäu an. Ob das zweite Zwangsversteigerungsverfahren dort verhindert werden kann, ist nicht klar. Der Insolvenzverwalter antwortet nicht auf Fragen unserer Zeitung. Auch Füssens Bürgermeister Paul Iacob ist enttäuscht von dessen Informationsarbeit: Die Stadt ist in ihrem Tourismusgeschäft von der Pleite des Festspielhauses betroffen. Iacob erfährt aber nichts zum laufenden Verfahren. Wie viel Geld der Insolvenzverwalter von Kaufinteressenten verlangt, ist nicht bekannt. Dem Vernehmen nach sollen vor der Insolvenz zwölf bis 15 Millionen Euro gefordert worden sein. Dieser Preis wäre nach Ansicht von Branchenkennern viel zu hoch.

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