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Oberbayern
18.11.2015

Polizist tötet Katze mit Gnadenschuss - und wird angezeigt

Jedes Jahr feuern Polizisten in Deutschland laut Innenministerium rund 10.000 Schüsse auf verletzte, kranke oder aggressive Tiere ab - oft nach Wildunfällen.
Foto: Symbolbild, Friso Gentsch (dpa)

Ein Polizist tötete im oberbayerischen Anzing eine verletzte Katze mit einem Gnadenschuss. Die Besitzer sind empört und zeigten den Beamten an. Durfte er das Tier erschießen?

Der verletzte Kater flüchtete in einen Vorgarten, nachdem ihn eine Frau mit ihrem Auto angefahren hatte. Als wenig später die Polizei eintraf, entschied sich ein Beamter für den Gnadenschuss. Mit seiner Dienstwaffe erschoss er die Katze und brachte sie dann tot in eine Tierarztpraxis. Als später die Familie davon erfährt, ist sie empört. Jetzt hat sie Anzeige gegen den Polizisten erstattet.

Der stellvertretene Leiter der zuständigen Polizeiinspektion Poing, Manfred Winter, bestätigt den Vorfall. Er wehrt sich aber gegen den Vorwurf, dass die Katze unnötig getötet wurde. "Nach unseren Erkenntnissen hat der Beamte richtig gehandelt", sagt Winter. Er verweist auf das Polizeiaufgabengesetz, das Gnadenschüsse bei leidenden Tieren erlaube.

Polizei schießt im Jahr rund 10.000 Mal auf Tiere

Jedes Jahr feuern Polizisten in Deutschland laut Innenministerium rund 10.000 Schüsse auf verletzte, kranke oder aggressive Tiere ab - oft nach Wildunfällen. Das macht etwa 99 Prozent aller Fälle aus, in denen Beamte zu ihrer Dienstwaffe greifen.

Dass Tierbesitzer dagegen klagen, kommt selten vor. Dem Polizeipräsidium München sind nach Aussagen einer Sprecherin auch keine Fälle bekannt, in denen solch eine Klage erfolgreich war. Nach dem Gnadenschuss jetzt in Anzing ist eine Dienstaufsichtsbeschwerde beim Präsidium eingegangen, über die noch entschieden werden muss.

Tierschutzbund sieht Gnadenschüsse generell kritisch

Für den Erfolg der Klage ist wohl entscheidend, wie schwer der Kater verletzt war. Nach Angaben des Deutschen Tierschutzbundes ist ein Gnadenschuss nur dann erlaubt, wenn keine Überlebenschance gesehen wird. "Allerdings besitzen Polizisten in der Regel nicht die erforderliche Sachkunde, um sicher einschätzen zu können, ob sich ein Tier in einer solchen ausweglosen Situation befindet", sagt Sprecherin Lea Schmitz. Der Tierschutzbund sehe Gnadenschüsse daher generell kritisch. Es sollte besser ein Tierarzt entscheiden, ob eine Einschläferung nötig ist.

Nach der Klage gegen den Polizisten in Anzing muss jetzt nachträglich geklärt werden, ob der Gnadenschuss gerechtfertigt war. Sollte das nicht der Fall gewesen sein, muss er sich nach Einschätzung des Tierschutzbunds wegen Tiertötung ohne vernünftigen Grund und Sachbeschädigung verantworten müssen.

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Die Diskussion ist geschlossen.

20.11.2015

In Zukunft am besten Notarztwägen für Tiere einführen. Kosten voll auf den Besitzer, egal ob er will oder nicht?!

Meiner Meinung nach übertreiben es viele Leute mit der Tierliebe.

Die Tiere werden als Partnerersatz mißbraucht und in ene Rolle gezwängt die ihnen sicher nicht gefällt.

20.11.2015

Klasse Kommentar, Daumen hoch!

18.11.2015

@ Gerold Strasser "Wo ist der Unterschied zwischen einer angefahrenen Katze und einem Reh?"

Haben Sie kein Haustier? Eine Katze ist ein Haustier mit Freigang, also ein Familienmitglied - ein Reh ist ein Wildtier, das ist der Unterschied.

Die Polizei hätte den Tierschutz verständigen müssen oder gleich selbstständig die Katze zum nächsten Tierarzt bringen sollen.

Vermutlich war die Katze auch gekennzeichnet sonst hätte man ja den Besitzer nicht so schnell erreicht.

Auf alle Fälle möchte ich zusammen mit meinem Tierarzt entscheiden was nach einem Unfall geschehen muss: entweder einschläfern oder vielleicht sogar noch durch eine OP retten.

Ich war im Tierheim tätig und nachts sehr oft im Einsatz - auch der diensthabende Tierarzt.

18.11.2015

Ja das ist der Unterschied. Als „Besitzer“ eines Haustieres möchte man selbst entscheiden, was man noch tun kann. Das mit der Anzeige kann ich sehr gut verstehen, weil die Polizei das nicht entscheiden kann, wann ein geliebtes Haustier zu sterben hat. Es ist vollkommen egal was da im Gesetz geregelt ist.

Mehr Kompetenz in so einen Fall hat dann immer noch ein Tierarzt.

19.11.2015

Natürlich ist es u. U. schlimm für die Besitzer, wenn ihr verletztes Haustier getötet wird.
Es ist aber bestimmt nicht Aufgabe der Polizei, verletzte Katzen zum Tierarzt zu fahren,den dann am Besten noch der Staat bezahlen soll, wenn der Besitzer nicht zahlen will oder nicht ermittelbar ist, oder verletzte Hunde einzufangen, und sich dabei am besten noch beissen zu lassen, geschweige denn, ihre Zeit bei der Besitzerermittlung zu verplempern. Die haben sicher wichtigeres zu tun, gerade in dieser Zeit.
Wer nicht will, daß sein vertetztes Tier erschossen wird, darf es eben nicht frei rumlaufen lassen.
PS: Ja, ich hatte schon Haustiere.

19.11.2015

Ja auch ich habe Haustiere und weiß sehr wohl den Unterschied zwischen Haus- und Wildtier - aber beide leiden Schmerzen und "wer anschafft der zahlt". Aber - schon mal dran gedacht, wenn bei so einen Unfall ein Sachschaden verursacht wird - dann gehört die Katze plötzlich niemand mehr

18.11.2015

jetzt frage ich mich schon mal, ob das vom Tierschutzbund erst gemeint ist?? Wo ist der Unterschied zwischen einer angefahrenen Katze und einem Reh? Wenn die Tierschützer so sachkundig sind, sollte man sie mal nachts um 3 zu einem Unfall mit Tieren holen, um weiter zu entscheiden