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Verwandtenaffäre
12.12.2014

Prozess? Darum muss Georg Schmid weiter auf Entscheidung warten

Muss sich der frühere CSU-Fraktionschef Georg Schmid wegen der Verwandtenaffäre vor Gericht verantworten? Eine Entscheidung darüber wurde jetzt noch.
Foto: Jochen Aumann

Muss sich der frühere CSU-Fraktionschef Georg Schmid wegen der Verwandtenaffäre vor Gericht verantworten? Eine Entscheidung darüber wurde jetzt noch einmal vertagt.

Schmid wird vorgeworfen, seine Frau mehr als 20 Jahre lang als Scheinselbstständige beschäftigt zu haben. Als Landtagsabgeordneter hatte er seine Ehefrau für Büroarbeiten wie eine Unternehmerin bezahlt und ihr nach eigenen Angaben bis zu 5500 Euro im Monat überwiesen.

Tatsächlich soll Gertrud Schmids Firma aber ausschließlich für Georg Schmid gearbeitet haben. Die Kosten trug der Steuerzahler. Eine weitere Mitarbeiterin soll 13 Jahre lang beschäftigt gewesen sein, ohne sie anzumelden. Auch Gertrud Schmid ist wegen Beihilfe und Steuerhinterziehung angeklagt.

DEr Politiker aus Donauwörth trat im April 2013 als CSU-Fraktionschef zurück, seine Immunität wurde aufgehoben, sein Haus und Büros durchsucht. Im Juli dieses Jahres wurden er und seine Frau wegen Betrugs der Sozialversicherung, Steuerhinterziehung und Beihilfe angeklagt.

Ob die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen wird und damit ein öffentlicher Prozess stattfindet, ist allerdings weiter offen. Ursprünglich wollte das Augsburger Amtsgericht darüber kommende Woche entscheiden. Am Freitag nun teilte das Gericht mit, dass die Entscheidung nun doch erst in der zweiten Januarhälfte fallen werde.

Anklage gegen Georg Schmid: Gericht wartet auf Stellungnahmen

"Aufgrund neuen Vortrags der Verteidiger sind weitere Überprüfungen und Berechnungen durchzuführen", erklärte das Gericht. Sowohl das Finanzamt als auch die Deutsche Rentenversicherung seien um Stellungnahme gebeten worden, auf die man nun warte.

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Dem früheren Stimmenkönig der CSU Georg Schmid drohen neben dem Prozess hohe Rückzahlungen an die Rentenversicherung und ans Finanzamt. Die Rentenversicherung hat ihre Forderungen inklusive Säumniszuschlägen kürzlich in einem Bescheid auf rund 780 000 Euro taxiert. hogs/bo

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