Kempten „Ich war der festen Überzeugung, dem Patienten damit zu helfen“, sagte der frühere Chefarzt des Lindauer Krankenhauses gestern vor Gericht. Der 50-Jährige muss sich zusammen mit einem 62 Jahre alten Kollegen wegen des Vorwurfs der Körperverletzung mit Todesfolge sowie wegen Betrugs verantworten.
Bei einem schwerst leberkranken, 50 Jahre alten Patienten hatten die beiden Mediziner am 19. September 2006 das Verfahren der sogenannten Biozell-Leber angewandt. Diese auch als Leberzelltransplantation bezeichnete Methode sei ein „hochexperimenteller Eingriff“, heißt es in der Anklageschrift. Die beiden Chirurgen hätten den Leberzirrhose-Patienten nicht darüber aufgeklärt, dass es sich bei dem neuen Verfahren um eine „Neuland-Behandlung“ gehandelt habe. Der 62-jährige Arzt entnahm dem 50-Jährigen – wie bei der Biozell-Leber üblich – ein Stück Gewebe dieses Organs. Schwere Komplikationen in Form von Nachblutungen machten zwei Tage später einen weiteren Eingriff erforderlich. Erst am 26. September brachten die beiden Mediziner bei einer dritten Operation das zuvor entnommene und aufbereitete Lebergewebe im Bauchraum des Patienten ein. Statt der erhofften Besserung verschlechterte sich der Zustand aber zusehends, „zuletzt dramatisch“, steht in der Anklageschrift.
Mit akutem Leberversagen wurde der Patient Anfang Oktober ins Klinikum rechts der Isar in München verlegt, wo er am 25. November 2006 wegen Versagens mehrerer Organe starb. In der gestrigen Verhandlung bedauerte der 62 Jahre alte Mediziner ausdrücklich den Tod des Patienten. Dieser sei aber nicht für wahrscheinlich gehalten worden, als man sich gemeinsam für die neuartige Behandlungsmethode entschieden habe, versicherte der 50-jährige Chefarzt.
Den Vorwurf, den Patienten nicht hinreichend über Risiken des neuen Verfahrens aufgeklärt zu haben, wies der Chefarzt weit von sich: „Ich bin mit ihm im Detail den Aufklärungsbogen durchgegangen.“ Auch habe er dem schwer leberkranken Patienten „deutlich gemacht, dass es sich um ein neues, nicht etabliertes Verfahren handelt.“ Zudem sei die Ehefrau informiert gewesen. Vor dem jetzt verhandelten Fall waren am Lindauer Krankenhaus nach den Worten des Chefarztes 29 Patienten mit der gleichen Methode behandelt worden. Bei keiner Operation sei es zu ähnlichen Komplikationen gekommen.
Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden Ärzten zudem vor, die Behandlung des Patienten mit der Krankenkasse des 50-Jährigen als „standardisierten Heileingriff“ abgerechnet zu haben. Hätte die Kasse gewusst, dass es sich um die angewandte neuartige Methode handelt, hätte sie nach Ansicht der Staatsanwaltschaft nicht gezahlt.