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Religionsfreiheit: Mit Schleier in die Schule? So sind die Regeln in Bayern

Religionsfreiheit

Mit Schleier in die Schule? So sind die Regeln in Bayern

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    Ein sogenannter Niqab lässt nur die Augen frei. In Bayern dürfen Schülerinnen sich im Unterricht nicht verschleiern.
    Ein sogenannter Niqab lässt nur die Augen frei. In Bayern dürfen Schülerinnen sich im Unterricht nicht verschleiern. Foto: E. Daniels, dpa

    Eine 16-jährige Muslimin darf mit Gesichtsschleier in die Schule kommen – zumindest in Hamburg: Dieses Recht hat sich die Schülerin vor Gericht erstritten. Sie kann bis auf Weiteres im Klassenzimmer ihren Niqab tragen, der nur die Augen frei lässt. Denn die Aussage der Richter stellt klar: Ein Schleierverbot ist nur zulässig, wenn es im Schulgesetz ausdrücklich verankert ist. Das ist in Hamburg nicht der Fall. Der Freistaat Bayern sieht nach dem Urteil aber keinen Anlass, sein Erziehungsgesetz zu ändern.

    Schleierverbot: 2014 klagte eine Muslimin in Bayern - ohne Erfolg

    Es verbietet Schülerinnen bereits jetzt, verschleiert zur Schule zu kommen. Das hat der Verwaltungsgerichtshof im Jahr 2014 beschlossen. Geklagt hatte damals eine muslimische Schülerin, deren Aufnahme an eine Berufsschule widerrufen worden war, weil sie sich weigerte, dort ihren Niqab abzunehmen.

    Die Richter befanden, dass das Tragen eines Schleiers hinderlich beim Erreichen der bayerischen Bildungsziele ist, weil es den Austausch zwischen Lehrer und Schülerin genauso wie den der Schüler untereinander einschränkt.

    Kultusminister Piazolo: „Unterricht braucht offene Kommunikation“

    Kultusminister Michael Piazolo (Freie Wähler) nimmt das Hamburger Urteil zum Anlass, die Gesetzeslage noch einmal zu bekräftigen. Er sagte am Mittwoch unserer Redaktion: „Unterricht und Erziehung brauchen offene Kommunikation. Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler müssen sich in der Schule ins Gesicht schauen können.“

    Auch die Hamburger Klägerin besucht eine Berufsschule. Die Schulleitung hatte 500 Euro Zwangsgeld angedroht, sollte sie den Schleier nicht ablegen. Jetzt will der Stadtstaat sein Erziehungsgesetz nachjustieren und um ein Schleierverbot ergänzen.

    Auch Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg planen einen neuen Paragrafen. Die dortige Bildungsministerin Susanne Eisenmann (CDU) sagt fast wortgleich mit Piazolo: „Auch die Religionsfreiheit hat ihre Grenzen – und zwar ganz konkret, wenn sich Lehrkräfte und Schülerinnen nicht mehr ins Gesicht schauen können.“

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