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  3. Schlechter Scherz: Münchner gerät wegen einer Überweisung unter Terrorverdacht

Schlechter Scherz
05.05.2014

Münchner gerät wegen einer Überweisung unter Terrorverdacht

Wer beim Verwendungszweck der Banküberweisung verdächtige Begriffe verwendet kann ins Visier der Terrorfahndung geraten. (Symbolbild)
Foto: Jens Büttner (dpa)

Es sollte ein Scherz sein: Ein Münchner überweist seinem Freund Geld und notiert im Verwendungszweck unter anderem den Namen "bin laden". Jetzt steht er unter Terrorverdacht.

Dass er sich mit einer Überweisung derart in Schwierigkeiten bringen würde, ahnte ein Mann aus München nicht, als er seinem Freund Geld für den gemeinsamen Skiurlaub überweist. Wie der Bayerische Rundfunk (BR) berichtet, wollte der Mann seinen Freund zum Lachen bringen, in dem er einen witzigen Verwendungszweck für die Rückzahlung des geliehenen Geldes angab. Doch er hatte die Rechnung ohne die Bank gemacht.

Banken sind zur Prüfung der Überweisungen verpflichtet

Diese ist nämlich nach einem EU-Gesetz zur Terrorfahndung verpflichtet, jede Überweisung zu prüfen. "Hierfür gibt es ein Programm, das Länder mit Embargobestimmungen, ausgesuchte Begriffe oder Namen bestimmter Personen hinterlegt hat, an die kein Geld überweisen werden darf. Die Software kontrolliert, ob bei den Überweisungen einer oder mehrerer dieser Begriffe oder Namen auftaucht", erklärt Silke Wolf vom Bayerischen Bankenverband. Die Kreditinstitute seien verpflichtet, diese Software anzuwenden.

Fall ging an die Staatsanwaltschaft

Im beschriebenen Fall habe sie Alarm geschlagen und den Verwendungszweck "bin laden" markiert. Passiert so etwas hat die betroffene Bank zwei Möglichkeiten: Sie kann selbst versuchen zu klären und abzuwägen, ob es sich um einen Scherz handelt. Sie kann die Überweisung jedoch auch direkt an die Bundesbank weitergeben. Diese ist laut Wolf nicht verpflichtet, den Vorgang selbst zu klären. Sie kann sich direkt an die Staatsanwaltschaft wenden. 

Münchner steht auf schwarzer Liste der Bundesbank

Dann gerät der "Täter" ins Visier der Terrorfahndung. Der Mann aus München zeigte sich in einem Interview beim BR "geschockt". Er habe versucht, den Vorgang zu stoppen, in dem er betonte, dass es sich um einen Scherz handelte. Doch es war zu spät. Wegen des nicht begründeten Verdachts der Terrorfinanzierung steht er nun zehn Jahre lang auf der schwarzen Liste der Bundesbank. Und damit nicht genug. "Er taucht auch in vielen anderen Listen als Terrorverdächtiger auf. Das kann bei der Fahrt über die Grenze unangenehm werden", warnt Silke Wolf vom Bayerischen Bankenverband vor witzig gemeinten Verwendungszwecken. "Am besten man schreibt nur das auf das Überweisungsformular, wofür das Geld auch gedacht ist", rät sie. Dann kann man auch nicht versehentlich unter Terrorverdacht geraten.

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