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Corona-Regeln in Bayern
18.05.2020

Schule, Biergarten, Urlaub: Diese Corona-Regeln gelten ab Montag in Bayern

Ab heute wieder möglich: Der Biergarten-Besuch in Bayern. Hier finden Sie die aktuellen Corona-Regeln.
Foto: Peter Kneffel, dpa

Ab Montag lockert Bayern die Corona-Regeln im Alltag weiter. Hier erfahren Sie, welche Beschränkungen es nun noch gibt – und was ab heute erlaubt ist.

Anfang Mai ging es für viele Bürger Schlag auf Schlag: Immer mehr Bundesländer lockerten die strengen Corona-Maßnahmen. Seit heute, Montag, 18. Mai, gibt es weitere Lockerungen. Lesen Sie hier, was jetzt erlaubt ist - und welche Lockerungen bald folgen.

Corona-Regeln in Bayern für Schulen, Gastronomie und Co.: Diese Änderungen gelten ab Montag, 18. Mai

Schule: Kinder der ersten und fünften sowie sechsten Klassen sollen in Bayern zurückkehren. Nach den Pfingstferien ist geplant, den Unterricht im wöchentlichen Wechsel für alle weiteren Jahrgangsstufen aufzunehmen. Bundesweit kann es dabei zu Unterschieden kommen.

Gastronomie: Auch für die krisengebeutelten Gastronomen beginnt in Bayern der Alltag schrittweise wieder: Außenbereiche von Speiselokalen, damit auch Biergärten, dürfen bis 20 Uhr öffnen. In anderen Bundesländern wie Berlin oder Brandenburg dürfen Restaurants, Cafés und Kneipen schon ab dem 15. Mai wieder Gäste bedienen. Hier lesen Sie, wie der erste Biergarten-Besuch seit der Krise gelingt.

Urlaub: Wo ist Urlaub möglich? Bis zum 14. Juni warnt die Bundesregierung eindringlich vor Urlaubsreisen im europäischen Ausland. Zudem gilt eine weltweite Reisewarnung. Dennoch wird über eine Öffnung der Grenzen zu Ländern mit geringen Infektionszahlen derzeit beraten. Italien hat bereits bekanntgegeben, seine Grenzen ab dem 3. Juni wieder für Touristen zu öffnen. Für die Grenze zu Österreich gilt das aber noch nicht.

Eine Ausnahme bildet Schweden: Hier ist der Sommerurlaub schon jetzt möglich – allerdings rät die schwedische Regierung von Reisen ab. Auch die Provinz Südtirol geht einen Sonderweg und will Hotels und Seilbahnen ab 25. Mai öffnen. Innerhalb Deutschlands steht dem Urlaub weniger im Weg, wobei jedes Bundesland individuell entscheidet: In Hessen und Schleswig-Holstein ist ab 18. Mai Urlauben wieder möglich, in Thüringen und Sachsen schon ab 15. Mai. Reisebusreisen aber sind in den meisten Bundesländern, auch Bayern, verboten.

Sport erlaubt, Fitnessstudio geschlossen: Diese Änderungen gelten seit Montag, 11. Mai

Schule: Ab dem 11. Mai hat für „Vorabschlussklassen“ der weiterführenden Schulen (Gymnasium: 11. Klasse / Realschule: 9. Klasse / Mittelschule: 8. Klasse) und für Viertklässler der Präsenzunterricht wieder begonnen. Zum Vergleich: In Bremen gehen vom 18. Mai an alle Schüler wieder zur Schule – wenn auch mit einem reduzierten Stundenplan und verkleinerten Klassen. In Bayern soll mit dem Schulstart auch eine erweiterte Kita-Betreuung, Tagespflege sowie die Eltern-Kind-Kleingruppen starten. Konkret soll bis Pfingsten wieder die Hälfte der Kinder in die Kitas gehen. Ebenso werden Familienbetreuungsgruppen und Tagespflege mit maximal fünf Kindern pro Gruppe gestattet. Während in Deutschland Schüler noch lange digital pauken, sind in Dänemark Krippen, Kindergärten und Schulen bis zur fünften Klasse bereits seit 15. April wieder offen.

Sport: Für Freizeitsportler ging am Montag, 11. Mai, ebenfalls ein Wunsch in Erfüllung: „Kontaktfreier Individualsport mit Abstand“ im Freien ist wieder erlaubt. Das heißt, auf Tennisplätzen und Golfanlagen darf wieder auf den Ball gedroschen werden, Leichtathleten dürfen wieder trainieren, Segeln und Flugsport ist ebenfalls gestattet sowie Reiten – auch in der Halle – wieder erlaubt ist. Fitnessstudios müssen allerdings noch geschlossen bleiben.

Handel: Alle Geschäfte durften wieder öffnen – unabhängig von der Verkaufsfläche. Damit sind Kaufhäuser wieder frei zugängig.

Öffentliche Einrichtungen: Seit dem 11. Mai ist der Besuch von Zoos und Botanischen Gärten wieder möglich. Ebenso dürfen Bibliotheken und Museen ihre Türen für Besucher wieder öffnen und Fahr- wie Musikschulen wieder ausbilden.

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Wen darf ich treffen? Corona-Beschränkungen: Das war bereits vorher möglich

Schule: Die bayerischen Schüler der Abschlussklassen kehrten schon am 27. April unter strengen Auflagen in ihren Unterricht zurück. Bundesweit hingegen ging es für die meisten Schüler, die heuer ihren Abschluss machen, erst ab 4. Mai zurück in die Schule. Die jüngeren Schüler bleiben sogar noch länger zu Hause. Für sie geht es erst ab 11. Mai wieder los. Für Risikogruppen gilt aber weiterhin: Lehrer, die einer Risikogruppe angehören, müssen nicht in der Schule unterrichten. Gleiches gilt für betroffene Schüler, sie können bis Pfingsten weiterhin zu Hause lernen.

Ausgangsbeschränkungen: So wie in den Schulen langsam wieder Leben einkehrt, finden auch viele Bürger den Weg in die Normalität zurück. So ist in Bayern die bisherige Ausgangsbeschränkung seit 6. Mai in eine Kontaktbeschränkung umgewandelt. Die Regel, die Wohnung nur mehr in triftigen Gründen zu verlassen, ist damit entfallen. Erlaubt ist seither, die enge Familie zu treffen. Eltern, Geschwister und Großeltern dürfen damit wieder besucht werden. Zudem ist es wieder erlaubt, mehrere Angehörige eines weiteren Haushalts zu treffen, damit sind beispielsweise zwei Pärchen gemeint. Sachsen-Anhalt ist in diesem Punkt noch großzügiger: Hier dürfen sogar fünf Personen zusammen unterwegs sein.

Für bayerische Kinder ist seit dieser Woche auch ein Stück Normalität zurückgekehrt: das Toben auf Spielplätzen ist wieder erlaubt. Jeder aber ist verpflichtet, möglichst wenige Menschen zu treffen, die nicht mit ihm zusammenleben, und einen Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Ansammlungen im öffentlichen Raum bleiben verboten. Der Besuch enger Verwandter im Pflegeheim und Krankenhaus ist auch wieder möglich. Für viele Gläubige war die vergangene Woche ein wichtiger Wendepunkt, als Gottesdienste wieder möglich waren.

Dienstleistungen: Genauso dürfen zum größten Teil Handwerke ihre Kunden wieder umsorgen: So sind Besuche beim Friseur und Fotografen, im Kosmetik- und Nagelstudio oder auch im Massagesalon und in der Physiotherapie möglich. Fitnessstudios, Bordelle, Diskotheken bleiben weiterhin zu.

Diese Änderungen gelten ab Montag, 25. Mai

Gastronomie: In Bayern dürfen Restaurants auch ihren Innenbereich wieder bis 22 Uhr öffnen.

Kinderbetreuung: Vorschulkinder, Kinder in der Großtagespflege und Geschwisterkinder von bereits betreuten Kindern fallen unter die Regeln der Notbetreuung. Zudem dürfen Waldkindergärten öffnen.

Hotels: Immer mehr Bundesländer öffnen ihre Hotels, darunter Berlin, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen (21. Mai) – Camping ist teilweise schon früher möglich. Auch in Mecklenburg-Vorpommern dürfen nach einem mehrwöchigen Einreiseverbot auswärtige Touristen wieder urlauben.

Diese Änderungen gelten ab Samstag, 30. Mai

Urlaub: Ab dem 30. Mai Tag folgen Bayern und Baden-Württemberg und öffnen ihre Hotels für Touristen. Damit sind auch Besichtigungen von Sehenswürdigkeiten wie Schloss Neuschwanstein, Schifffahrten und der Besuch von Freizeitparks wieder möglich. Urlaub in Sachsen-Anhalt hingegen ist noch länger nicht erlaubt: Erst ab Juni öffnen dort die Hotels für auswärtige Touristen.

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Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

18.05.2020

Das sind doch alles keine wirklichen Erleichterungen/Öffnungen, oder? Beispiel: Heute standen ja in der AZ die neuen Regeln für den Wassergarten (manche sagen immer noch Biergartenb dazu) in der AZ. Das macht Spaß? Nein - danke. Ohne ein spezielles, mindestenms 200-seitiges Verhaltenshandbuch, kann man sich doch außer in der freien Natur nirgendwo aufhalten. Jeder laden, jede Sportstätte hat eigene Regeln. Wer's mag - bitte.

18.05.2020

Wer's nicht mag - bitte nicht!